Bauantrag · Bundesland Saarland

Bauantrag Saarland

Wir erstellen Ihren Bauantrag in Saarland — geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag in Saarland?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 6: Worum geht es bei Ihrem Vorhaben?

Wir sortieren gleich vor, welches Verfahren überhaupt in Frage kommt.

Nur Ist-Zustands-Pläne anfordernweiter zu wohnrechner.online →
Frage 2 von 6: Um welches Gebäude geht es?

Gebäudeklasse und Nutzung entscheiden über Brandschutz und Nachweise.

Frage 3 von 6: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 4 von 6: Liegen Ihnen Baupläne vor?

Fehlende Pläne sind der Normalfall — kein Hindernis.

Frage 5 von 6: Wurde bereits gebaut?

Für die Einordnung als Neuantrag oder Nachtragsverfahren.

Frage 6 von 6: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

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Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Abstandsflächen

Wie groß müssen Abstandsflächen in Saarland sein?

In der Regel 0,4 H, mindestens 3 m (§ 7 LBO (Erleichterungen in § 8 LBO)) — gemessen von der Außenwand.

Dächer über 70° und Giebel mit Neigungssumme ab 140° voll; Dächer über 45° bis 70°, breite Gauben und flachere Giebel zu einem Drittel zur gemittelten Wandhöhe.

GE/GI 0,2 H; Wohngebäude GK 1–2 bis drei Geschosse pauschal 3 m. Dachüberstände bis 0,50 m, Vorbauten bis 1,50 m. § 8: Garagen/Nebengebäude bis 12 m je Grenze, 3 m Wandhöhe; Dämmung im Bestand zulässig, Dachanhebung bis 0,50 m.

Abstandsflächen selbst berechnen

Quelle: recht.saarland.de

Städte in Saarland

Bauantrag in Städten in Saarland

Für diese Städte haben wir die örtliche Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die Satzungen zusammengetragen:

Kostenfreies Erstgespräch

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.

20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.