Kernleistung · HOAI § 34 Gebäudeplanung

Genehmigungsplanung — Leistungsphasen 1 bis 4

Die Genehmigungsplanung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI — von der Grundlagenermittlung bis zum fertigen Bauantrag. Zuerst klären wir, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist. Danach folgen Vorplanung, Entwurf und die Bauvorlagen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, unterschrieben von eingetragenen, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 6: Worum geht es bei Ihrem Vorhaben?

Wir sortieren gleich vor, welches Verfahren überhaupt in Frage kommt.

Nur Ist-Zustands-Pläne anfordernweiter zu wohnrechner.online →
Frage 2 von 6: Um welches Gebäude geht es?

Gebäudeklasse und Nutzung entscheiden über Brandschutz und Nachweise.

Frage 3 von 6: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 4 von 6: Liegen Ihnen Baupläne vor?

Fehlende Pläne sind der Normalfall — kein Hindernis.

Frage 5 von 6: Wurde bereits gebaut?

Für die Einordnung als Neuantrag oder Nachtragsverfahren.

Frage 6 von 6: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

Jetzt Angebot anfordern

Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Leistungsumfang

Was gehört dazu?

  • Grundlagenermittlung mit belastbarer Ja/Nein-Aussage
  • Vorplanung mit Varianten und Vorgespräch beim Bauamt
  • Entwurfsplanung M 1:100 mit Kostenberechnung nach DIN 276
  • Genehmigungsplanung mit allen Bauvorlagen und Unterschrift
  1. Bevor wir starten können: Vorbereitung

    Ist-Bestandsaufnahme

    Bevor geplant wird, erfassen wir, was heute tatsächlich steht — die Grundlage für alle vier Leistungsphasen. Bestandspläne in 2–5 Werktagen, Express möglich.

    Auch perfekt für die Immobilienbesichtigung: Wohnfläche prüfen und eine Wohnflächenberechnung mit bemaßten Grundrissen vom Ist-Zustand erhalten — erstellt von unseren Architektinnen und Architekten.

    • Per WohnScanner-Appselbst scannen mit iPhone Pro oder iPad Proab 119,– € inkl. MwSt.App laden
    • Vor OrtAufmaß durch unsere Vermessungstechnikerab 299,99 € inkl. MwSt.Jetzt buchen
  2. LPH 1

    Grundlagenermittlung

    Baurecht klären, Bebauungsplan und § 34 BauGB prüfen, Bedarf und Budget aufnehmen. Ergebnis: eine belastbare Ja/Nein-Aussage.

  3. LPH 2

    Vorplanung

    Lösungsplanung mit Varianten, erste Maßstäblichkeit, Kostenschätzung nach DIN 276, Abstimmung mit dem Bauamt im Vorgespräch — bevor Geld in Details fließt.

  4. LPH 3

    Entwurfsplanung

    Der durchgearbeitete Entwurf in M 1:100 mit Flächen, Kubatur, Konstruktion und Kostenberechnung nach DIN 276.

  5. LPH 4

    Genehmigungsplanung

    Vollständiger Bauantrag mit allen Bauvorlagen, Unterschrift des bauvorlageberechtigten Architekten, Einreichung bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Klartext

Wer plant — und wer unterschreibt

Die W.O. wohnrechner.online GmbH organisiert Erfassung, Planung und Einreichung. Gezeichnet, geprüft und als Entwurfsverfasser unterschrieben wird Ihr Bauantrag von fest angestellten Architektinnen und Architekten, die in die Architektenliste einer Länderarchitektenkammer eingetragen und damit bauvorlageberechtigt sind. Sie erfahren vor Auftragserteilung, wer Ihr Vorhaben verantwortet. Zum Unternehmen gehören 20 fest angestellte Mitarbeitende — darunter mehrere eingetragene Architektinnen und Architekten — sowie 30 Vermessungstechniker in den Regionen. Urlaub oder Krankheit einer Person hält Ihren Antrag deshalb nicht auf.

