Bauantrag erstellen und einreichen — deutschlandweit
Wir machen Ihre Wohnträume wahr.
Genehmigungsgrundrisse, Schnitte und Ansichten von eingetragenen Architektinnen und Architekten. Aufgemessen mit eigener LiDAR-Technik, geplant in einem durchgetakteten Prozess — deshalb beginnt der Einstieg mit der Gebäudevermessung ab 119 € inkl. MwSt.
- Gebäudevermessung ab 119,– € inkl. MwSt.
- Pläne von eingetragenen Architekten
- Bauvorlageberechtigte Planverfasser in allen 16 Bundesländern
- Made & hosted in Germany
- Einstieg · App-Scan
- ab 119,– € inkl. MwSt.
- Aufmaß vor Ort
- ab 299,99 € inkl. MwSt.
- Bestandspläne
- in 2–5 Werktagen
- Geltungsbereich
- 16 Bundesländer
Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Leistungsphasen 1–4 für private Wohngebäude
Vom ersten Gespräch bis zum eingereichten Bauantrag. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Geschosswohnungsbau. Die Pläne erstellen und verantworten bei uns angestellte, in die Architektenliste eingetragene Architektinnen und Architekten.
- Bevor wir starten können: Vorbereitung
Ist-Bestandsaufnahme
Bevor geplant wird, erfassen wir, was heute tatsächlich steht — die Grundlage für alle vier Leistungsphasen. Bestandspläne in 2–5 Werktagen, Express möglich.
Auch perfekt für die Immobilienbesichtigung: Wohnfläche prüfen und eine Wohnflächenberechnung mit bemaßten Grundrissen vom Ist-Zustand erhalten — erstellt von unseren Architektinnen und Architekten.
Per WohnScanner-Appselbst scannen mit iPhone Pro oder iPad Proab 119,– € inkl. MwSt.App laden - Vor OrtAufmaß durch unsere Vermessungstechnikerab 299,99 € inkl. MwSt.Jetzt buchen
- LPH 1
Grundlagenermittlung
Baurecht klären, Bebauungsplan und § 34 BauGB prüfen, Bedarf und Budget aufnehmen. Ergebnis: eine belastbare Ja/Nein-Aussage.
- LPH 2
Vorplanung
Lösungsplanung mit Varianten, erste Maßstäblichkeit, Kostenschätzung nach DIN 276, Abstimmung mit dem Bauamt im Vorgespräch — bevor Geld in Details fließt.
- LPH 3
Entwurfsplanung
Der durchgearbeitete Entwurf in M 1:100 mit Flächen, Kubatur, Konstruktion und Kostenberechnung nach DIN 276.
- LPH 4
Genehmigungsplanung
Vollständiger Bauantrag mit allen Bauvorlagen, Unterschrift des bauvorlageberechtigten Architekten, Einreichung bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde.
Wer plant — und wer unterschreibt
Die W.O. wohnrechner.online GmbH organisiert Erfassung, Planung und Einreichung. Gezeichnet, geprüft und als Entwurfsverfasser unterschrieben wird Ihr Bauantrag von fest angestellten Architektinnen und Architekten, die in die Architektenliste einer Länderarchitektenkammer eingetragen und damit bauvorlageberechtigt sind. Sie erfahren vor Auftragserteilung, wer Ihr Vorhaben verantwortet. Zum Unternehmen gehören 20 fest angestellte Mitarbeitende — darunter mehrere eingetragene Architektinnen und Architekten — sowie 30 Vermessungstechniker in den Regionen. Urlaub oder Krankheit einer Person hält Ihren Antrag deshalb nicht auf.
Drei Zeichnungen — und keine darf fehlen
Ein Bauantrag ohne eine dieser drei Darstellungen wird vom Bauamt als unvollständig zurückgewiesen. Wir liefern sie grundsätzlich zusammen — im geforderten Maßstab, mit Schriftfeld nach DIN 1356-1.

Grundriss EG · DIN A3 Genehmigungsgrundrisse
Jedes Geschoss inkl. Keller und Dach, mit Maßketten, Raumbezeichnungen, Flächen, Brandschutz- und Rettungswegangaben.

