Bauantrag · Bundesland Schleswig-Holstein

Bauantrag Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO). Wir erstellen Ihren Bauantrag — geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag in Schleswig-Holstein?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 6: Worum geht es bei Ihrem Vorhaben?

Wir sortieren gleich vor, welches Verfahren überhaupt in Frage kommt.

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Frage 2 von 6: Um welches Gebäude geht es?

Gebäudeklasse und Nutzung entscheiden über Brandschutz und Nachweise.

Frage 3 von 6: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 4 von 6: Liegen Ihnen Baupläne vor?

Fehlende Pläne sind der Normalfall — kein Hindernis.

Frage 5 von 6: Wurde bereits gebaut?

Für die Einordnung als Neuantrag oder Nachtragsverfahren.

Frage 6 von 6: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

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Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Landesbauordnung

Welche Bauordnung gilt in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein gilt die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO). Wer einen Bauantrag als Entwurfsverfasser unterschreiben darf, regelt § 65 LBO.

Die Architektenliste führt die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

Quellen: gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de · github.com · aik-sh.de

Verfahren

Welche Genehmigungsverfahren gibt es in Schleswig-Holstein?

Die LBO kennt neben dem regulären Baugenehmigungsverfahren weitere Wege. Welcher für Ihr Vorhaben gilt, klären wir in der Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung.

Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein
VerfahrenWas giltRechtsgrundlage
Genehmigungs­freistellungFrist: Ein Monat nach Eingang bei der Gemeinde; früher, wenn die Gemeinde mitteilt, dass sie kein Verfahren verlangt. Erlischt nach drei Jahren ohne Baubeginn oder bei mehr als drei Jahren Unterbrechung.. Für bauliche Anlagen außer Sonderbauten und bestimmten Vorhaben nahe Störfallbetrieben, im qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplan ohne Widerspruch zu dessen Festsetzungen und bei gesicherter Erschließung. Im unbeplanten Innenbereich ist auch der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken erfasst. Die Bauvorlagen gehen an die Gemeinde; wahlweise kann das vereinfachte Genehmigungsverfahren gewählt werden.§ 62 LBO SH
Vereinfachtes VerfahrenAußer bei Sonderbauten prüft die Bauaufsichtsbehörde die planungsrechtliche Zulässigkeit nach §§ 29 bis 38 BauGB, beantragte Abweichungen und ersetzte Entscheidungen.§ 63 LBO
Genehmigungs­fiktionFrist: Fristbeginn drei Wochen nach Zugang des Antrags; Fristdauer nach § 111a LVwG (nicht geprüft). Im vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigung nach Fristablauf als erteilt; Verzicht in Textform möglich.§ 72 Abs. 1a LBO i. V. m. § 111a LVwG

Quellen: gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de · github.com

Abstandsflächen

Wie groß müssen Abstandsflächen in Schleswig-Holstein sein?

In der Regel 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 LBO) — gemessen von der Außenwand.

Abweichend von MBO nur ein Viertel: Dächer über 45° sowie Dächer mit Gauben über halber Wandbreite zu einem Viertel; Dächer über 70° voll zur Wandhöhe; Dächer bis 45° ohne breite Gauben zählen nicht.

GE/GI 0,2 H; Wohngebäude GK 1–2 bis drei Geschosse pauschal 3 m. Keine Abstandsfläche, soweit die Umgebung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB andere Gebäudeabstände zulässt (§ 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2). Vorbauten bis 1,50 m, 2 m zur Grenze. Dämmung/Solar im Bestand frei bei 2,30 m Grenzabstand. Garagen bis 3 m, 9 m je Grenze, 18 m gesamt.

Abstandsflächen selbst berechnen

Quelle: gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

Städte in Schleswig-Holstein

Bauantrag in Städten in Schleswig-Holstein

Für diese Städte haben wir die örtliche Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die Satzungen zusammengetragen:

Kostenfreies Erstgespräch

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.

20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.