Wer unterschreibt den Bauantrag?
Den Bauantrag unterschreiben zwei: Sie als Bauherrin oder Bauherr und eine bauvorlageberechtigte Person als Entwurfsverfasser — meist eine in die Architektenliste eingetragene Architektin oder ein eingetragener Architekt. Der Entwurfsverfasser verantwortet die Bauvorlagen gegenüber der Bauaufsicht. Bei uns sind das fest angestellte Planverfasser; Name und Kammer stehen im Angebot.
Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Was gehört dazu?
- Entwurfsverfasser mit Eintragung in die Architektenliste einer Länderkammer
- Unterschrift auf den Bauvorlagen als bauvorlageberechtigte Person
- Mehrere eingetragene Architektinnen und Architekten fest angestellt
- Name, Kammer und Eintragungsnummer im Angebot und im Schriftfeld
Wer plant — und wer unterschreibt
Die W.O. wohnrechner.online GmbH organisiert Erfassung, Planung und Einreichung. Gezeichnet, geprüft und als Entwurfsverfasser unterschrieben wird Ihr Bauantrag von fest angestellten Architektinnen und Architekten, die in die Architektenliste einer Länderarchitektenkammer eingetragen und damit bauvorlageberechtigt sind. Sie erfahren vor Auftragserteilung, wer Ihr Vorhaben verantwortet. Zum Unternehmen gehören 20 fest angestellte Mitarbeitende — darunter mehrere eingetragene Architektinnen und Architekten — sowie 30 Vermessungstechniker in den Regionen. Urlaub oder Krankheit einer Person hält Ihren Antrag deshalb nicht auf.
Architekt (B.Eng.) · Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Eintragungs-Nr. 110539 · bauvorlageberechtigt bundesweit
Wie läuft es ab?
In fünf Schritten zum Bescheid
- Erstgespräch
kostenfrei, 20 Minuten - Gebäudevermessung
WohnScanner-App ab 119,– € inkl. MwSt. oder vor Ort ab 299,99 € inkl. MwSt. - Grundlagenermittlung
individuell berechnet · nach der Gebäudevermessung - Entwurf & Genehmigungsplanung
Grundrisse, Schnitte, Ansichten - Einreichung & Behördenbegleitung
bis zum Bescheid, inkl. Rückfragen
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Fragen & Antworten
Wer erstellt und unterschreibt meine Pläne?
Ihre Genehmigungsplanung erstellen und verantworten bei uns fest angestellte Architektinnen und Architekten, die in die Architektenliste einer Länderarchitektenkammer eingetragen und damit bauvorlageberechtigt sind. Sie unterschreiben den Bauantrag als Entwurfsverfasser. Es sind mehrere eingetragene Architektinnen und Architekten fest bei uns angestellt, sodass Ihr Vorhaben auch bei Urlaub oder Krankheit durchläuft. Die W.O. wohnrechner.online GmbH selbst ist eine Dienstleistungsgesellschaft und führt keine geschützte Berufsbezeichnung — Geschäftsführung und Gesellschafter sind keine Architekten.
In welchen Bundesländern sind Sie tätig?
In allen 16. Die Eintragung in die Architektenliste eines Bundeslandes wird von den übrigen Ländern anerkannt — die Bayerische Bauordnung formuliert das in Art. 61 Abs. 2 ausdrücklich so, die anderen Landesbauordnungen entsprechend. Unsere Planverfasser sind daher bundesweit bauvorlageberechtigt und arbeiten sich in die jeweilige Landesbauordnung und die örtlichen Satzungen ein.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.