Höhenangaben ±0,00 bis +8,10 Genehmigungsschnitte
Mindestens ein Schnitt durch Treppenraum und alle Geschosse — mit lichten Höhen, Geländeverlauf, Dachneigung und Höhenkoten (Höhenangaben im Plan) über NHN.

Fassade mit Geländeanschluss Genehmigungsansichten
Alle vier Fassaden mit Material- und Farbangaben, Fensteröffnungen, anschließendem Gelände und Nachbarbebauung.
- Rot = neu geplante Bauteile
- Gelb = entfallende Bauteile
- Grau = Bestand
- Türkisblau = Maßketten & Höhenangaben
Beispielzeichnungen aus einer realen Genehmigungsplanung · anonymisiert
So sieht ein fertiger Bauantrag aus
Ein Bauantrag ist kein Dokument, sondern ein Satz aufeinander abgestimmter Unterlagen. Hier ein realer Fall: Teilaufstockung im Dachgeschoss eines Wohnhauses. Die rot dargestellten Bauteile sind neu, der graue Bestand bleibt — genau diese farbige Unterscheidung verlangt die Bauaufsicht.
- Aufstockung neu
- Bestand
- Abbruch

Diese Bauvorlagen gehören dazu
Beispiel Niedersachsen nach NBauVorlVO — in anderen Bundesländern ähnlich, im Detail aber unterschiedlich. Wir stellen den kompletten Satz zusammen und reichen ihn elektronisch ein.
- 01–02 · Antrag & Lage
- Bauantragsvordruck mit Unterschriften
- Übersichtsplan
- Einfacher Lageplan
- Nachweis der gesicherten Erschließung
- 03–04 · Zeichnungen
- Grundrisse aller Geschosse inkl. Dachaufsicht
- Schnitte A–A und B–B
- Ansichten Norden, Osten, Süden, Westen
- Geländeschnitte
- Baubeschreibung
- 05–08 · Nachweise
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Brutto-Rauminhalt nach DIN 277
- Berechnung der Herstellungskosten
- Stellplatznachweis
- Erklärung Tragwerksplaner, Statistikbogen, Vollmacht
Nachträglich genehmigen lassen — statt zurückbauen
Der Dachgeschossausbau von 2011 steht in keiner Akte. Der Wintergarten wurde nie angezeigt. Beim Verkauf oder bei der Finanzierung fällt das auf. Wir erstellen die Bestandsunterlagen, prüfen die Genehmigungsfähigkeit nach heutigem Recht und reichen den Nachtrags-Bauantrag ein.
- Aufmaß vor Ort — auch ohne vorhandene Altpläne
- Bestandsplan + Neuplan in einem Antrag (rot/gelb-Darstellung)
- Abstimmung mit der Bauaufsicht vor Einreichung
- Rechtssicherheit für Verkauf, Beleihung und Erbfall
Nachher: NACHGENEHMIGT — 130,32 m² Ihr Mehrwert: +113.256 € (430.056 €). tatsächliche Wohnfläche. Beleihbar, verkaufbar, im Exposé belastbar
Regler ziehen · Beispielfall Wintergarten als Wohnraum · Beispielrechnung 3.300 €/m²
- Fall 01
Dachgeschossausbau
Nachweis lichter Höhen, zweiter Rettungsweg, Schall- und Wärmeschutz.
- Fall 02
Aufstockung / neue Etage
Statik-Schnittstelle, Gebäudeklasse, Abstandsflächen bei neuer Traufhöhe.
- Fall 03
Garage & Carport
Grenzbebauung, Stellplatznachweis, Brandwand zum Nachbarn.
- Fall 04
Wintergarten
Beheizt oder unbeheizt — entscheidet über GEG-Nachweis und Wohnflächenanrechnung.
- Fall 05
Anbau & Erweiterung
GRZ/GFZ-Nachweis, Baugrenzen, Anschluss an den Bestand.
- Fall 06
Terrassenkonstruktion
Überdachung, Aufständerung, Einsichtnahme — häufig unterschätzt.
