Bauantrag · Bundesland Niedersachsen

Bauantrag Niedersachsen

Wir erstellen Ihren Bauantrag in Niedersachsen — geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag in Niedersachsen?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 6: Worum geht es bei Ihrem Vorhaben?

Wir sortieren gleich vor, welches Verfahren überhaupt in Frage kommt.

Nur Ist-Zustands-Pläne anfordernweiter zu wohnrechner.online →
Frage 2 von 6: Um welches Gebäude geht es?

Gebäudeklasse und Nutzung entscheiden über Brandschutz und Nachweise.

Frage 3 von 6: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 4 von 6: Liegen Ihnen Baupläne vor?

Fehlende Pläne sind der Normalfall — kein Hindernis.

Frage 5 von 6: Wurde bereits gebaut?

Für die Einordnung als Neuantrag oder Nachtragsverfahren.

Frage 6 von 6: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

Jetzt Angebot anfordern

Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Abstandsflächen

Wie groß müssen Abstandsflächen in Niedersachsen sein?

In der Regel 0,4 H, mindestens 3 m (§ 5 NBauO (Grenzabstände)) — gemessen von der Außenwand.

Keine Wandhöhe mit Dachzuschlag: Der Abstand wird für jeden Punkt der Außenfläche nach dessen Höhe über Gelände (H) bemessen, Dachflächen also punktweise. Giebeldreiecke bis 6 m Breite bleiben außer Betracht.

Seit 01.07.2024 0,4 H statt 0,5 H; GE/GI 0,2 H. Dachüberstände bis 0,50 m, Balkone/Gauben (max. 1/3 Wandbreite) bis 1,50 m. Nachträgliche Dämmung bis 0,25 m und Dachanhebung bis 0,25 m unbeachtlich.

Abstandsflächen selbst berechnen

Quellen: voris.wolterskluwer-online.de · aknds.de

Städte in Niedersachsen

Bauantrag in Städten in Niedersachsen

Für diese Städte haben wir die örtliche Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die Satzungen zusammengetragen:

Kostenfreies Erstgespräch

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.

20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.