Bauantrag Saarland
Wir erstellen Ihren Bauantrag in Saarland — geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.
Lohnt sich ein Bauantrag in Saarland?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Wie groß müssen Abstandsflächen in Saarland sein?
In der Regel 0,4 H, mindestens 3 m (§ 7 LBO (Erleichterungen in § 8 LBO)) — gemessen von der Außenwand.
Dächer über 70° und Giebel mit Neigungssumme ab 140° voll; Dächer über 45° bis 70°, breite Gauben und flachere Giebel zu einem Drittel zur gemittelten Wandhöhe.
GE/GI 0,2 H; Wohngebäude GK 1–2 bis drei Geschosse pauschal 3 m. Dachüberstände bis 0,50 m, Vorbauten bis 1,50 m. § 8: Garagen/Nebengebäude bis 12 m je Grenze, 3 m Wandhöhe; Dämmung im Bestand zulässig, Dachanhebung bis 0,50 m.
Abstandsflächen selbst berechnen
Quelle: recht.saarland.de
Bauantrag in Städten in Saarland
Für diese Städte haben wir die örtliche Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die Satzungen zusammengetragen:
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.