Genehmigungsplan · nur komplett zählt

Drei Zeichnungen — und keine darf fehlen

Ein Bauantrag ohne eine dieser drei Darstellungen wird vom Bauamt als unvollständig zurückgewiesen. Wir liefern sie grundsätzlich zusammen — im geforderten Maßstab, mit Schriftfeld nach DIN 1356-1.

  • Genehmigungsgrundriss Erdgeschoss mit Maßketten, Raumbezeichnungen und Nutzflächen
    Grundriss EG · DIN A3

    Genehmigungsgrundrisse

    Jedes Geschoss inkl. Keller und Dach, mit Maßketten, Raumbezeichnungen, Flächen, Brandschutz- und Rettungswegangaben.

  • Genehmigungsschnitt A–A mit Höhenangaben, Geländeverlauf und farbiger Darstellung von Neubau und Bestand
    Höhenangaben ±0,00 bis +8,10

    Genehmigungsschnitte

    Mindestens ein Schnitt durch Treppenraum und alle Geschosse — mit lichten Höhen, Geländeverlauf, Dachneigung und Höhenkoten (Höhenangaben im Plan) über NHN.

  • Genehmigungsansicht Norden mit Höhenangaben und anschließendem Gelände
    Fassade mit Geländeanschluss

    Genehmigungsansichten

    Alle vier Fassaden mit Material- und Farbangaben, Fensteröffnungen, anschließendem Gelände und Nachbarbebauung.

  • Rot = neu geplante Bauteile
  • Gelb = entfallende Bauteile
  • Grau = Bestand
  • Türkisblau = Maßketten & Höhenangaben

Beispielzeichnungen aus einer realen Genehmigungsplanung · anonymisiert

Preis

Was kostet das?

Der Preis wird individuell berechnet — erst nach der Gebäudevermessung per WohnScanner-App oder durch unsere Vermessungstechniker vor Ort. Aus dem Aufmaß kalkulieren wir Grundlagenermittlung und Bauantrag für Ihr Vorhaben und schicken Ihnen ein verbindliches schriftliches Angebot, bevor Sie etwas beauftragen.

Ablauf

Wie läuft es ab?

Ablauf

In fünf Schritten zum Bescheid

  1. Erstgespräch
    kostenfrei, 20 Minuten
  2. Gebäudevermessung
    WohnScanner-App ab 119,– € inkl. MwSt. oder vor Ort ab 299,99 € inkl. MwSt.
  3. Grundlagenermittlung
    individuell berechnet · nach der Gebäudevermessung
  4. Entwurf & Genehmigungsplanung
    Grundrisse, Schnitte, Ansichten
  5. Einreichung & Behördenbegleitung
    bis zum Bescheid, inkl. Rückfragen
Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Wer erstellt und unterschreibt meine Pläne?

Ihre Genehmigungsplanung erstellen und verantworten bei uns fest angestellte Architektinnen und Architekten, die in die Architektenliste einer Länderarchitektenkammer eingetragen und damit bauvorlageberechtigt sind. Sie unterschreiben den Bauantrag als Entwurfsverfasser. Es sind mehrere eingetragene Architektinnen und Architekten fest bei uns angestellt, sodass Ihr Vorhaben auch bei Urlaub oder Krankheit durchläuft. Die W.O. wohnrechner.online GmbH selbst ist eine Dienstleistungsgesellschaft und führt keine geschützte Berufsbezeichnung — Geschäftsführung und Gesellschafter sind keine Architekten.

Reichen Grundrisse allein für den Bauantrag?

Nein. Genehmigungsgrundrisse, Genehmigungsschnitte und Genehmigungsansichten gehören zwingend zusammen, dazu kommen Lageplan, Berechnungen und Formulare. Fehlt eine dieser Zeichnungen, gilt der Antrag als unvollständig.

Kostenfreies Erstgespräch

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.

20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.