Ratgeber · Genehmigung & Verfahren

Dachgeschoss nachträglich genehmigen

Dachgeschossausbau Genehmigung: wann sie nötig ist, welche Länder den Ausbau erleichtern und wie Sie einen Ausbau ohne Genehmigung nachträglich legalisieren.

Kurz gesagt: Wird ein Dachboden zu Wohnraum ausgebaut, ist das eine Nutzungsänderung, für die grundsätzlich eine Genehmigung nötig ist. Viele Länder haben den Dachgeschossausbau inzwischen erleichtert — bis hin zur Verfahrensfreiheit. Wurde ohne Genehmigung ausgebaut, lässt sich das meist nachträglich legalisieren: mit Bestandsplänen, Nachweisen zu Raumhöhe, Rettungsweg, Statik und Wärmeschutz und einem Bauantrag, den die Behörde nach heutigem Recht prüft.

Ist ein Dachgeschossausbau genehmigungspflichtig?

Ja, sobald aus einem Speicher oder Dachboden Aufenthaltsraum wird — es sei denn, das Landesrecht macht eine ausdrückliche Ausnahme. Ausgangspunkt jeder Landesbauordnung ist der Grundsatz, dass Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen eine Baugenehmigung brauchen, soweit nichts anderes bestimmt ist (zum Beispiel Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Eine Nutzungsänderung ist nur dann ohne Verfahren zulässig, wenn für die neue Nutzung keine anderen Anforderungen gelten als für die alte (etwa Art. 57 Abs. 4 Nr. 1 BayBO, § 50 Abs. 2 Nr. 1 LBO BW). Genau das ist beim Dachausbau nicht der Fall. Ein Wohn-, Schlaf- oder Arbeitszimmer ist ein Aufenthaltsraum, und für Aufenthaltsräume stellt das Bauordnungsrecht eigene Anforderungen. Typische Auslöser für die Genehmigungspflicht sind:

  • Aufenthaltsräume: Mindestraumhöhe, Fenster zur Belichtung und Belüftung, Schallschutz.
  • Nutzungsänderung: Aus Abstellfläche wird Wohnfläche, oft sogar eine eigene Wohnung.
  • Dachgauben und Dacheinschnitte: Sie verändern die äußere Gestalt und können Abstandsflächen auslösen.
  • Statik: Die alte Dachbodendecke war oft nicht für Wohnnutzung mit Estrich, Trockenbau und Möbeln ausgelegt.
  • Brandschutz: Jede Wohnung braucht einen zweiten Rettungsweg, und das Gebäude kann in eine höhere Gebäudeklasse rutschen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Verfahren und Anforderungen. Auch wo ein Land den Ausbau ohne Baugenehmigung zulässt, gelten alle Vorschriften weiter. Die Bayerische Bauordnung sagt das ausdrücklich: Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der Anforderungen (Art. 55 Abs. 2 BayBO), ähnlich § 50 Abs. 5 LBO BW. Wer ohne Verfahren ausbaut, trägt die Verantwortung allein.

Welche Länder erleichtern den Dachgeschossausbau?

Die meisten Länder haben den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken in den letzten Jahren vereinfacht — überwiegend über die Genehmigungsfreistellung, Bayern sogar mit Verfahrensfreiheit. Bei der Freistellung prüft niemand die Bauvorlagen. Sie werden eingereicht, und wenn Gemeinde oder Bauaufsicht nicht binnen der Frist ein Genehmigungsverfahren verlangen, darf gebaut werden. Neu ist, dass viele Länder dafür beim Dachausbau keinen Bebauungsplan mehr voraussetzen: Es genügt der unbeplante Innenbereich nach § 34 BauGB.

