Bauantrag · Dresden · Sachsen

Bauantrag Dresden

Wir klären die örtlichen Vorgaben in Dresden, planen nach der SächsBO und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Stelle ein: Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden. Geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag in Dresden?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 6: Worum geht es bei Ihrem Vorhaben?

Wir sortieren gleich vor, welches Verfahren überhaupt in Frage kommt.

Nur Ist-Zustands-Pläne anfordernweiter zu wohnrechner.online →
Frage 2 von 6: Um welches Gebäude geht es?

Gebäudeklasse und Nutzung entscheiden über Brandschutz und Nachweise.

Frage 3 von 6: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 4 von 6: Liegen Ihnen Baupläne vor?

Fehlende Pläne sind der Normalfall — kein Hindernis.

Frage 5 von 6: Wurde bereits gebaut?

Für die Einordnung als Neuantrag oder Nachtragsverfahren.

Frage 6 von 6: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

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Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Über Dresden

Architekt in Dresden für Dachgaube, Anbau oder Nachgenehmigung?

Dresden hatte am 31.12.2025 laut Melderegister 571.510 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz. Die Stadt gliedert sich in zehn Stadtbezirke und neun Ortschaften. Nach der Zerstörung der Innenstadt 1945 ist der Bestand sehr unterschiedlich: gründerzeitliche Quartiere wie die Äußere Neustadt oder das Preußische Viertel, die Gartenstadt Hellerau, Villengebiete an den Elbhängen, große Plattenbausiedlungen wie in Prohlis sowie historische Dorfkerne in den Ortschaften. Typische Vorhaben sind Dachausbauten, Anbauten, Nutzungsänderungen und Nachgenehmigungen für ältere Umbauten.

Wer einen Architekt in Dresden für den Bauantrag sucht, braucht vor allem eine bauvorlageberechtigte Person: Die Sächsische Bauordnung legt fest, wer Bauvorlagen als Entwurfsverfasser unterschreiben darf. Wichtig sind außerdem ein genaues Aufmaß und vollständige Unterlagen. Bei uns planen fest angestellte, in die Architektenliste eingetragene Architektinnen und Architekten, deutschlandweit. Die Erfassung vor Ort übernehmen Vermessungstechniker oder Sie selbst mit der WohnScanner-App.

Im Themenstadtplan Dresden sehen Sie die Geltungsbereiche der rechtskräftigen und laufenden Bebauungspläne mit Verfahrensstand. Achten Sie zusätzlich auf Erhaltungssatzungen, etwa für die Äußere Neustadt, das Preußische Viertel, Hellerau oder historische Dorfkerne: Dort brauchen Neubauten, Abbrüche, Umbauten und Nutzungsänderungen eine eigene Genehmigung nach § 173 BauGB. Das sollten Architekten in Dresden von Anfang an einplanen.

Bebauungspläne: Themenstadtplan Dresden, Thema Bebauungspläne

Quellen: dresden.de · stadtplan.dresden.de

Typische Vorhaben in Dresden

Dachgaube, Garage, Anbau, Nachgenehmigung: Was gilt in Dresden?

Die meisten Anfragen aus Dresden betreffen den Bestand: mehr Wohnraum unter dem Dach, eine Garage oder ein Carport, ein Anbau — oder ein Umbau, der nie genehmigt wurde. Was die SächsBO dafür jeweils verlangt, steht hier kurz; geplant werden die Bauvorlagen von fest angestellten, in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten.

  • Dachgaube und Dachgeschossausbau

    Wird der Dachraum zum Aufenthaltsraum, verlangt die SächsBO eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m (§ 47 SächsBO). Eine Gaube verändert zudem Ansicht und Abstandsflächen.

  • Garage und Carport

    An der Grundstücksgrenze sind Garagen und Carports nach der SächsBO meist nur bis zu bestimmten Längen und Wandhöhen ohne eigene Abstandsfläche zulässig. Sonst gilt 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 SächsBO).

  • Anbau und Erweiterung

    Ein Anbau braucht Abstandsflächen von 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 SächsBO), und muss in die zulässige Grund- und Geschossfläche des Bebauungsplans passen.