- Fall 07
Ferienwohnung & Ferienhaus
Ohne Genehmigung vermietet? Nutzungsänderung nach § 13a BauNVO, Brandschutz und Stellplätze.
- Fall 08
Pool & Hallenbad
Becken bis 100 m³ meist verfahrensfrei — Hallenbad, Überdachung und Technikraum oft nicht.
Vom Grundstück zum genehmigten Haus
Wir planen frei — nicht aus dem Katalog. Und wir sagen Ihnen vor der Entwurfsphase, was das Baurecht an Ihrem Standort tatsächlich zulässt.
- EFH
Einfamilienhaus
Individueller Entwurf, GRZ/GFZ optimal ausgenutzt, Ausrichtung nach Sonne und Nachbarschaft. Inkl. Abstandsflächennachweis.
- MFH / GWB
Mehrfamilien- & Geschosswohnungsbau
Wirtschaftliche Grundrisstypen, Erschließung, Gebäudeklasse 3–4, Barrierefreiheit nach DIN 18040-2, Stellplatzschlüssel.
- Mischnutzung
Wohnen mit Gewerbe
Praxis, Büro oder Laden im Erdgeschoss: Gebietsverträglichkeit, Trennung der Rettungswege, Schallschutz zwischen den Nutzungen.
Keine Pläne vorhanden? Dann fangen wir damit an.
Bei fast jedem Bestandsgebäude fehlen die Unterlagen. 30 Vermessungstechniker in den Regionen messen für Sie auf — wahlweise per LiDAR-Scan mit unserer eigenen WohnScanner®-App oder durch einen Vermessungstechniker vor Ort. Daraus entstehen die Bestandspläne, auf denen der Bauantrag aufbaut.
- Variante A
Sie scannen selbstMit dem iPhone Pro in wenigen Minuten. Wir zeichnen aus.
- Variante B
Wir kommen vorbei
30 Vermessungstechniker in den Regionen — inkl. Fotodokumentation.
Ausgezeichnet · IMMO AWARD 2026Auszeichnung für innovative Dienstleistung und hervorragende Business-QualitätVerliehen an die W.O. wohnrechner.online GmbH · Mehr dazu →
WohnScanner-App im App Store öffnenIn fünf Schritten zum Bescheid
- Erstgespräch
kostenfrei, 20 Minuten - Gebäudevermessung
WohnScanner-App ab 119,– € inkl. MwSt. oder vor Ort ab 299,99 € inkl. MwSt. - Grundlagenermittlung
individuell berechnet · nach der Gebäudevermessung - Entwurf & Genehmigungsplanung
Grundrisse, Schnitte, Ansichten - Einreichung & Behördenbegleitung
bis zum Bescheid, inkl. Rückfragen
Zwei Arten von Unterlagen — und sie sind nicht austauschbar
Der häufigste Fehler bei Bestandsimmobilien: alte Bauamtspläne werden der Bank vorgelegt, oder ein frisches Aufmaß wird beim Bauamt eingereicht. Beides geht schief. Wir liefern beide Unterlagenarten — und sagen Ihnen, welche Sie wofür brauchen.
Ist-Zustands-Pläne
Neu aufgemessen. Zeigt, was heute tatsächlich steht — erstellt nach den Anforderungen von Banken und Finanzierern.
- Maßstäbliche Bestandsgrundrisse aller Geschosse
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277
- Brutto-Rauminhalt und Kubatur
- Auf Wunsch Schnitte und Ansichten des Bestands
- Finanzierung
- Beleihungswert
- Verkauf & Exposé
- Teilungserklärung
- Versicherung
Stichtag: heute
Alte Pläne aus der Bauakte
Beschafft über Bauakteneinsicht bei Ihrer Gemeinde. Zeigt, was seinerzeit genehmigt wurde — die baurechtliche Grundlage Ihres Gebäudes.