LandWeg für den Dachgeschossausbau zu WohnzweckenVorschrift
Baden-WürttembergNutzungsänderung zu Wohnraum im Innenbereich verfahrensfrei; bauliche Änderungen wie Gauben gesondert prüfen, im Bebauungsplangebiet Kenntnisgabeverfahren§ 50 Abs. 2 Nr. 2, § 51 LBO
Bayernverfahrensfrei samt Gauben, wenn Konstruktion und äußere Gestalt im Übrigen unverändert bleiben; Anzeige an die Gemeinde zwei Wochen vor BaubeginnArt. 57 Abs. 1 Nr. 18, Abs. 7 BayBO
BerlinGenehmigungsfreistellung, auch im Innenbereich§ 62 BauO Bln
Brandenburgbis 31.12.2026 Bauanzeigeverfahren nur für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 im Bebauungsplangebiet; ab 01.01.2027 Freistellung für alle Anlagen außer Sonderbauten, auch im Innenbereich§ 62 BbgBO
BremenGenehmigungsfreistellung, auch im Innenbereich; § 62 wird zum 01.01.2027 neu gefasst§ 62 BremLBO
HamburgGenehmigungsfreistellung, auch im Innenbereich§ 62 HBauO
HessenGenehmigungsfreistellung samt Gauben, auch im Innenbereich§ 64 Abs. 1a HBO
Mecklenburg-VorpommernGenehmigungsfreistellung, auch im Innenbereich§ 62 LBauO M-V
Niedersachsengenehmigungsfrei mit Erleichterungen nach § 85a, im Innenbereich erst nach Feststellung der Zulässigkeit durch die Bauaufsicht; Standsicherheits- und Brandschutznachweis müssen geprüft sein§ 62 Abs. 1a, 2 NBauO
Nordrhein-WestfalenGenehmigungsfreistellung samt Gauben, auch im Innenbereich§ 63 BauO NRW 2018
Rheinland-PfalzFreistellungsverfahren, seit 2026 auch im Innenbereich§ 67 LBauO
SaarlandGenehmigungsfreistellung, auch im Innenbereich§ 63 LBO
SachsenGenehmigungsfreistellung, auch im Innenbereich§ 62 SächsBO
Sachsen-AnhaltGenehmigungsfreistellung, auch im Innenbereich§ 61 BauO LSA
Schleswig-HolsteinGenehmigungsfreistellung, auch im Innenbereich§ 62 LBO SH
ThüringenGenehmigungsfreistellung, auch im Innenbereich§ 64 ThürBO

Stand der Tabelle ist der 9. Oktober 2026. Ausgenommen sind überall Sonderbauten, und die Gemeinde kann in den Freistellungsverfahren ein Genehmigungsverfahren verlangen. Fristen und Einreichungsstellen je Land stehen im Ratgeber Genehmigungsfreistellung.

Für einen Ausbau, der schon stattgefunden hat, hilft die Tabelle doppelt. Sie zeigt, welcher Weg heute offensteht. Und sie zeigt, dass ein Ausbau, der vor Jahren eine Baugenehmigung gebraucht hätte, heute womöglich in einem einfacheren Verfahren zu legalisieren ist. An den baulichen Anforderungen ändert das nichts.

Welche Anforderungen muss ein ausgebautes Dachgeschoss erfüllen?

Ein ausgebautes Dachgeschoss muss als Aufenthaltsraum taugen: ausreichend hoch, belichtet, mit zwei Rettungswegen, tragfähig und gedämmt. Diese Punkte prüft die Behörde im Genehmigungsverfahren — und sie sind auch dann einzuhalten, wenn das Land den Ausbau freistellt.

Raumhöhe. Jede Landesbauordnung legt die Mindesthöhe von Aufenthaltsräumen selbst fest, mit eigenen Regeln für Dachräume. Meist muss die Höhe nur über einem Teil der Grundfläche erreicht werden, und niedrige Raumteile unter den Schrägen zählen nicht mit. Mehrere Länder verzichten für Ein- und Zweifamilienhäuser ganz auf eine Mindesthöhe:

