Vom Grundstück zum genehmigten Haus
Wir planen frei — nicht aus dem Katalog. Und wir sagen Ihnen vor der Entwurfsphase, was das Baurecht an Ihrem Standort tatsächlich zulässt.
Welche Gebäude planen wir?
- EFH
Einfamilienhaus
Individueller Entwurf, GRZ/GFZ optimal ausgenutzt, Ausrichtung nach Sonne und Nachbarschaft. Inkl. Abstandsflächennachweis.
- MFH / GWB
Mehrfamilien- & Geschosswohnungsbau
Wirtschaftliche Grundrisstypen, Erschließung, Gebäudeklasse 3–4, Barrierefreiheit nach DIN 18040-2, Stellplatzschlüssel.
- Mischnutzung
Wohnen mit Gewerbe
Praxis, Büro oder Laden im Erdgeschoss: Gebietsverträglichkeit, Trennung der Rettungswege, Schallschutz zwischen den Nutzungen.
Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Fragen & Antworten
Was kostet die Grundlagenermittlung und wird sie angerechnet?
Die Grundlagenermittlung wird individuell berechnet — erst nach der Gebäudevermessung per WohnScanner-App ab 119,– € inkl. MwSt. oder vor Ort ab 299,99 € inkl. MwSt. Aus dem Aufmaß kalkulieren wir den Aufwand für Ihr Vorhaben und nennen ihn im schriftlichen Angebot. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit und einen Kostenrahmen. Beauftragen Sie anschließend die Planung, rechnen wir den Betrag vollständig an.
Wie lange dauert ein Baugenehmigungsverfahren?
Unsere Planung bis zur Einreichung dauert je nach Umfang 3 bis 7 Wochen. Die Bearbeitungszeit der Bauaufsichtsbehörde liegt danach typischerweise zwischen sechs Wochen und drei Monaten und unterscheidet sich stark nach Bundesland und Kommune.
Wer erstellt und unterschreibt meine Pläne?
Ihre Genehmigungsplanung erstellen und verantworten bei uns fest angestellte Architektinnen und Architekten, die in die Architektenliste einer Länderarchitektenkammer eingetragen und damit bauvorlageberechtigt sind. Sie unterschreiben den Bauantrag als Entwurfsverfasser. Es sind mehrere eingetragene Architektinnen und Architekten fest bei uns angestellt, sodass Ihr Vorhaben auch bei Urlaub oder Krankheit durchläuft. Die W.O. wohnrechner.online GmbH selbst ist eine Dienstleistungsgesellschaft und führt keine geschützte Berufsbezeichnung — Geschäftsführung und Gesellschafter sind keine Architekten.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.