  • Nachträgliche Baugenehmigung

    Ohne Genehmigung gebaut? In Dresden prüft die Bauaufsicht – Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden – den Nachtrag nach heutigem Recht. Grundlage sind genaue Bestandspläne aus der Gebäudevermessung.

Zuständigkeit

Welche Behörde ist in Dresden für den Bauantrag zuständig?

Bauanträge in Dresden bearbeitet die untere Bauaufsichtsbehörde — dort heißt sie Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden.

Die Abteilung Bauaufsicht ist in Sachgebiete nach Stadtbezirken gegliedert. Auskünfte zu Bauvorlagen, Verfahren und Baurechtszustand gibt die Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS); dazu kommt ein Bauherren-Service-Telefon.

Zur Behörde

Quelle: dresden.de

Einreichung

Kann ich den Bauantrag in Dresden digital einreichen?

Ja — über das Portal „Digitale Baugenehmigung Sachsen (Portal der Landeshauptstadt Dresden)“.

Laut Stadt lassen sich Antragsunterlagen elektronisch über das Landesportal einreichen; Papier bleibt möglich, dann genügt eine Ausfertigung. Die städtische Seite wurde zuletzt im Februar 2023 geändert.

Zum Portal

Quellen: dresden.de · sn.digitalebaugenehmigung.de

Örtliche Vorgaben

Welche örtlichen Vorschriften gelten in Dresden?

Zur SächsBO kommen in Dresden örtliche Regeln hinzu. Wir prüfen sie vor dem Entwurf, damit der Antrag nicht an ihnen scheitert:

  • Erhaltungssatzung · Milieuschutz

    Erhaltungssatzungen gelten u. a. für die Äußere und Innere Neustadt, das Preußische Viertel, die Gartenstadt Hellerau, Striesen und Blasewitz sowie zahlreiche historische Dorfkerne. Neubau, Abriss, Umbau und Nutzungsänderung brauchen dort eine Genehmigung nach § 173 BauGB, die das Amt für Stadtplanung und Mobilität erteilt.

    Quelle: dresden.de

  • Baumschutz

    Seit 1. März 2021 gilt die Gehölzschutzsatzung wieder in vollem Umfang: Auch auf bebauten Grundstücken sind Bäume ab 30 cm Stammumfang geschützt. Zum Bauantrag gehört eine Erklärung, die geschützte Gehölze auf dem Grundstück und bis 5 m auf dem Nachbargrundstück erfasst.

    Quelle: dresden.de

  • Stellplatzsatzung

    Die Stellplatz-, Garagen- und Fahrradabstellplatzsatzung (StGaFaS) legt mit einer Richtzahltabelle fest, wie viele Stellplätze ein Vorhaben braucht; für den Nachweis stellt die Stadt ein eigenes Formular bereit.

    Quelle: dresden.de

  • Denkmalschutz

    Dresden zählt über 9.000 erfasste Kulturdenkmale und acht Denkmalschutzgebiete. Für Veränderungen ist das Amt für Kultur und Denkmalschutz als untere Denkmalschutzbehörde zuständig.

    Quelle: dresden.de

  • Denkmalschutz · Behörde

    Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden (untere Denkmalschutzbehörde)

    Quelle: dresden.de

Dauer

Wie lange dauert eine Baugenehmigung in Dresden?

Eine eigene Bearbeitungsdauer veröffentlicht Dresden nicht. Gesetzlich beträgt die Frist im vereinfachten Verfahren drei Monate, geregelt in § 69 Abs. 5 SächsBO (Frist § 69 Abs. 4). Entscheidet die Bauaufsicht bis dahin nicht über den vollständigen Antrag, gilt die Genehmigung als erteilt.

Im vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigung nach Fristablauf als erteilt; auf Antrag wird ein Zeugnis ausgestellt.

Unsere Planung bis zur Einreichung dauert meist 3 bis 7 Wochen.

Quellen: anwalt24.de · justiz.sachsen.de

Landesrecht

Was gilt in ganz Sachsen?

In Sachsen gilt die Sächsische Bauordnung (SächsBO); wer Bauvorlagen unterschreiben darf, regelt § 65 SächsBO.

Bauantrag Sachsen — Verfahren, Abstandsflächen, Fristen

Quellen: revosax.sachsen.de · anwalt24.de

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Auch in den Nachbarstädten haben wir die Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die örtlichen Satzungen zusammengetragen:

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