Mindesthöhe von Aufenthaltsräumen nach den 16 Landesbauordnungen
LandVorschriftlichte HöheDachgeschossKeller
Baden-Württemberg§ 34 LBO2,30 mLiegt der Raum ganz oder überwiegend im Dachraum, genügen 2,2 m über mindestens der Hälfte der Grundfläche; Raumteile bis 1,5 m lichte Höhe zählen nicht.Räume mit Fußboden unter Gelände zulässig, wenn das Gelände vor notwendigen Fenstern höchstens 45 Grad geneigt anschließt; Brüstungsoberkante mind. 1,3 m unter der Decke.
BayernArt. 45 BayBO2,40 m
Ein- und Zweifamilienhaus (GK 1/2): keine Mindesthöhe vorgeschrieben
Im Dachgeschoss 2,20 m über der Hälfte der Nutzfläche; Raumteile unter 1,50 m bleiben außer Betracht.—
Berlin§ 47 BauO Bln2,40 m
Ein- und Zweifamilienhaus (GK 1/2): keine Mindesthöhe vorgeschrieben
Im Dachraum 2,20 m über mind. der Hälfte der Netto-Raumfläche; Raumteile bis 1,50 m bleiben außer Betracht.—
Brandenburg§ 47 BbgBO2,30 mIm Dachraum 2,20 m über mind. der Hälfte der Netto-Raumfläche; Raumteile bis 1,50 m bleiben außer Betracht.—
Bremen§ 47 BremLBO2,40 m
Ein- und Zweifamilienhaus (GK 1/2): keine Mindesthöhe vorgeschrieben
Im Dachraum 2,20 m über mind. der Hälfte der Netto-Raumfläche; Raumteile bis 1,50 m bleiben außer Betracht.—
Hamburg§ 47 HBauO2,40 m
Ein- und Zweifamilienhaus (GK 1/2): 2,30 m genügen
Im Dachraum 2,30 m über mind. der Hälfte der Netto-Raumfläche; Raumteile bis 1,50 m bleiben außer Betracht.—
Hessen§ 50 HBO2,40 mIm Dachgeschoss 2,20 m über mind. der Hälfte der Netto-Raumfläche; Raumteile bis 1,50 m lichte Höhe bleiben außer Betracht.In Kellergeschossen genügt eine lichte Raumhöhe von 2,20 m.
Mecklenburg-Vorpommern§ 47 LBauO M-V2,40 m
Ein- und Zweifamilienhaus (GK 1/2): 2,30 m genügen
Im Dachraum 2,20 m über mind. der Hälfte der Netto-Raumfläche; Raumteile bis 1,50 m bleiben außer Betracht.—
Niedersachsen§ 43 NBauO2,40 mIm obersten Geschoss im Dachraum genügen 2,20 m über mindestens der Hälfte der Grundfläche; gilt auch, wenn die Fläche überwiegend unter Dachschrägen liegt.Kellerräume nur als Aufenthaltsräume zulässig, wenn das Gelände vor den notwendigen Fenstern höchstens 70 cm über deren Fußboden liegt (§ 43 Abs. 4).
Nordrhein-Westfalen§ 46 BauO NRW2,40 m
Ein- und Zweifamilienhaus (GK 1/2): 2,30 m können gestattet werden
Im Dachraum 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche; Raumteile bis 1,50 m bleiben außer Betracht.Wie Dachraum: im Kellergeschoss 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche (seit 01.01.2024).
Rheinland-Pfalz§ 43 LBauO (Dachraum/Keller in § 45 LBauO)2,40 m§ 45 Abs. 4: im Dachraum 2,20 m über der Hälfte der Grundfläche; Raumteile bis 1,50 m bleiben außer Betracht.§ 45 Abs. 1: Aufenthaltsräume im Kellergeschoss nur, wenn das Gelände vor den notwendigen Fenstern höchstens 0,70 m über dem Fußboden liegt.
Saarland§ 45 LBO2,30 m
Ein- und Zweifamilienhaus (GK 1/2): keine Mindesthöhe vorgeschrieben
Im Dachraum 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche; Raumteile bis 1,50 m außer Betracht.—
Sachsen§ 47 SächsBO2,40 mAbweichend: im Dachraum 2,30 m (nicht 2,20 m) über mindestens der Hälfte der Grundfläche; Raumteile bis 1,50 m bleiben außer Betracht.—
Sachsen-Anhalt§ 46 BauO LSA2,40 m
Ein- und Zweifamilienhaus (GK 1/2): keine Mindesthöhe vorgeschrieben
Im Dachraum 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche; Raumteile bis 1,50 m außer Betracht.—
Schleswig-Holstein§ 47 LBO2,30 mIm Dachraum 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche; Raumteile bis 1,50 m bleiben außer Betracht.—
Thüringen§ 50 ThürBO2,40 m
Ein- und Zweifamilienhaus (GK 1/2): keine Mindesthöhe vorgeschrieben
Im Dachraum 2,20 m über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche; Raumteile bis 1,50 m außer Betracht.—

Belichtung. Aufenthaltsräume brauchen Fenster ins Freie. Bayern verlangt ein Rohbaumaß von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raums (Art. 45 BayBO); Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz lassen ein Zehntel genügen.