- Genehmigte Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Baubeschreibung und Berechnungen von damals
- Baugenehmigung, Nachträge, Auflagen und Bescheide
- Lageplan mit genehmigter Kubatur
- Bestandsschutz
- Umbau & Anbau
- Nachgenehmigung
- Nutzungsänderung
- Kaufprüfung
Stichtag: Datum der Genehmigung
Die Bauakte zeigt nicht, was gebaut wurde — nur, was genehmigt wurde. Der Ist-Zustands-Plan zeigt nicht, was zulässig ist — nur, was dasteht. Die Differenz zwischen beiden ist genau das, was nachgenehmigt werden muss. Deshalb legen wir bei jedem Nachtragsverfahren beide Unterlagen übereinander — und Sie sehen schwarz auf weiß, worum es geht.
Die Technik dahinter gehört uns
Erfassung, Auswertung und Plandarstellung entwickeln wir selbst — das hält Durchlaufzeiten kurz und Qualität gleich, egal ob Flensburg oder Garmisch.
- Eigene App
WohnScanner®
LiDAR-Scan mit dem iPhone Pro. Sie scannen, wir zeichnen aus.
- Vor Ort
Techniker-Aufmaß
30 Vermessungstechniker in den Regionen, deutschlandweit.
- Berechnung
Wohnfläche
WoFlV und DIN 277 parallel — banktauglich dokumentiert.
- Recherche
Bauakteneinsicht
Wir beantragen, sichten und digitalisieren die Altunterlagen.
„Bitte laden Sie Ihre Bestandspläne hoch.“
Genau so arbeiten wir nicht. Alte Pläne zeigen das Haus, wie es vor 30 Jahren genehmigt wurde — nicht, wie es heute steht. Seitdem wurde umgebaut, und gerechnet wird heute anders: die Wohnfläche seit 2004 nach der Wohnflächenverordnung, die Flächen im Bauantrag nach DIN 277. Auch die Messtechnik ist eine andere: Statt Zollstock und Handskizze ist heute der LiDAR-Scan der Standard der Branche. Alte Pläne für eine Berechnung zu verwenden, ist deshalb unsicher und nicht seriös — und auch die Fläche im Energieausweis stimmt dann nicht. Jeder Auftrag beginnt bei uns mit dem heutigen Ist-Zustand; vorhandene Pläne gleichen wir darauf ab und passen sie an.
| Ausgangslage | Reine Online-Anbieter | Wohnen-Wissen |
|---|---|---|
| Alte Bestandspläne vorhanden | Planung auf den alten Plänen | Gebäudevermessung, dann Abgleich mit dem heutigen Ist-Zustand |
| Keine Pläne vorhanden | Absage oder Eigenleistung | Gebäudevermessung per App ab 119 € oder vor Ort ab 299,99 €, inkl. MwSt. |
| Umbauten seit der Genehmigung | Bauherr muss selbst prüfen | Abgleich Bestand gegen Bauakte |
| Bauakte unbekannt | Bauherr geht selbst zum Amt | Akteneinsicht übernehmen wir |
| Wohnfläche für Bank und Energieausweis | nicht im Angebot | WoFlV und DIN 277 aus dem Aufmaß |
| Einreichung beim Bauamt | teils durch den Bauherrn selbst | wir reichen ein und begleiten |

Eigene Werkzeuge statt teurer Handarbeit
Wir haben die Schritte automatisiert, die anderswo Stunden kosten: Aufmaß per LiDAR-Scan, automatische Flächenauswertung, standardisierte Planvorlagen nach DIN 1356-1. Die Planung selbst macht weiterhin ein Mensch mit Kammereintrag — nur eben ohne den Papierkram davor.

| Schritt | Klassisch | Bei uns |
|---|---|---|
| Aufmaß des Bestands | Termin, Zollstock, Handskizze — 1–2 Tage | LiDAR-Scan per iPhone Pro oder Techniker — unter 1 Stunde |
| Bestandsplan zeichnen | manuelle CAD-Übertragung | Scan wird direkt ausgewertet |
| Wohn- und Nutzfläche | Händische Berechnung, fehleranfällig | WoFlV und DIN 277 automatisch, parallel |
| Altunterlagen | Bauherr läuft selbst zum Amt | Bauakteneinsicht übernehmen wir |
| Planlayout & Schriftfeld | je Büro anders | standardisierte Vorlage, behördenerprobt |
| Erste belastbare Aussage | nach dem Entwurf — und der ist bezahlt | nach der Grundlagenermittlung — direkt auf Basis der Gebäudevermessung |
Eigenentwicklung · WohnScanner® · made & hosted in Germany
Deutschlandweit — und mit Kenntnis der örtlichen Bauordnung
Bauordnungsrecht ist Länderrecht: die BauO NRW liest sich anders als die BayBO oder die LBauO M-V. Wir arbeiten in allen 16 Bundesländern und kennen die Anforderungen Ihres Bauamts.
