Neubauplanung · EFH

Einfamilienhaus planen und genehmigen lassen

Ein Einfamilienhaus braucht in Deutschland eine Baugenehmigung oder, wo das Land es vorsieht, eine Genehmigungsfreistellung. Was gebaut werden darf, regelt der Bebauungsplan — oder, wo es keinen gibt, die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB. Die Bauvorlagen unterschreibt eine bauvorlageberechtigte Person; bei uns sind das eingetragene Architektinnen und Architekten.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 2: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 2 von 2: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

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Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Nachweise

Welche Nachweise verlangt das Bauamt?

Diese Nachweise gehören zum Antrag. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir in der Grundlagenermittlung — nach der Gebäudevermessung.

  • GRZ und GFZ: wie viel Fläche der Bebauungsplan zulässt und wie sie ausgenutzt wird
  • Stellung des Hauses auf dem Grundstück nach Baugrenzen, Sonne und Nachbarschaft
  • Abstandsflächennachweis zu allen Grundstücksgrenzen
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Stolpersteine

Woran scheitert der Antrag am häufigsten?

  1. Das Haus überschreitet die Baugrenzen oder das zulässige Maß der baulichen Nutzung — Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse oder Gebäudehöhe aus dem Bebauungsplan.
  2. Dachform, Dachneigung oder Firstrichtung weichen von den Festsetzungen oder der Gestaltungssatzung ab, ohne dass eine Befreiung beantragt wurde.
  3. Ohne Bebauungsplan fügt sich das Haus nach Höhe, Bautiefe oder Stellung nicht in die Umgebung ein (§ 34 BauGB).
  4. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Ein Wohnhaus ist dort kein privilegiertes Vorhaben und in aller Regel nicht genehmigungsfähig (§ 35 BauGB).
  5. Die Erschließung ist nicht gesichert, oder Abstandsflächen zu den Nachbarn werden nicht eingehalten.
Leistungen

Was wir dafür übernehmen

  • Deutschlandkarte mit Einsatzorten und dem Smart von wohnrechner.online, daneben die WohnScanner-App auf dem iPhone Pro

    Gebäudevermessung

    Vor Ort durch unsere Vermessungstechniker oder selbst mit unserer hauseigenen WohnScanner-App — der erste Schritt für alles Weitere.

  • Musterunterlagen: Wohn- und Nutzflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277 mit Grundrissen und Ansichten

    Wohnflächenberechnung

    Nach WoFlV und DIN 277 — belastbar für Bank, Exposé, Kaufvertrag und Bauantrag.

  • Bemaßter Grundriss Erdgeschoss mit Maßketten und Nutzflächen

    Bemaßte Grundrisse

    Maßstabsgerechte Grundrisse vom Ist-Zustand, jedes Geschoss vollständig bemaßt.

  • Gebäudeschnitt mit farbig markierter Aufstockung und Ansicht Nord

    Schnitte und Ansichten

    Gebäudeschnitte und Ansichten aller Seiten — wie sie Bauamt, Bank und Käufer verlangen.

  • Planpaket für den Bauantrag: Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Schriftfeld

    Bauantrag und Baugenehmigung

    Mit Grundlagenermittlung: Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt? Danach alle Bauvorlagen, unterschrieben vom bauvorlageberechtigten Planverfasser — Einreichung und Begleitung bis zum Bescheid.

  • Persönlicher Support
    Niklas und Vero vom Support-Team mit HeadsetNiklas & Vero

    Echte Menschen statt Hotline

    Online · Telefon · jetzt verfügbarGerade nicht besetzt · Mo–Fr 9–17 UhrMo–Fr 9–17 Uhr

    Fragen zur Vermessung, zur App oder zum Bauantrag? Sie erreichen unser Team direkt — am Telefon oder online.

    Erreichbar Mo–Fr 9–17 Uhr

Alles aus einem Haus: erstellt und geprüft von unseren fest angestellten, in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten.

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Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Brauche ich für ein Einfamilienhaus eine Baugenehmigung?

Ja, oder eine Genehmigungsfreistellung. Viele Länder verzichten auf die Genehmigung, wenn das Haus einem qualifizierten Bebauungsplan vollständig entspricht und die Gemeinde kein Verfahren verlangt. Die Bauvorlagen müssen dann trotzdem vollständig erstellt und eingereicht werden; die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim Bauherrn und den Planern.

Was gehört in den Bauantrag für ein Einfamilienhaus?

Üblich sind Antragsformular, amtlicher Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Baubeschreibung, Berechnung von GRZ, GFZ und Abstandsflächen, Nachweise zu Standsicherheit und Wärmeschutz sowie der Entwässerungsplan. Welche Vorlagen genau verlangt werden, regelt die Bauvorlagenverordnung des Landes.

Wer darf den Bauantrag für ein Einfamilienhaus unterschreiben?

Eine bauvorlageberechtigte Person — in allen Ländern sind das in die Architektenliste eingetragene Architektinnen und Architekten, daneben je nach Land bestimmte Bauingenieure. Bei uns unterschreiben fest angestellte, eingetragene Architektinnen und Architekten mit Name, Kammer und Eintragungsnummer.

Was gilt, wenn es für das Grundstück keinen Bebauungsplan gibt?

Liegt das Grundstück in einem bebauten Ortsteil, muss sich das Haus nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügen — nach Art und Maß der Nutzung, Bauweise und überbauter Fläche. Wer unsicher ist, kann mit einer Bauvoranfrage einzelne Fragen verbindlich klären, bevor die ganze Planung entsteht.

Kostenfreies Erstgespräch

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.

20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.