Zweiter Rettungsweg. Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsraum braucht in jedem Geschoss zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Der erste führt über die Treppe, der zweite kann eine Stelle sein, die die Feuerwehr mit Leitern erreicht (Art. 31 Abs. 1 und 2 BayBO). Im Dachgeschoss ist das meist ein Rettungsfenster. In Bayern muss es im Lichten mindestens 0,60 m breit und 1 m hoch sein, darf höchstens 1,20 m über dem Fußboden liegen und bei Dachfenstern nicht mehr als 1 m von der Traufkante entfernt (Art. 35 Abs. 4 BayBO). Andere Länder haben eigene Maße. Nicht jedes Dachflächenfenster erfüllt diese Werte.

Brandschutz und Gebäudeklasse. Die Gebäudeklasse richtet sich nach der Höhe des obersten Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist (zum Beispiel § 2 Abs. 4 LBO BW). Ein Ausbau kann das Haus deshalb in eine höhere Klasse heben, mit strengeren Anforderungen an Wände, Decken und Treppenraum. Baden-Württemberg hat dafür ausdrücklich Erleichterungen für bestehende Gebäude geschaffen (§ 27f LBO).

Statik. Ob Decke und Dachstuhl die neuen Lasten tragen, weist ein Tragwerksplaner nach. Das gilt besonders, wenn für eine Gaube Sparren ausgewechselt werden.

Wärmeschutz. Wer einen kalten Dachboden zu beheizten Räumen ausbaut, erweitert das Gebäude im Sinne des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher GEG). Bei Wohngebäuden darf der Transmissionswärmeverlust der neuen Außenbauteile das 1,2-Fache des Referenzgebäudes nicht überschreiten (§ 39 Abs. 1 GModG). Kommen mehr als 50 m² zusammenhängende Nutzfläche hinzu, ist zusätzlich der sommerliche Wärmeschutz nachzuweisen (§ 39 Abs. 2). Für erneuerte Bauteile am Bestand gelten die Höchstwerte der Anlage 7 (§ 36 GModG).

Abstandsflächen bei Gauben. Gauben und andere Dachaufbauten werden je nach Land unterschiedlich auf die Wandhöhe angerechnet. Baden-Württemberg lässt Gauben, die neuen Wohnraum schaffen, unter Bedingungen ganz unberücksichtigt (§ 5 Abs. 5 LBO). Wie die Länder rechnen, steht unter Abstandsflächen berechnen.

Wie läuft die nachträgliche Genehmigung ab?

Die nachträgliche Genehmigung ist ein gewöhnlicher Bauantrag — nur dass der Bau schon steht. Die Behörde prüft, ob der Ausbau genehmigungsfähig ist. Ist er es, erteilt sie die Genehmigung, und der Zustand ist legal. Die Bauaufsicht kann einen solchen Antrag auch selbst verlangen (Art. 76 Satz 3 BayBO).

  1. Bauakte einsehen. Erst die Bauakteneinsicht zeigt, was genehmigt ist: Steht das Dachgeschoss als Speicher in den Plänen, oder gibt es schon eine Genehmigung für einen Teil?
  2. Bestand vermessen. Der Ausbau wird so aufgenommen, wie er gebaut ist — Grundriss, Höhen unter den Schrägen, Fenster, Treppe.
  3. Genehmigungsfähigkeit prüfen. Planungsrecht, Raumhöhe, Belichtung, Rettungswege, Abstandsflächen, Brandschutz. Am Ende steht eine Einschätzung, was passt und was nachgerüstet werden muss.
  4. Bauvorlagen und Nachweise aufstellen. Bestandspläne, Baubeschreibung, Flächenberechnung und die Fachnachweise. Die Bauvorlagen unterschreibt ein bauvorlageberechtigter Planverfasser.
  5. Einreichen. Bei der Bauaufsicht oder, wo das Land es vorsieht, im Freistellungsverfahren. Für eine Legalisierung ist ein Bescheid oft der sicherere Weg, weil nur er die Prüfung dokumentiert.
  6. Nachforderungen beantworten und nachrüsten. Häufig verlangt die Behörde ein größeres Rettungsfenster, einen Brandschutznachweis oder Dämmung. Danach ergeht der Bescheid.

