Bauantrag · Fürth · Bayern

Bauantrag Fürth

Wir klären die örtlichen Vorgaben in Fürth, planen nach der BayBO und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Stelle ein: Bauaufsicht der Stadt Fürth (BaF) – Planannahme und Information. Geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag in Fürth?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 6: Worum geht es bei Ihrem Vorhaben?

Wir sortieren gleich vor, welches Verfahren überhaupt in Frage kommt.

Nur Ist-Zustands-Pläne anfordernweiter zu wohnrechner.online →
Frage 2 von 6: Um welches Gebäude geht es?

Gebäudeklasse und Nutzung entscheiden über Brandschutz und Nachweise.

Frage 3 von 6: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 4 von 6: Liegen Ihnen Baupläne vor?

Fehlende Pläne sind der Normalfall — kein Hindernis.

Frage 5 von 6: Wurde bereits gebaut?

Für die Einordnung als Neuantrag oder Nachtragsverfahren.

Frage 6 von 6: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

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Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Über Fürth

Architekt in Fürth für Dachgaube, Anbau oder Nachgenehmigung?

Fürth zählte Ende 2024 132.036 Einwohnerinnen und Einwohner. Schon um 1900 lebten hier knapp 60.000 Menschen, und vieles aus der Zeit danach prägt die Stadt bis heute: dichte Mehrfamilienhäuser in der Innenstadt, dazu Siedlungen wie die Gartenstadt „Eigenes Heim“, die zwischen 1910 und 1920 entstand. Zugleich ist Fürth eine Stadt der Eigenheime: Von rund 20.000 Wohngebäuden haben knapp 60 Prozent nur eine Wohnung. Entsprechend vielfältig sind die Vorhaben – Dachausbau mit Gaube, Anbau oder Aufstockung am Einfamilienhaus, Garage oder Carport, die Umnutzung eines Ladens zur Wohnung und Nachgenehmigungen für Umbauten, die nie beantragt wurden.

Wer einen Architekt in Fürth für den Bauantrag sucht, braucht eine bauvorlageberechtigte Person: Nach Art. 61 der Bayerischen Bauordnung unterschreiben in der Regel Architektinnen und Architekten aus der Architektenliste oder entsprechend eingetragene Bauingenieure die Bauvorlagen. Ebenso wichtig sind belastbare Bestandspläne, denn fehlen sie, fordert die Bauaufsicht nach. Bei uns planen fest angestellte, in die Architektenliste eingetragene Architektinnen und Architekten – für Vorhaben in ganz Deutschland. Die Erfassung vor Ort übernehmen Vermessungstechniker, oder Sie scannen selbst mit der WohnScanner-App.

Vor dem Entwurf lohnt der Blick ins Fürther Ortsrecht. Im Ensemble „Eigenes Heim“ gilt eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung: Anbauten und Wintergärten sind dort unzulässig, Gauben brauchen Abstand zu First, Traufe und Ortgang und eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde. Steht Ihr Haus in einem anderen Ensemble oder neben einem Baudenkmal, ist für Änderungen am äußeren Erscheinungsbild eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Die neue Stellplatzsatzung verlangt dagegen für Dachausbau, Aufstockung oder Umnutzung zu Wohnzwecken keine zusätzlichen Stellplätze.

Quellen: statistik.bayern.de · fuerth.de · bayernportal.de

Typische Vorhaben in Fürth

Dachgaube, Garage, Anbau, Nachgenehmigung: Was gilt in Fürth?

Die meisten Anfragen aus Fürth betreffen den Bestand: mehr Wohnraum unter dem Dach, eine Garage oder ein Carport, ein Anbau — oder ein Umbau, der nie genehmigt wurde. Was die BayBO dafür jeweils verlangt, steht hier kurz; geplant werden die Bauvorlagen von fest angestellten, in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten.

  • Dachgaube und Dachgeschossausbau

    Wird der Dachraum zum Aufenthaltsraum, verlangt die BayBO eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m (Art. 45 BayBO). Eine Gaube verändert zudem Ansicht und Abstandsflächen.

  • Garage und Carport

    An der Grundstücksgrenze sind Garagen und Carports nach der BayBO meist nur bis zu bestimmten Längen und Wandhöhen ohne eigene Abstandsfläche zulässig. Sonst gilt 0,4 H, mindestens 3 m (Art. 6 BayBO).

  • Anbau und Erweiterung

    Ein Anbau braucht Abstandsflächen von 0,4 H, mindestens 3 m (Art. 6 BayBO), und muss in die zulässige Grund- und Geschossfläche des Bebauungsplans passen.

  • Nachträgliche Baugenehmigung

    Ohne Genehmigung gebaut? In Fürth prüft die Bauaufsicht – Bauaufsicht der Stadt Fürth (BaF) – Planannahme und Information – den Nachtrag nach heutigem Recht. Grundlage sind genaue Bestandspläne aus der Gebäudevermessung.