- Bauantrag FlensburgSchleswig-HolsteinZur Stadtseite →
- Bauantrag KielSchleswig-HolsteinZur Stadtseite →
- Bauantrag RostockMecklenburg-VorpommernZur Stadtseite →
- Bauantrag LübeckSchleswig-HolsteinZur Stadtseite →
- Bauantrag SchwerinMecklenburg-VorpommernZur Stadtseite →
- Bauantrag HamburgZur Stadtseite →
- Bauantrag BremerhavenBremenZur Stadtseite →
- Bauantrag OldenburgNiedersachsenZur Stadtseite →
- Bauantrag BremenZur Stadtseite →
- Bauantrag BerlinZur Stadtseite →
- Bauantrag WolfsburgNiedersachsenZur Stadtseite →
- Bauantrag PotsdamBrandenburgZur Stadtseite →
- Bauantrag HannoverNiedersachsenZur Stadtseite →
- Bauantrag OsnabrückNiedersachsenZur Stadtseite →
- Bauantrag BraunschweigNiedersachsenZur Stadtseite →
- Bauantrag SalzgitterNiedersachsenZur Stadtseite →
- Bauantrag HildesheimNiedersachsenZur Stadtseite →
- Bauantrag MagdeburgSachsen-AnhaltZur Stadtseite →
- Bauantrag BielefeldNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag MünsterNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
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- Bauantrag PaderbornNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag HammNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
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- Bauantrag LünenNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag RecklinghausenNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag GöttingenNiedersachsenZur Stadtseite →
- Bauantrag HerneNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag BottropNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag GelsenkirchenNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag DortmundNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag Halle (Saale)Sachsen-AnhaltZur Stadtseite →
- Bauantrag BochumNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag OberhausenNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag EssenNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag MoersNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag WittenNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag DuisburgNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag Mülheim an der RuhrNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag IserlohnNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag HagenNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag LeipzigSachsenZur Stadtseite →
- Bauantrag KrefeldNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag KasselHessenZur Stadtseite →
- Bauantrag RatingenNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag WuppertalNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag DüsseldorfNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag NeussNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag MönchengladbachNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
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- Bauantrag SolingenNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag DresdenSachsenZur Stadtseite →
- Bauantrag LeverkusenNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag Bergisch GladbachNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag ErfurtThüringenZur Stadtseite →
- Bauantrag KölnNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
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- Bauantrag GeraThüringenZur Stadtseite →
- Bauantrag SiegenNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag ChemnitzSachsenZur Stadtseite →
- Bauantrag DürenNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag AachenNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag BonnNordrhein-WestfalenZur Stadtseite →
- Bauantrag ZwickauSachsenZur Stadtseite →