Geprüft wird nach dem Recht, das bei der Entscheidung gilt. Für den Dachausbau ist das oft ein Vorteil: Erleichterungen, die heute gelten, kommen deshalb grundsätzlich auch einem Ausbau zugute, der älter ist als sie. Umgekehrt helfen alte Vorschriften nur, wenn der Ausbau sie nachweislich eingehalten hat. Das betrifft vor allem den Wärmeschutz.

Was droht ohne Genehmigung — und schützt der Bestandsschutz?

Ohne Genehmigung kann die Behörde die Nutzung untersagen, im äußersten Fall den Rückbau anordnen und ein Bußgeld verhängen. Die Befugnisse stehen in jeder Landesbauordnung, zum Beispiel in Art. 76 BayBO und § 65 LBO BW:

MaßnahmeVoraussetzungBeispiel
NutzungsuntersagungRäume werden im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutztArt. 76 Satz 2 BayBO, § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO BW
Beseitigung, Rückbaurechtswidrig errichtet oder geändert, und rechtmäßige Zustände lassen sich nicht auf andere Weise herstellenArt. 76 Satz 1 BayBO, § 65 Abs. 1 Satz 1 LBO BW
BußgeldErrichten, Ändern oder Nutzen ohne erforderliche Genehmigungbis 500.000 € in Bayern (Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BayBO), bis 100.000 € in Baden-Württemberg (§ 75 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 4 LBO)

Die Bedingung beim Rückbau ist entscheidend: Lässt sich der Ausbau nachträglich genehmigen, ist das die „andere Weise“, und ein Abriss scheidet in aller Regel aus. Die Nutzungsuntersagung ist dagegen schon möglich, solange die Genehmigung fehlt. Die genannten Beträge sind Höchstwerte; die Länder setzen unterschiedliche Rahmen.

Der Bestandsschutz-Irrtum. Viele Eigentümer glauben, ein Ausbau sei nach zehn oder zwanzig Jahren „verjährt“ oder genieße Bestandsschutz. Beides stimmt so nicht. Die Vorschriften über Nutzungsuntersagung und Beseitigung enthalten keine Frist, und dass die Behörde lange nichts unternommen hat, ersetzt keinen Bescheid. Bestandsschutz hat ein Ausbau, wenn er genehmigt und genehmigungskonform gebaut wurde. Baden-Württemberg hat das 2026 ausdrücklich ins Gesetz geschrieben und ergänzt: Geschützt ist auch, was bei seiner Errichtung dem geltenden Recht entsprach oder später hätte genehmigt werden können (§ 76 Abs. 1 LBO BW). Diesen Nachweis muss im Streitfall der Eigentümer führen — mit Plänen, Fotos, Rechnungen und dem Recht von damals.

Was bedeutet ein ungenehmigter Ausbau für Verkauf und Finanzierung?

Beim Verkauf ist ein ungenehmigtes Dachgeschoss in der Regel ein Sachmangel, über den der Verkäufer aufklären muss. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine fehlende Baugenehmigung regelmäßig einen Sachmangel begründet. Der Mangel liegt schon darin, dass die baurechtlich gesicherte Befugnis fehlt, die Räume wie vereinbart zu nutzen (BGH, Urteil vom 12. April 2013, V ZR 266/11 — der Fall betraf eine ausgebaute Dachgeschosswohnung). Ein vereinbarter Haftungsausschluss hilft nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschweigt (§ 444 BGB).

Dazu kommt die Wohnfläche. Die Bauakte weist das Dachgeschoss als Speicher aus, die Exposé-Angabe rechnet es als Wohnraum. Wer finanziert, muss mit Rückfragen rechnen, sobald sich beide Zahlen widersprechen. Wie Wohnfläche und Baurecht zusammenhängen und warum eine ungenehmigte Fläche nicht einfach weggelassen oder mitgezählt werden kann, erklärt der Ratgeber Wohnfläche und Baurecht.

Für Eigentümer und Makler heißt das: Die Genehmigungslage sollte vor dem Inserat geklärt sein. Eine erteilte Nachgenehmigung ist das stärkste Argument im Verkaufsgespräch. Ist sie beantragt, aber noch nicht erteilt, gehört das offen in die Verhandlung und in den Kaufvertrag.

Welche Unterlagen braucht die nachträgliche Genehmigung?