Zuständigkeit

Welche Behörde ist in Fürth für den Bauantrag zuständig?

Bauanträge in Fürth bearbeitet die untere Bauaufsichtsbehörde — dort heißt sie Bauaufsicht der Stadt Fürth (BaF) – Planannahme und Information.

Dienststelle im Referat V (Planen, Bauen, Grün und Infrastruktur) der kreisfreien Stadt; nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr, berät in Fragen des Denkmalschutzes und führt die Bauakten. Persönliche Termine nach Vereinbarung per E-Mail.

Zur Behörde

Quellen: bayernportal.de · services.fuerth.de · fuerth.de

Einreichung

Kann ich den Bauantrag in Fürth digital einreichen?

Ja — über das Portal „Digitaler Bauantrag Bayern (Online-Assistent im BayernPortal)“.

Die Stadt Fürth bietet den Digitalen Bauantrag seit 1. Juni 2023 an; laut Bauaufsicht für alle gängigen bauaufsichtlichen und abgrabungsaufsichtlichen Anträge und Anzeigen. Eingereicht wird nach der Nachbarbeteiligung über den Online-Assistenten, die Bauvorlagen werden als PDF hochgeladen, Anmeldung mit BayernID oder „Mein Unternehmenskonto“.

Zum Portal

Quellen: stmb.bayern.de · services.fuerth.de · gesetze-bayern.de

Örtliche Vorgaben

Welche örtlichen Vorschriften gelten in Fürth?

Zur BayBO kommen in Fürth örtliche Regeln hinzu. Wir prüfen sie vor dem Entwurf, damit der Antrag nicht an ihnen scheitert:

  • Gestaltungssatzung

    Im Denkmalensemble „Eigenes Heim“ (Gartenstadt-Siedlung, um 1910–1920) gilt die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung vom 7. Mai 2020: Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung sind dort auch bei sonst verfahrensfreien Vorhaben genehmigungspflichtig. Anbauten und Wintergärten sind unzulässig, Gauben brauchen mindestens 60 cm Abstand zu First, Traufe und Ortgang und eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde; Garagen, Carports und Stellplätze auf den Freiflächen widersprechen den Erhaltungszielen.

    Quelle: fuerth.de

  • Stellplatzsatzung

    Die Stellplatzsatzung vom 10. Oktober 2025 (i. d. F. vom 9. Januar 2026) gilt im ganzen Stadtgebiet. Für Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken, den Ausbau von Dachgeschossen, den Einbau weiterer Wohnungen und die Aufstockung von Wohngebäuden sind keine zusätzlichen Stellplätze herzustellen; Dächer von Garagen und Carports bis 20 Grad Neigung sind ab mehr als 50 m² Gesamtfläche zu begrünen.

    Quelle: fuerth.de

  • Baumschutz

    Die Baumschutzverordnung schützt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe; Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie sind ausgenommen. Als Beeinträchtigung gelten auch Abgrabungen, Ausschachtungen und Baustelleneinrichtungen im Wurzelbereich – wichtig bei Anbau oder Garage nahe am Baum.

    Quelle: fuerth.de

  • Denkmalschutz

    Wer ein Baudenkmal verändern will, braucht eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz; das gilt auch für Änderungen am äußeren Erscheinungsbild von Gebäuden in Ensembles oder in der Nähe von Baudenkmälern. Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde im Bereich der Bauaufsicht.

    Quelle: bayernportal.de

  • Denkmalschutz · Behörde

    Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Fürth (Bereich der Bauaufsicht)

    Quellen: bayernportal.de · services.fuerth.de

Dauer

Wie lange dauert eine Baugenehmigung in Fürth?

3 Monate gesetzliche Entscheidungsfrist mit Genehmigungsfiktion (Art. 68 Abs. 2 BayBO i. V. m. Art. 42a BayVwVfG).

Gilt nur im vereinfachten Verfahren für Wohngebäude und Nutzungsänderungen zu Wohnraum; die Frist beginnt drei Wochen nach Zugang des Antrags bzw. der nachgeforderten Unterlagen. Eine veröffentlichte durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Stadt Fürth wurde nicht gefunden.

Unsere Planung bis zur Einreichung dauert meist 3 bis 7 Wochen.

Quelle: gesetze-bayern.de

Landesrecht

Was gilt in ganz Bayern?

In Bayern gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO); wer Bauvorlagen unterschreiben darf, regelt Art. 61 BayBO.

Bauantrag Bayern — Verfahren, Abstandsflächen, Fristen

Quellen: gesetze-bayern.de · lxgesetze.de

In der Nähe

Bauantrag in der Nähe von Fürth

Auch in den Nachbarstädten haben wir die Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die örtlichen Satzungen zusammengetragen:

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20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.