- Bauantrag GießenHessenZur Stadtseite →
- Bauantrag KoblenzRheinland-PfalzZur Stadtseite →
- Bauantrag HanauHessenZur Stadtseite →
- Bauantrag Frankfurt am MainHessenZur Stadtseite →
- Bauantrag Offenbach am MainHessenZur Stadtseite →
- Bauantrag WiesbadenHessenZur Stadtseite →
- Bauantrag MainzRheinland-PfalzZur Stadtseite →
- Bauantrag DarmstadtHessenZur Stadtseite →
- Bauantrag WürzburgBayernZur Stadtseite →
- Bauantrag TrierRheinland-PfalzZur Stadtseite →
- Bauantrag WormsRheinland-PfalzZur Stadtseite →
- Bauantrag ErlangenBayernZur Stadtseite →
- Bauantrag MannheimBaden-WürttembergZur Stadtseite →
- Bauantrag FürthBayernZur Stadtseite →
- Bauantrag Ludwigshafen am RheinRheinland-PfalzZur Stadtseite →
- Bauantrag NürnbergBayernZur Stadtseite →
- Bauantrag KaiserslauternRheinland-PfalzZur Stadtseite →
- Bauantrag HeidelbergBaden-WürttembergZur Stadtseite →
- Bauantrag SaarbrückenSaarlandZur Stadtseite →
- Bauantrag HeilbronnBaden-WürttembergZur Stadtseite →
- Bauantrag RegensburgBayernZur Stadtseite →
- Bauantrag KarlsruheBaden-WürttembergZur Stadtseite →
- Bauantrag LudwigsburgBaden-WürttembergZur Stadtseite →
- Bauantrag PforzheimBaden-WürttembergZur Stadtseite →
- Bauantrag StuttgartBaden-WürttembergZur Stadtseite →
- Bauantrag IngolstadtBayernZur Stadtseite →
- Bauantrag Esslingen am NeckarBaden-WürttembergZur Stadtseite →
- Bauantrag TübingenBaden-WürttembergZur Stadtseite →
- Bauantrag ReutlingenBaden-WürttembergZur Stadtseite →
- Bauantrag UlmBaden-WürttembergZur Stadtseite →
- Bauantrag AugsburgBayernZur Stadtseite →
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- Bauantrag Villingen-SchwenningenBaden-WürttembergZur Stadtseite →
- Bauantrag FreiburgBaden-WürttembergZur Stadtseite →
- Bauantrag KonstanzBaden-WürttembergZur Stadtseite →
Sie wissen vorher, was es kostet
Festpreise für die Gebäudevermessung. Grundlagenermittlung und Bauantrag kalkulieren wir danach individuell — als Festpreis, schriftlich und vor Beginn.
- Schritt 1 · am schnellsten
Gebäudevermessung per Appab 119,– €inkl. MwSt.
WohnScanner® · iPhone Pro oder iPad Pro
- Selbst scannen — ohne Termin
- Auswertung durch angestellte Architektinnen und Architekten
- Bestandspläne in 2–5 Werktagen
- Express möglich
- Schritt 1 · vor Ort
Gebäudevermessung vor Ort
ab 299,99 €inkl. MwSt.
Techniker-Aufmaß, deutschlandweit
- Vollständiges Aufmaß aller Geschosse
- Bestandsgrundrisse maßstabsgerecht
- Fotodokumentation
- Bestandspläne in 2–5 Werktagen
- Schritt 2 + 3
Grundlagenermittlung & Bauantrag
individuellnach der Gebäudevermessung · Festpreis im Angebot in 48 Std.
- Prüfung: Lohnt sich ein Bauantrag?
- Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Alle Bauvorlagen und Berechnungen
- Unterschrift des bauvorlageberechtigten Planverfassers
- Einreichung und Behördenbegleitung
- Persönlicher Support
Niklas & VeroEchte Menschen statt Hotline
Online · Telefon · jetzt verfügbarGerade nicht besetzt · Mo–Fr 9–17 UhrMo–Fr 9–17 Uhr
Fragen zur Vermessung, zur App oder zum Bauantrag? Sie erreichen unser Team direkt — am Telefon oder online.
Erreichbar Mo–Fr 9–17 Uhr
Der Wohnen-Wissen-Ratgeber
Die bestehenden Artikel bleiben erhalten und werden in die neue Struktur überführt — inklusive Weiterleitungen, damit keine Rankings verloren gehen.
- Bestand
Wohnfläche und Baurecht: Keller bis Altbau
Wann ein Raum zur Wohnfläche zählt, was die Bauordnung verlangt und was bei Kaufvertrag, Altbau-Berechnung und Nachgenehmigung gilt — mit Tabellen und Urteilen.
- Bestand
Teilungserklärung verstehen
Teilungserklärung verstehen: Sondereigentum, Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung — und was bei Dachausbau, Umbau und Nutzungsänderung baurechtlich zählt.