Gebraucht werden dieselben Bauvorlagen wie für einen neuen Ausbau — nur zeichnen sie den Bestand statt eines Entwurfs. Welche Unterlagen genau gefordert sind, regelt die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Landes. Für den Dachausbau sind typisch:

UnterlageWofür sie gebraucht wird
Bestandspläne: Grundrisse, Schnitte, Ansichtenzeigen den gebauten Zustand, die lichten Höhen unter den Schrägen und die Gauben
Wohnflächen- und Nutzflächenberechnungbelegt Fläche und Nutzung, Grundlage für Gebühr und spätere Verkaufsangaben
Lageplanbei Gauben und Abstandsflächen
StandsicherheitsnachweisTragfähigkeit von Decke und Dachstuhl für die Wohnnutzung
Wärmeschutznachweis nach GModGAnforderungen nach § 39 und gegebenenfalls § 36
BrandschutznachweisRettungswege, Gebäudeklasse, Bauteile
BaubeschreibungKonstruktion, Materialien, Nutzung

Warum die Gebäudevermessung der Startpunkt ist. Jede Unterlage in dieser Liste baut auf denselben Maßen auf. Die Schnitte brauchen die echten Höhen unter den Schrägen, sonst lässt sich die Raumhöhe nicht nachweisen. Die Wohnflächenberechnung braucht die 1-m- und 2-m-Linien. Die Statik braucht Spannweiten und Sparrenquerschnitte, der Wärmeschutznachweis die Flächen der Außenbauteile. Alte Pläne aus der Bauakte zeigen den Speicher, nicht den Ausbau. Wer den Bestand einmal sauber aufnimmt, vermeidet, dass Planer, Statiker und Energieberater mit unterschiedlichen Zahlen arbeiten.

Welche Fehler passieren bei der nachträglichen Genehmigung?

Die meisten Probleme entstehen, bevor überhaupt ein Antrag gestellt wird.

  1. Auf Verjährung hoffen. Ein ungenehmigter Ausbau wird durch Zeitablauf nicht legal. Das Risiko wächst eher, weil spätestens der Käufer fragt.
  2. Verfahrensfrei mit anforderungsfrei verwechseln. Auch ein verfahrensfreier oder freigestellter Ausbau muss Raumhöhe, Rettungsweg, Statik und Wärmeschutz einhalten.
  3. Den Rettungsweg übersehen. Ein Dachflächenfenster in der falschen Größe oder zu weit von der Traufe entfernt ist kein Rettungsweg. Das ist ein typischer Nachrüstpunkt.
  4. Mit alten Plänen arbeiten. Pläne aus der Bauakte oder aus der Bauzeit zeigen nicht, was gebaut wurde. Ein Antrag auf dieser Basis führt zu Nachforderungen.
  5. Die Gebäudeklasse nicht prüfen. Steigt sie durch den Ausbau, ändern sich die Brandschutzanforderungen für das ganze Haus.
  6. Gauben ohne Abstandsflächenprüfung bauen. Eine Gaube zur Grenze hin kann die Abstandsfläche verschieben und den Nachbarn auf den Plan rufen.
  7. Erst kurz vor dem Notartermin handeln. Aufmaß, Prüfung, Nachweise und Verfahren brauchen Vorlauf. Wer verkaufen will, sollte die Genehmigungslage klären, bevor das Haus inseriert wird.

Wie helfen wir bei der Nachgenehmigung?

Bei uns beginnt jede Nachgenehmigung mit der Gebäudevermessung — per WohnScanner-App oder durch unsere Vermessungstechniker vor Ort. Aus dem Aufmaß entstehen Grundrisse, Schnitte und Ansichten des gebauten Zustands sowie die Wohnflächenberechnung. Damit prüfen fest angestellte, in die Architektenliste eingetragene Architektinnen und Architekten in der Grundlagenermittlung, ob Ihr Dachgeschoss genehmigungsfähig ist und was gegebenenfalls nachgerüstet werden muss.

Grundlagenermittlung und Bauantrag berechnen wir individuell nach der Gebäudevermessung. Sie erhalten einen Festpreis im schriftlichen Angebot, bevor Sie etwas beauftragen. Mehr zum Vorhaben unter Dachgeschossausbau nachträglich genehmigen und zu allen Fällen unter Nachgenehmigung.

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Braucht ein Dachgeschossausbau eine Baugenehmigung?

