Bauantrag · Solingen · Nordrhein-Westfalen

Bauantrag Solingen

Wir klären die örtlichen Vorgaben in Solingen, planen nach der BauO NRW 2018 und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Stelle ein: Bauaufsicht der Stadt Solingen (63 Bauaufsicht). Geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag in Solingen?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 6: Worum geht es bei Ihrem Vorhaben?

Wir sortieren gleich vor, welches Verfahren überhaupt in Frage kommt.

Nur Ist-Zustands-Pläne anfordernweiter zu wohnrechner.online →
Frage 2 von 6: Um welches Gebäude geht es?

Gebäudeklasse und Nutzung entscheiden über Brandschutz und Nachweise.

Frage 3 von 6: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 4 von 6: Liegen Ihnen Baupläne vor?

Fehlende Pläne sind der Normalfall — kein Hindernis.

Frage 5 von 6: Wurde bereits gebaut?

Für die Einordnung als Neuantrag oder Nachtragsverfahren.

Frage 6 von 6: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

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Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Über Solingen

Architekt in Solingen für Dachgaube, Anbau oder Nachgenehmigung?

Solingen zählte laut amtlichem Gemeindeverzeichnis Ende 2024 165.626 Einwohner. Die Klingenstadt gliedert sich in fünf Stadtbezirke: Solingen-Mitte, Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid, Wald, Burg/Höhscheid und Gräfrath. Kennzeichnend ist das Nebeneinander sehr verschiedener Bestände: bergische Fachwerkhäuser in den Hofschaften und alten Ortskernen, Fabrikgebäude, Kotten und Villen aus der Industriegeschichte, Geschäftshäuser aus der Zeit um 1900 wie an der Düsseldorfer Straße in Ohligs und dazu zahlreiche Ein- und Zweifamilienhäuser. Entsprechend oft geht es um Dachgauben und Dachausbau, Anbauten und Wintergärten, Garagen oder Carports und um Nachgenehmigungen für Umbauten, die nie beantragt wurden.

Wer einen Architekt in Solingen für Bauantrag oder Nachgenehmigung sucht, sollte zuerst klären, wer die Bauvorlagen unterschreiben darf: Nach § 67 der Bauordnung NRW braucht es dafür eine bauvorlageberechtigte Person, bei Wohngebäuden in aller Regel eine eingetragene Architektin oder einen eingetragenen Architekten. Ebenso wichtig sind verlässliche Bestandspläne, denn ohne sie lässt sich weder eine Gaube noch ein Anbau sauber nachweisen. Bei uns planen fest angestellte, in die Architektenliste eingetragene Architektinnen und Architekten — für Vorhaben in ganz Deutschland. Die Erfassung vor Ort übernehmen Vermessungstechniker, oder Sie scannen selbst mit der WohnScanner-App.

Vor dem Entwurf lohnt der Blick ins Masterportal Planen und Bauen der Stadt, das die rechtsverbindlichen Bebauungspläne auf einer Karte zeigt. In fünf Gebieten gilt zudem eine Denkmalbereichssatzung — Alt-Gräfrath, Ortskern Wald, Schloss Burg/Oberburg, Unterburg und die Hofschaft Dahl. Dort braucht jede Maßnahme, die das äußere Erscheinungsbild berührt, eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, auch eine neue Dachgaube. Ähnliches gilt im Gebiet der Erhaltungssatzung Düsseldorfer Straße. Und wer für einen Anbau Platz schaffen will, sollte die Baumschutzsatzung kennen: Geschützt sind Bäume ab 80 Zentimeter Stammumfang.

Bebauungspläne: Masterportal Planen und Bauen der Stadt Solingen (Bebauungspläne)

Quellen: destatis.de · solingen.de · masterportal.solingen.de · service.solingen.de

Typische Vorhaben in Solingen

Dachgaube, Garage, Anbau, Nachgenehmigung: Was gilt in Solingen?

Die meisten Anfragen aus Solingen betreffen den Bestand: mehr Wohnraum unter dem Dach, eine Garage oder ein Carport, ein Anbau — oder ein Umbau, der nie genehmigt wurde. Was die BauO NRW 2018 dafür jeweils verlangt, steht hier kurz; geplant werden die Bauvorlagen von fest angestellten, in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten.

  • Dachgaube und Dachgeschossausbau

    Wird der Dachraum zum Aufenthaltsraum, verlangt die BauO NRW 2018 eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m (§ 46 BauO NRW). Eine Gaube verändert zudem Ansicht und Abstandsflächen.

  • Garage und Carport

    An der Grundstücksgrenze sind Garagen und Carports nach der BauO NRW 2018 meist nur bis zu bestimmten Längen und Wandhöhen ohne eigene Abstandsfläche zulässig. Sonst gilt 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 BauO NRW 2018 (Fassung ab 01.09.2026)).