- Bestand
Grundbuchauszug bestellen
Grundbuchauszug bestellen: wer ihn bekommt, was er beim Grundbuchamt kostet, wie Sie die Abteilungen lesen und wofür Sie ihn beim Bauantrag brauchen.
- Bestand
Energieausweis: Pflicht oder nicht?
Energieausweis Pflicht nach GModG: wann er nötig ist, welche Ausnahmen gelten, Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Bußgeld bis 10.000 € und die Rolle der Fläche.
- Neu
Dachgeschoss nachträglich genehmigen
Dachgeschossausbau Genehmigung: wann sie nötig ist, welche Länder den Ausbau erleichtern und wie Sie einen Ausbau ohne Genehmigung nachträglich legalisieren.
- Neu
Was kostet ein Bauantrag?
Was kostet ein Bauantrag 2026? Behördengebühren je Bundesland mit Rechenbeispiel, dazu Planung, Statik und Lageplan — und wie Sie Nachforderungen vermeiden.
- Neu
Bauvorbescheid oder Bauantrag?
Bauvorbescheid oder Bauantrag: wann sich die Bauvoranfrage lohnt, was sie in allen 16 Bundesländern kostet und wie lange sie gilt — mit Gebührentabelle.
- Neu
Ferienwohnung zu Dauerwohnraum
Ferienwohnung zu Dauerwohnraum umwandeln: wann die Nutzungsänderung genehmigt werden muss, was im Ferienhausgebiet gilt und was ohne Genehmigung droht.
Bauantrag und Genehmigung aus dem Haus wohnrechner.online
Wohnen-Wissen ist der Bereich der W.O. wohnrechner.online GmbH für Bauantrag, Genehmigungsplanung und Nachgenehmigung. Dasselbe Team erfasst seit 2019 Wohnflächen und Bestand in ganz Deutschland — wer bei uns vermessen lässt, hat die Grundlage für den Bauantrag schon im Haus. Ein zweites Aufmaß entfällt.

„Die Technik nimmt uns die Arbeit ab, nicht die Verantwortung. Jede Berechnung, die unser Haus verlässt, hat ein Architekt erstellt und geprüft.“Martin DierksenGeschäftsführender Gesellschafter
- 2019gegründet in Lübz
- 2021am Markt, heute in allen Bundesländern tätig
Auszeichnung für innovative Dienstleistung und hervorragende Business-Qualität. Verleihung: Deutsche Immobilienmesse in Essen.
- Immobilienverband Deutschland (IVD)
- Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (bvfi)
- Datenschutz nach DSGVO · heyData
- KI-Einsatz nach EU-KI-Verordnung · heyData
Ein Name, eine Kammernummer, eine Unterschrift
Sie bekommen keine anonyme Plattform, sondern einen festen Planverfasser. Name, Kammer und Eintragungsnummer stehen im Angebot — und im Schriftfeld jedes Plans.
Architekt (B.Eng.) · Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Eintragungs-Nr. 110539 · bauvorlageberechtigt bundesweit
- 2020 Angestellte
- 3030 Techniker regional
- 1616 Bundesländer
Das sagen Kunden über wohnrechner.online
Wohnen-Wissen ist ein Service der W.O. wohnrechner.online GmbH. Hier stehen Bewertungen unserer Kunden bei Google und der WohnScanner-App im App Store — dieselben Architektinnen, Architekten und Vermessungstechniker planen auch Ihren Bauantrag.
Im Video
Makler Thomas Franck über die WohnScanner-App
Geschäftsführer Martin Dierksen zeigt mit unserem Kunden, Immobilienmakler Thomas Franck, wie die Gebäudevermessung mit der WohnScanner-App vor Ort funktioniert — und Thomas Franck erzählt von seinen Erfahrungen.
„Wir bearbeiten unsere Objekte im Vertrieb gerne mit den Tools von Wohnrechner. Wenn man sich mit der Scan-App einmal eine halbe Stunde befasst hat, ist es kinderleicht. Von finanzierender Seite wurde bisher alles bankenkonform akzeptiert. Ein Kompliment an den Support!“
Auswahl aus den öffentlichen Bewertungen bei Google (W.O. wohnrechner.online GmbH) und im App Store (WohnScanner-App), Stand Oktober 2026. Die Gesamtnoten umfassen alle Bewertungen der jeweiligen Plattform. Wir prüfen nicht selbst, ob die Bewertenden unsere Leistung genutzt haben.
