Bauantrag · Bundesland Sachsen

Bauantrag Sachsen

In Sachsen gilt die Sächsische Bauordnung (SächsBO). Wir erstellen Ihren Bauantrag — geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag in Sachsen?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 6: Worum geht es bei Ihrem Vorhaben?

Wir sortieren gleich vor, welches Verfahren überhaupt in Frage kommt.

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Frage 2 von 6: Um welches Gebäude geht es?

Gebäudeklasse und Nutzung entscheiden über Brandschutz und Nachweise.

Frage 3 von 6: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 4 von 6: Liegen Ihnen Baupläne vor?

Fehlende Pläne sind der Normalfall — kein Hindernis.

Frage 5 von 6: Wurde bereits gebaut?

Für die Einordnung als Neuantrag oder Nachtragsverfahren.

Frage 6 von 6: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

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Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Landesbauordnung

Welche Bauordnung gilt in Sachsen?

In Sachsen gilt die Sächsische Bauordnung (SächsBO). Wer einen Bauantrag als Entwurfsverfasser unterschreiben darf, regelt § 65 SächsBO.

Die Architektenliste führt die Architektenkammer Sachsen.

Quellen: revosax.sachsen.de · anwalt24.de · aksachsen.org

Verfahren

Welche Genehmigungsverfahren gibt es in Sachsen?

Die SächsBO kennt neben dem regulären Baugenehmigungsverfahren weitere Wege. Welcher für Ihr Vorhaben gilt, klären wir in der Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung.

Genehmigungsverfahren in Sachsen
VerfahrenWas giltRechtsgrundlage
Genehmigungs­freistellungFrist: Drei Wochen nach dem von der Bauaufsichtsbehörde bestätigten Eingangsdatum, wenn sie den Baubeginn nicht untersagt; ein früherer Beginn ist nicht vorgesehen. Nach mehr als drei Jahren neu einreichen.. Für bauliche Anlagen aller Art außer Sonderbauten, UVP-pflichtigen Anlagen und bestimmten Vorhaben nahe Störfallbetrieben. Das Vorhaben muss im qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen, dessen Festsetzungen es nicht widerspricht, und die Erschließung muss gesichert sein. Im unbeplanten Innenbereich ist auch der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken erfasst. Die Unterlagen gehen an die untere Bauaufsichtsbehörde und an die Gemeinde.§ 62 SächsBO
Vereinfachtes VerfahrenAußer bei Sonderbauten prüft die Bauaufsichtsbehörde nur die planungsrechtliche Zulässigkeit nach §§ 29 bis 38 BauGB, beantragte Abweichungen und ersetzte Entscheidungen.§ 63 SächsBO
Genehmigungs­fiktionFrist: 3 Monate ab bestätigtem Eingang der vollständigen Unterlagen, verlängerbar um höchstens 2 Monate. Im vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigung nach Fristablauf als erteilt; auf Antrag wird ein Zeugnis ausgestellt.§ 69 Abs. 5 SächsBO (Frist § 69 Abs. 4)

Quellen: revosax.sachsen.de · anwalt24.de · amt24.sachsen.de · justiz.sachsen.de

Abstandsflächen

Wie groß müssen Abstandsflächen in Sachsen sein?

In der Regel 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 SächsBO) — gemessen von der Außenwand.

Dächer unter 70° Neigung zu einem Drittel, ab 70° voll zur Wandhöhe; gilt für Dachaufbauten entsprechend.

GE/GI 0,2 H; Wohngebäude GK 1–2 bis drei Geschosse pauschal 3 m. Vorbauten max. 1/3 Wandbreite, 1,50 m, 2 m zur Grenze. Dämmung/Solar bis 0,25 m bei 2,50 m Grenzabstand. Garagen bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m gesamt.

Abstandsflächen selbst berechnen

Quelle: revosax.sachsen.de

Einreichung

Kann ich den Bauantrag in Sachsen digital einreichen?

Ja — über das Portal „Digitaler Bauantrag – Online-Bauportal des Freistaates Sachsen“.

EfA-Lösung „Digitale Baugenehmigung“, Einstieg je unterer Bauaufsichtsbehörde; die Behörden werden schrittweise angeschlossen (u. a. Leipzig, Dresden seit 15.12.2025).

Zum Portal

Quellen: leipzig.de · dresden.de

Städte in Sachsen

Bauantrag in Städten in Sachsen

Für diese Städte haben wir die örtliche Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die Satzungen zusammengetragen:

Kostenfreies Erstgespräch

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.

20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.