Nachgenehmigung · Schwarzbau? Meistens lösbar.

Nachträgliche Baugenehmigung

Der Dachgeschossausbau von 2011 steht in keiner Akte. Der Wintergarten wurde nie angezeigt. Beim Verkauf oder bei der Finanzierung fällt das auf. Wir erstellen die Bestandsunterlagen, prüfen die Genehmigungsfähigkeit nach heutigem Recht und reichen den Nachtrags-Bauantrag ein.

Nachher: NACHGENEHMIGT — 130,32 m² Ihr Mehrwert: +113.256 € (430.056 €). tatsächliche Wohnfläche. Beleihbar, verkaufbar, im Exposé belastbar

Regler ziehen · Beispielfall Wintergarten als Wohnraum · Beispielrechnung 3.300 €/m²

Fälle

Welche Vorhaben lassen sich nachgenehmigen?

  • Fall 01

    Dachgeschoss­ausbau

    Nachweis lichter Höhen, zweiter Rettungsweg, Schall- und Wärmeschutz.

  • Fall 02

    Aufstockung / neue Etage

    Statik-Schnittstelle, Gebäudeklasse, Abstandsflächen bei neuer Traufhöhe.

  • Fall 03

    Garage & Carport

    Grenzbebauung, Stellplatznachweis, Brandwand zum Nachbarn.

  • Fall 04

    Wintergarten

    Beheizt oder unbeheizt — entscheidet über GEG-Nachweis und Wohnflächenanrechnung.

  • Fall 05

    Anbau & Erweiterung

    GRZ/GFZ-Nachweis, Baugrenzen, Anschluss an den Bestand.

  • Fall 06

    Terrassen­konstruktion

    Überdachung, Aufständerung, Einsichtnahme — häufig unterschätzt.

  • Fall 07

    Ferienwohnung & Ferienhaus

    Ohne Genehmigung vermietet? Nutzungsänderung nach § 13a BauNVO, Brandschutz und Stellplätze.

  • Fall 08

    Pool & Hallenbad

    Becken bis 100 m³ meist verfahrensfrei — Hallenbad, Überdachung und Technikraum oft nicht.

  • Fall 09

    Schwarzbau

    Genehmigungsfähigkeit nach heutigem Recht prüfen, Bestand und Neuplanung in einem Antrag.

  • Fall 10

    Ferienwohnung → Wohnraum

    Nutzungsänderung zu echtem Dauerwohnraum: Stellplätze, Belichtung, Schallschutz.

Der Unterschied, der Geld kostet

Die Bauakte zeigt nicht, was gebaut wurde — nur, was genehmigt wurde. Der Ist-Zustands-Plan zeigt nicht, was zulässig ist — nur, was dasteht. Die Differenz zwischen beiden ist genau das, was nachgenehmigt werden muss. Deshalb legen wir bei jedem Nachtragsverfahren beide Unterlagen übereinander — und Sie sehen schwarz auf weiß, worum es geht.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 5: Um welches Gebäude geht es?

Gebäudeklasse und Nutzung entscheiden über Brandschutz und Nachweise.

Frage 2 von 5: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 3 von 5: Liegen Ihnen Baupläne vor?

Fehlende Pläne sind der Normalfall — kein Hindernis.

Frage 4 von 5: Wurde bereits gebaut?

Für die Einordnung als Neuantrag oder Nachtragsverfahren.

Frage 5 von 5: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

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Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Kann ein Schwarzbau immer nachträglich genehmigt werden?

Nicht immer, aber deutlich häufiger als gedacht. Entscheidend ist, ob die bauliche Anlage nach heute geltendem Recht genehmigungsfähig wäre. Genau das prüfen wir in der Grundlagenermittlung — bevor Sie Geld in eine Planung stecken.

Wir haben keine alten Baupläne. Geht das trotzdem?

Ja — das ist der Normalfall. Wir erfassen den Ist-Zustand vor Ort, entweder per LiDAR-Scan mit der WohnScanner®-App oder durch einen Vermessungstechniker. Parallel stellen wir bei Ihrer Gemeinde einen Antrag auf Bauakteneinsicht.

Wie lange dauert ein Baugenehmigungsverfahren?

Unsere Planung bis zur Einreichung dauert je nach Umfang 3 bis 7 Wochen. Die Bearbeitungszeit der Bauaufsichtsbehörde liegt danach typischerweise zwischen sechs Wochen und drei Monaten und unterscheidet sich stark nach Bundesland und Kommune.

Kostenfreies Erstgespräch

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20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.