Fragen & Antworten
Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie an: 038731 – 200 82.
Wer erstellt und unterschreibt meine Pläne?
Ihre Genehmigungsplanung erstellen und verantworten bei uns fest angestellte Architektinnen und Architekten, die in die Architektenliste einer Länderarchitektenkammer eingetragen und damit bauvorlageberechtigt sind. Sie unterschreiben den Bauantrag als Entwurfsverfasser. Es sind mehrere eingetragene Architektinnen und Architekten fest bei uns angestellt, sodass Ihr Vorhaben auch bei Urlaub oder Krankheit durchläuft. Die W.O. wohnrechner.online GmbH selbst ist eine Dienstleistungsgesellschaft und führt keine geschützte Berufsbezeichnung — Geschäftsführung und Gesellschafter sind keine Architekten.
Was kostet die Grundlagenermittlung und wird sie angerechnet?
Die Grundlagenermittlung wird individuell berechnet — erst nach der Gebäudevermessung per WohnScanner-App ab 119,– € inkl. MwSt. oder vor Ort ab 299,99 € inkl. MwSt. Aus dem Aufmaß kalkulieren wir den Aufwand für Ihr Vorhaben und nennen ihn im schriftlichen Angebot. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit und einen Kostenrahmen. Beauftragen Sie anschließend die Planung, rechnen wir den Betrag vollständig an.
Wir haben keine alten Baupläne. Geht das trotzdem?
Ja — das ist der Normalfall. Wir erfassen den Ist-Zustand vor Ort, entweder per LiDAR-Scan mit der WohnScanner®-App oder durch einen Vermessungstechniker. Parallel stellen wir bei Ihrer Gemeinde einen Antrag auf Bauakteneinsicht.
Kann ein Schwarzbau immer nachträglich genehmigt werden?
Nicht immer, aber deutlich häufiger als gedacht. Entscheidend ist, ob die bauliche Anlage nach heute geltendem Recht genehmigungsfähig wäre. Genau das prüfen wir in der Grundlagenermittlung — bevor Sie Geld in eine Planung stecken.
Wie lange dauert ein Baugenehmigungsverfahren?
Unsere Planung bis zur Einreichung dauert je nach Umfang 3 bis 7 Wochen. Die Bearbeitungszeit der Bauaufsichtsbehörde liegt danach typischerweise zwischen sechs Wochen und drei Monaten und unterscheidet sich stark nach Bundesland und Kommune.
Reichen Grundrisse allein für den Bauantrag?
Nein. Genehmigungsgrundrisse, Genehmigungsschnitte und Genehmigungsansichten gehören zwingend zusammen, dazu kommen Lageplan, Berechnungen und Formulare. Fehlt eine dieser Zeichnungen, gilt der Antrag als unvollständig.
Arbeiten Sie auch mit Maklern und Banken zusammen?
Ja. Aus dem Netzwerk von wohnrechner.online und WohnScanner.de arbeiten wir seit Jahren mit Maklerbüros, Verbänden und Finanzierern zusammen. Für Maklerbüros gibt es einen festen Ansprechpartner — mehr dazu unter Für Makler.
In welchen Bundesländern sind Sie tätig?
In allen 16. Die Eintragung in die Architektenliste eines Bundeslandes wird von den übrigen Ländern anerkannt — die Bayerische Bauordnung formuliert das in Art. 61 Abs. 2 ausdrücklich so, die anderen Landesbauordnungen entsprechend. Unsere Planverfasser sind daher bundesweit bauvorlageberechtigt und arbeiten sich in die jeweilige Landesbauordnung und die örtlichen Satzungen ein.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.
Fragen Sie lieber eine KI?
Immer mehr Bauherren recherchieren nicht mehr bei Google, sondern fragen ChatGPT oder Perplexity. Stellen Sie Ihre Frage direkt — unsere Inhalte sind dafür aufbereitet.