Wird aus einem Speicher Wohnraum, ist das grundsätzlich eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, weil für Aufenthaltsräume andere Anforderungen gelten als für einen Dachboden. Viele Länder haben den Ausbau zu Wohnzwecken aber erleichtert: Bayern stellt ihn unter Bedingungen verfahrensfrei, die meisten anderen Länder lassen ihn im Freistellungsverfahren zu, auch ohne Bebauungsplan. Die baulichen Anforderungen gelten in jedem Fall.

Kann ein ausgebautes Dachgeschoss nachträglich genehmigt werden?

Ja, wenn der Ausbau die heutigen Anforderungen erfüllt oder mit vertretbarem Aufwand angepasst werden kann. Dafür wird ein Bauantrag mit Bestandsplänen und Nachweisen eingereicht, als hätte der Ausbau noch nicht stattgefunden. Geprüft wird nach dem Recht, das bei der Entscheidung gilt — das kann ein Vorteil sein, weil viele Länder den Dachausbau in den letzten Jahren erleichtert haben.

Wird ein ungenehmigter Dachausbau nach einigen Jahren legal?

Nein. Die Vorschriften der Landesbauordnungen über Nutzungsuntersagung und Beseitigung enthalten keine Frist. Dass die Behörde lange nichts unternommen hat, ersetzt keine Genehmigung. Bestandsschutz genießt ein Ausbau nur, wenn er genehmigt wurde oder zu einem früheren Zeitpunkt dem geltenden Recht entsprach — das muss im Zweifel der Eigentümer belegen.

Welche Raumhöhe braucht ein ausgebautes Dachgeschoss?

Das regelt jede Landesbauordnung selbst. Für Aufenthaltsräume im Dachgeschoss genügt in den meisten Ländern eine geringere Höhe als in Vollgeschossen, und zwar über mindestens der Hälfte der Fläche; niedrige Raumteile unter den Schrägen bleiben dabei außer Betracht. Die Werte je Land zeigt die Tabelle im Artikel. Für Ein- und Zweifamilienhäuser verzichten mehrere Länder ganz auf eine Mindesthöhe.

Ist ein ungenehmigter Dachausbau beim Hausverkauf ein Mangel?

In der Regel ja. Nach dem Bundesgerichtshof ist eine fehlende Baugenehmigung regelmäßig ein Sachmangel, weil die baurechtlich gesicherte Befugnis fehlt, die Räume zu nutzen (Urteil vom 12. April 2013, V ZR 266/11). Wer verkaufen will, sollte den Ausbau vorher legalisieren oder den Käufer offen über die fehlende Genehmigung aufklären.

Was kostet es, einen Dachausbau nachträglich genehmigen zu lassen?

Am Anfang steht bei uns immer die Gebäudevermessung — per WohnScanner-App ab 119,– € inkl. MwSt. oder durch unsere Vermessungstechniker vor Ort ab 299,99 € inkl. MwSt. Aus dem Aufmaß entstehen die Bestandspläne. Grundlagenermittlung und Bauantrag berechnen wir danach individuell und nennen Ihnen einen Festpreis im schriftlichen Angebot. Behördengebühren und Fachnachweise kommen je nach Land und Vorhaben hinzu.

Geschrieben von

wohnrechner.online Team

Die Redaktion der W.O. wohnrechner.online GmbH: Wohnflächen, Bestandsunterlagen und Bauanträge aus einem Haus, seit 2019.

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Das übernehmen wir für Sie

  • Gebäudevermessung

    Vor Ort durch unsere Vermessungstechniker oder selbst mit unserer hauseigenen WohnScanner-App — der erste Schritt für alles Weitere.

  • Wohnflächenberechnung

    Nach WoFlV und DIN 277 — belastbar für Bank, Exposé, Kaufvertrag und Bauantrag.

  • Bemaßte Grundrisse

    Maßstabsgerechte Grundrisse vom Ist-Zustand, jedes Geschoss vollständig bemaßt.

  • Schnitte und Ansichten

    Gebäudeschnitte und Ansichten aller Seiten — wie sie Bauamt, Bank und Käufer verlangen.

  • Bauantrag und Baugenehmigung

    Mit Grundlagenermittlung: Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt? Danach alle Bauvorlagen, unterschrieben vom bauvorlageberechtigten Planverfasser — Einreichung und Begleitung bis zum Bescheid.

  • Persönlicher Support
    Niklas und Vero vom Support-Team mit HeadsetNiklas & Vero

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    Erreichbar Mo–Fr 9–17 Uhr

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