  • Anbau und Erweiterung

    Ein Anbau braucht Abstandsflächen von 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 BauO NRW 2018 (Fassung ab 01.09.2026)), und muss in die zulässige Grund- und Geschossfläche des Bebauungsplans passen.

  • Nachträgliche Baugenehmigung

    Ohne Genehmigung gebaut? In Solingen prüft die Bauaufsicht – Bauaufsicht der Stadt Solingen (63 Bauaufsicht) – den Nachtrag nach heutigem Recht. Grundlage sind genaue Bestandspläne aus der Gebäudevermessung.

Zuständigkeit

Welche Behörde ist in Solingen für den Bauantrag zuständig?

Bauanträge in Solingen bearbeitet die untere Bauaufsichtsbehörde — dort heißt sie Bauaufsicht der Stadt Solingen (63 Bauaufsicht).

Untere Bauaufsicht der kreisfreien Stadt im Ressort Planung, Bauen, Verkehr und Umwelt, mit je einer Bauaufsichtsabteilung für den Bezirk Nord und den Bezirk Süd. Bauberatung und Vorprüfung bieten feste Ansprechpersonen an; persönliche Besuche im Rathaus Walter-Scheel-Platz 1 nur nach Terminvereinbarung.

Zur Behörde

Quelle: service.solingen.de

Einreichung

Kann ich den Bauantrag in Solingen digital einreichen?

Ja — über das Portal „Bauportal.NRW (Anmeldung mit BundID oder Mein Unternehmenskonto)“.

Laut Serviceportal ist der Bauantrag im vereinfachten Verfahren über das Bauportal.NRW zu stellen; Nachreichungen zu dort eingereichten Anträgen laufen über ein eigenes Online-Formular der Stadt. Seit wann Solingen am Bauportal.NRW teilnimmt und ob Papieranträge noch angenommen werden, nennt die Stadt nicht.

Zum Portal

Quelle: service.solingen.de

Örtliche Vorgaben

Welche örtlichen Vorschriften gelten in Solingen?

Zur BauO NRW 2018 kommen in Solingen örtliche Regeln hinzu. Wir prüfen sie vor dem Entwurf, damit der Antrag nicht an ihnen scheitert:

  • Denkmalschutz

    In fünf Gebieten gilt eine Denkmalbereichssatzung — Alt-Gräfrath, Ortskern Wald, Schloss Burg/Oberburg, Unterburg und Hofschaft Dahl. Dort ist für jede Baumaßnahme, die das äußere Erscheinungsbild berührt, eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde nötig, also auch für eine Dachgaube, einen Anbau oder neue Fenster an Gebäuden, die selbst kein Baudenkmal sind.

    Quelle: solingen.de

  • Erhaltungssatzung · Milieuschutz

    Für die Düsseldorfer Straße in Ohligs gilt eine Erhaltungssatzung zum Schutz des Straßen- und Ortsbilds mit vielen Gebäuden aus der Zeit um 1900. Bauliche Maßnahmen, die die städtebauliche Gestalt des Gebiets berühren, brauchen eine Erlaubnis, die bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen ist.

    Quelle: solingen.de

  • Denkmalschutz

    Rund 1.000 Objekte stehen in der Denkmalliste, darunter viele Fachwerkhäuser in den Hofschaften. An Baudenkmälern und in ihrer engeren Umgebung ist schon die Neueindeckung des Dachs oder ein Fassadenanstrich erlaubnispflichtig, auch wenn die Arbeiten baurechtlich genehmigungsfrei wären.

    Quellen: solingen.de · service.solingen.de

  • Baumschutz

    Die Baumschutzsatzung vom 12.04.2011 schützt Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe, Obstbäume nur bei einem Kronenansatz ab 170 cm. Ausgenommen sind unter anderem Bäume bis 120 cm Umfang, die weniger als 2,50 m von einem Gebäude entfernt stehen; für Fällungen, etwa für einen Anbau oder eine Garagenzufahrt, ist vorher eine Genehmigung nötig.

    Quelle: service.solingen.de

  • Denkmalschutz · Behörde

    Untere Denkmalbehörde der Stadt Solingen (Abteilung 61-4 Denkmalschutz, Stadtbildpflege)

    Quellen: service.solingen.de · solingen.de

Landesrecht

Was gilt in ganz Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018) (BauO NRW 2018); wer Bauvorlagen unterschreiben darf, regelt § 67 BauO NRW 2018.

Bauantrag Nordrhein-Westfalen — Verfahren, Abstandsflächen, Fristen

Quellen: haufe.de · anwalt24.de

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Auch in den Nachbarstädten haben wir die Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die örtlichen Satzungen zusammengetragen:

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