Nachgenehmigung · Ferienwohnung & Ferienhaus

Ferienwohnung oder Ferienhaus nachträglich genehmigen

Eine Wohnung oder ein Haus, das ohne Genehmigung an Feriengäste vermietet wird, lässt sich in vielen Fällen nachträglich genehmigen. Ferienwohnen ist baurechtlich eine andere Nutzung als Wohnen; der Wechsel ist deshalb eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Ob sie zulässig ist, entscheiden vor allem das Baugebiet nach § 13a BauNVO, der Bebauungsplan und der Brandschutz.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 4: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 2 von 4: Liegen Ihnen Baupläne vor?

Fehlende Pläne sind der Normalfall — kein Hindernis.

Frage 3 von 4: Wurde bereits gebaut?

Für die Einordnung als Neuantrag oder Nachtragsverfahren.

Frage 4 von 4: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

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Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Nachweise

Welche Nachweise verlangt das Bauamt?

Diese Nachweise gehören zum Antrag. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir in der Grundlagenermittlung — nach der Gebäudevermessung.

  • Bestandspläne und Nutzungsbeschreibung der Ferienwohnung
  • Zulässigkeit im Baugebiet nach § 13a BauNVO und Bebauungsplan
  • Stellplatznachweis nach der Satzung der Gemeinde
  • Brandschutz und zweiter Rettungsweg, ab mehr als 12 Gastbetten Beherbergungsstätte
Stolpersteine

Woran scheitert der Antrag am häufigsten?

  1. Der Bebauungsplan schließt Ferienwohnungen aus, oder das Haus liegt in einem reinen Wohngebiet, in dem eine Ferienwohnung nur als untergeordneter Teil eines Wohngebäudes ausnahmsweise zulässig ist.
  2. Das Ferienhaus steht im Außenbereich (§ 35 BauGB): Ferienhäuser gehören dort nicht zu den privilegierten Vorhaben und sind meist nicht genehmigungsfähig.
  3. Der Brandschutz reicht nicht: Im ausgebauten Dachgeschoss fehlt der zweite Rettungsweg, oder mit mehr als 12 Gastbetten gelten die strengeren Regeln für Beherbergungsstätten.
  4. Die notwendigen Stellplätze lassen sich auf dem Grundstück nicht nachweisen und die Gemeinde lässt keine Ablöse zu.
  5. In einer Stadt mit Zweckentfremdungsverbot fehlt die zusätzliche Genehmigung, Wohnraum als Ferienwohnung zu vermieten — sie ist ein eigenes Verfahren neben der Baugenehmigung.
Leistungen

Was wir dafür übernehmen

  • Gebäudevermessung

    Vor Ort durch unsere Vermessungstechniker oder selbst mit unserer hauseigenen WohnScanner-App — der erste Schritt für alles Weitere.

  • Wohnflächenberechnung

    Nach WoFlV und DIN 277 — belastbar für Bank, Exposé, Kaufvertrag und Bauantrag.

  • Bemaßte Grundrisse

    Maßstabsgerechte Grundrisse vom Ist-Zustand, jedes Geschoss vollständig bemaßt.

  • Schnitte und Ansichten

    Gebäudeschnitte und Ansichten aller Seiten — wie sie Bauamt, Bank und Käufer verlangen.

  • Bauantrag und Baugenehmigung

    Mit Grundlagenermittlung: Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt? Danach alle Bauvorlagen, unterschrieben vom bauvorlageberechtigten Planverfasser — Einreichung und Begleitung bis zum Bescheid.

  • Persönlicher Support
    Niklas und Vero vom Support-Team mit HeadsetNiklas & Vero

    Echte Menschen statt Hotline

    Online · Telefon · jetzt verfügbarGerade nicht besetzt · Mo–Fr 9–17 UhrMo–Fr 9–17 Uhr

    Fragen zur Vermessung, zur App oder zum Bauantrag? Sie erreichen unser Team direkt — am Telefon oder online.

    Erreichbar Mo–Fr 9–17 Uhr

Alles aus einem Haus: erstellt und geprüft von unseren fest angestellten, in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten.

Verwandte Vorhaben

Ähnliche Fälle

  • Ferienwohnung → Wohnraum

    Nutzungsänderung zu echtem Dauerwohnraum: Stellplätze, Belichtung, Schallschutz.

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    Nachweis lichter Höhen, zweiter Rettungsweg, Schall- und Wärmeschutz.

  • Schwarzbau

    Genehmigungsfähigkeit nach heutigem Recht prüfen, Bestand und Neuplanung in einem Antrag.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Brauche ich eine Genehmigung, um meine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten?

In aller Regel ja. Baurechtlich ist die Vermietung an ständig wechselnde Gäste kein Wohnen, sondern eine eigene Nutzung; § 13a BauNVO ordnet Ferienwohnungen in der Regel den nicht störenden Gewerbebetrieben zu. Der Wechsel von Wohnen zu Ferienwohnen ist deshalb eine Nutzungsänderung nach § 29 BauGB, für die die Bauaufsicht eine Genehmigung verlangt. In Städten mit Zweckentfremdungsverbot kommt eine zweite Genehmigung hinzu.

In welchen Baugebieten sind Ferienwohnungen zulässig?

Nach § 13a BauNVO sind Ferienwohnungen in Mischgebieten, Dorfgebieten und urbanen Gebieten allgemein zulässig, in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise. In reinen Wohngebieten kommen sie nur als kleiner Beherbergungsbetrieb in Betracht, wenn sie gegenüber dem Wohnen im Gebäude baulich untergeordnet sind. Ferienhausgebiete nach § 10 BauNVO sind eigens dafür vorgesehen. Der Bebauungsplan kann Ferienwohnungen aber ausschließen — er geht vor.

Was droht, wenn ich ohne Genehmigung an Feriengäste vermiete?

Die Bauaufsicht kann die Vermietung als Ferienwohnung untersagen und ein Bußgeld nach der Landesbauordnung verhängen; in Städten mit Zweckentfremdungsverbot drohen dort eigene Bußgelder. Hinzu kommen Folgen bei Versicherung und Verkauf, wenn die tatsächliche Nutzung nicht genehmigt ist. Ein Nachtragsantrag beendet den Zustand, wenn die Nutzung genehmigungsfähig ist.

Kann ein Ferienhaus ohne Baugenehmigung nachträglich genehmigt werden?

Ja, wenn es nach heutigem Recht genehmigungsfähig ist — also im passenden Baugebiet steht, die Abstandsflächen einhält und Brandschutz und Stellplätze nachweist. Bestandsschutz gibt es nur, wenn das Haus früher einmal genehmigt war. Ein Ferienhaus im Außenbereich lässt sich dagegen meist nicht legalisieren.

Darf ich eine Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten?

Baurechtlich gelten dieselben Regeln wie bei jeder Wohnung. Zusätzlich kommt es auf die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung an: Sie können die kurzzeitige Vermietung einschränken. Das ist eine zivilrechtliche Frage neben der Baugenehmigung — wir prüfen die Unterlagen mit, ersetzen aber keine Rechtsberatung.

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