Nutzungsänderung beantragen
Wer ein Gebäude oder einzelne Räume anders nutzen will als genehmigt, braucht dafür in aller Regel eine Baugenehmigung — auch ohne jeden Umbau. Das gilt etwa, wenn aus einem Laden eine Wohnung, aus dem Dachboden Wohnraum oder aus einer Wohnung eine Ferienwohnung wird. Wir prüfen, ob die neue Nutzung zulässig ist, erstellen die Pläne und stellen den Antrag.
Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Was gehört dazu?
- Prüfung der Gebietsverträglichkeit
- Bestandspläne mit neuer Nutzung
- Nachweise Belichtung, Schallschutz, Stellplätze
- Antrag auf Nutzungsänderung
Was kostet das?
Der Preis wird individuell berechnet — erst nach der Gebäudevermessung per WohnScanner-App oder durch unsere Vermessungstechniker vor Ort. Aus dem Aufmaß kalkulieren wir Grundlagenermittlung und Bauantrag für Ihr Vorhaben und schicken Ihnen ein verbindliches schriftliches Angebot, bevor Sie etwas beauftragen.
Wie läuft es ab?
In fünf Schritten zum Bescheid
- Erstgespräch
kostenfrei, 20 Minuten - Gebäudevermessung
WohnScanner-App ab 119,– € inkl. MwSt. oder vor Ort ab 299,99 € inkl. MwSt. - Grundlagenermittlung
individuell berechnet · nach der Gebäudevermessung - Entwurf & Genehmigungsplanung
Grundrisse, Schnitte, Ansichten - Einreichung & Behördenbegleitung
bis zum Bescheid, inkl. Rückfragen
Für welche Vorhaben?

Ferienwohnung → Wohnraum
Nutzungsänderung zu echtem Dauerwohnraum: Stellplätze, Belichtung, Schallschutz.

Ferienwohnung & Ferienhaus
Ohne Genehmigung vermietet? Nutzungsänderung nach § 13a BauNVO, Brandschutz und Stellplätze.
MischnutzungWohnen mit Gewerbe
Praxis, Büro oder Laden im Erdgeschoss: Gebietsverträglichkeit, Trennung der Rettungswege, Schallschutz zwischen den Nutzungen.
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Fragen & Antworten
Wann ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?
Sobald für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen in Betracht kommen als für die bisherige — etwa an Stellplätze, Brandschutz, Schallschutz oder die Zulässigkeit im Baugebiet. Verfahrensfrei ist die Änderung nach der Musterbauordnung nur, wenn sich an diesen Anforderungen nichts ändert; die Landesbauordnungen regeln die Einzelheiten.
Brauche ich eine Genehmigung, um Gewerbe in Wohnraum umzuwandeln?
Ja. Aus einem Laden, Büro oder einer Praxis wird Wohnraum nur mit Genehmigung. Geprüft wird vor allem, ob Wohnen im Baugebiet zulässig ist, ob Belichtung, Raumhöhe und Schallschutz für Aufenthaltsräume reichen und ob die nötigen Stellplätze nachgewiesen sind. In Gewerbe- und Industriegebieten sind Wohnungen nur ausnahmsweise zulässig, etwa für Betriebsinhaber.
Welche Unterlagen braucht der Antrag auf Nutzungsänderung?
Bestandspläne mit der neuen Nutzung — Grundrisse, Schnitte und Ansichten —, einen Lageplan, eine Baubeschreibung und die Nachweise, die die neue Nutzung verlangt: oft Stellplätze, Brandschutz und Schallschutz, bei Wohnraum auch die Belichtung. Unterschrieben wird von einer bauvorlageberechtigten Person. Fehlen alte Pläne, messen wir den Bestand neu auf.
Was kostet eine Nutzungsänderung?
Das hängt vom Gebäude ab und davon, welche Nachweise die neue Nutzung verlangt. Bei uns steht am Anfang die Gebäudevermessung per WohnScanner-App ab 119,– € inkl. MwSt. oder vor Ort ab 299,99 € inkl. MwSt. Danach kalkulieren wir Grundlagenermittlung und Antrag und nennen den Betrag im schriftlichen Angebot. Die Gebühren der Bauaufsicht legt jedes Land selbst fest.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung umnutze?
Die Bauaufsicht kann die Nutzung untersagen und ein Bußgeld verhängen; bei Ferienwohnungen kommt in manchen Städten das Zweckentfremdungsverbot hinzu. Ist die neue Nutzung genehmigungsfähig, lässt sie sich nachträglich beantragen — genau das prüfen wir zuerst.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.



