Neubauplanung · MFH / GWB

Mehrfamilienhaus und Geschosswohnungsbau planen

Ein Mehrfamilienhaus braucht eine Baugenehmigung, und die Anforderungen steigen mit Höhe und Zahl der Wohnungen. Die Gebäudeklasse bestimmt Brandschutz und Rettungswege, das Land regelt Barrierefreiheit und Aufzug, die Gemeinde meist die Stellplätze. Ob sich das Vorhaben rechnet, entscheidet sich deshalb schon in der Grundlagenermittlung.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 2: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 2 von 2: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

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Nachweise

Welche Nachweise verlangt das Bauamt?

Diese Nachweise gehören zum Antrag. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir in der Grundlagenermittlung — nach der Gebäudevermessung.

  • Erschließung und wirtschaftliche Grundrisse: Treppenhaus, Wohnungsgrößen, Flächenschnitt
  • Gebäudeklasse 3 bis 4 — mit den Anforderungen an Brandschutz und Rettungswege
  • Barrierefreie Wohnungen nach Landesbauordnung und DIN 18040-2
  • Stellplätze und Fahrradabstellplätze nach der Satzung der Gemeinde
Dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Balkonen und begrüntem Vorgarten
Stolpersteine

Woran scheitert der Antrag am häufigsten?

  1. Das Maß der baulichen Nutzung ist überschritten — zu viele Vollgeschosse, zu hohe Geschossflächenzahl oder ein Baukörper außerhalb der Baugrenzen.
  2. Ohne Bebauungsplan fügt sich das Haus nach Höhe und Baumasse nicht in die Umgebung ein (§ 34 BauGB) — bei Nachverdichtung der häufigste Streitpunkt.
  3. Die notwendigen Stellplätze lassen sich auf dem Grundstück nicht nachweisen, und die Gemeinde lässt keine Ablöse zu.
  4. Der zweite Rettungsweg ist nicht gesichert, etwa weil die Feuerwehr die oberen Geschosse nicht anleitern kann und kein Sicherheitstreppenraum geplant ist.
  5. Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden nicht eingehalten — bei höheren Gebäuden wachsen sie mit der Wandhöhe.
Leistungen

Was wir dafür übernehmen

  • Deutschlandkarte mit Einsatzorten und dem Smart von wohnrechner.online, daneben die WohnScanner-App auf dem iPhone Pro

    Gebäudevermessung

    Vor Ort durch unsere Vermessungstechniker oder selbst mit unserer hauseigenen WohnScanner-App — der erste Schritt für alles Weitere.

  • Musterunterlagen: Wohn- und Nutzflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277 mit Grundrissen und Ansichten

    Wohnflächenberechnung

    Nach WoFlV und DIN 277 — belastbar für Bank, Exposé, Kaufvertrag und Bauantrag.

  • Bemaßter Grundriss Erdgeschoss mit Maßketten und Nutzflächen

    Bemaßte Grundrisse

    Maßstabsgerechte Grundrisse vom Ist-Zustand, jedes Geschoss vollständig bemaßt.

  • Gebäudeschnitt mit farbig markierter Aufstockung und Ansicht Nord

    Schnitte und Ansichten

    Gebäudeschnitte und Ansichten aller Seiten — wie sie Bauamt, Bank und Käufer verlangen.

  • Planpaket für den Bauantrag: Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Schriftfeld

    Bauantrag und Baugenehmigung

    Mit Grundlagenermittlung: Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt? Danach alle Bauvorlagen, unterschrieben vom bauvorlageberechtigten Planverfasser — Einreichung und Begleitung bis zum Bescheid.

  • Persönlicher Support
    Niklas und Vero vom Support-Team mit HeadsetNiklas & Vero

    Echte Menschen statt Hotline

    Online · Telefon · jetzt verfügbarGerade nicht besetzt · Mo–Fr 9–17 UhrMo–Fr 9–17 Uhr

    Fragen zur Vermessung, zur App oder zum Bauantrag? Sie erreichen unser Team direkt — am Telefon oder online.

    Erreichbar Mo–Fr 9–17 Uhr

Alles aus einem Haus: erstellt und geprüft von unseren fest angestellten, in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten.

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Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Welche Gebäudeklasse hat ein Mehrfamilienhaus?

Meist Gebäudeklasse 3 oder 4. Nach der Musterbauordnung entscheidet die Höhe des Fußbodens im obersten Geschoss mit Aufenthaltsräumen über dem Gelände und die Größe der Nutzungseinheiten. Die Länder übernehmen diese Einteilung weitgehend; von der Gebäudeklasse hängen Brandschutz, Bauteile und Rettungswege ab.

Muss ein Mehrfamilienhaus barrierefrei sein?

Teilweise. Die Landesbauordnungen verlangen ab einer bestimmten Zahl von Wohnungen, dass die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und nutzbar sind; die Musterbauordnung setzt die Grenze bei mehr als zwei Wohnungen. Einzelheiten und Ausnahmen regelt jedes Land selbst.

Wie viele Stellplätze braucht ein Mehrfamilienhaus?

Das legen Land und Gemeinde fest, meist über eine Stellplatzsatzung mit einer Zahl je Wohnung. Einige Länder und Städte haben die Pflicht für Wohnungen gelockert oder abgeschafft; anderswo lässt sich ein fehlender Stellplatz durch eine Ablöse ersetzen. Wir prüfen die Satzung der Gemeinde in der Grundlagenermittlung.

Braucht ein Mehrfamilienhaus einen Aufzug?

Ab einer bestimmten Gebäudehöhe ja. Die Musterbauordnung verlangt Aufzüge in Gebäuden, deren oberstes Geschoss mit Aufenthaltsräumen mehr als 13 m über dem Gelände liegt; einige Länder setzen die Grenze anders. Unabhängig davon kann ein Aufzug für die Barrierefreiheit oder die Vermarktung sinnvoll sein.

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20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.