Bauantrag Niedersachsen
Wir erstellen Ihren Bauantrag in Niedersachsen — geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.
Lohnt sich ein Bauantrag in Niedersachsen?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Wie groß müssen Abstandsflächen in Niedersachsen sein?
In der Regel 0,4 H, mindestens 3 m (§ 5 NBauO (Grenzabstände)) — gemessen von der Außenwand.
Keine Wandhöhe mit Dachzuschlag: Der Abstand wird für jeden Punkt der Außenfläche nach dessen Höhe über Gelände (H) bemessen, Dachflächen also punktweise. Giebeldreiecke bis 6 m Breite bleiben außer Betracht.
Seit 01.07.2024 0,4 H statt 0,5 H; GE/GI 0,2 H. Dachüberstände bis 0,50 m, Balkone/Gauben (max. 1/3 Wandbreite) bis 1,50 m. Nachträgliche Dämmung bis 0,25 m und Dachanhebung bis 0,25 m unbeachtlich.
Abstandsflächen selbst berechnen
Quellen: voris.wolterskluwer-online.de · aknds.de
Bauantrag in Städten in Niedersachsen
Für diese Städte haben wir die örtliche Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die Satzungen zusammengetragen:
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.
