Bauantrag Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Wir erstellen Ihren Bauantrag — geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.
Lohnt sich ein Bauantrag in Baden-Württemberg?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Welche Genehmigungsverfahren gibt es in Baden-Württemberg?
Die LBO kennt neben dem regulären Baugenehmigungsverfahren weitere Wege. Welcher für Ihr Vorhaben gilt, klären wir in der Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung.
| Verfahren | Was gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kenntnisgabeverfahren | Frist: Zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde, sofern sie keine Mängel mitteilt; ein früherer Beginn ist nicht vorgesehen.. Wählbar für Wohngebäude, sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (ohne Gaststätten), bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, sowie Nebengebäude und Nebenanlagen; Sonderbauten sind ausgenommen. Das Vorhaben muss im qualifizierten (nach dem 29.06.1961 rechtsverbindlichen) oder vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen, keiner Veränderungssperre unterliegen und den Festsetzungen entsprechen. Die Bauvorlagen gehen elektronisch an die Baurechtsbehörde, die die Gemeinde beteiligt; die bautechnischen Nachweise müssen vor Baubeginn geprüft sein. | § 51 LBO (Baubeginn: § 59 Abs. 4 LBO) |
| Genehmigungsfiktion | Frist: 3 Monate. Mit der LBO-Reform „Schnelles Bauen“ (seit 28.06.2025) eingeführt: Wird über einen vollständigen Bauantrag nicht innerhalb von drei Monaten entschieden, gilt die Genehmigung als erteilt. Paragraf und Anwendungsbereich nicht verifiziert. | — |
Quellen: landesrecht-bw.de · akbw.de · mlw.baden-wuerttemberg.de · vhw.de
Wie groß müssen Abstandsflächen in Baden-Württemberg sein?
In der Regel 0,4 H, mindestens 2,5 m (§ 5 LBO BW (Sonderfälle § 6)) — gemessen von der Außenwand.
Dächer über 45° Neigung zu einem Viertel, über 70° voll; Giebelflächen zu einem Viertel. Nicht angerechnet: Aufstockung um bis zu zwei Geschosse/Gauben für Wohnraum (Bestand ≥ 5 Jahre), Solaranlagen bis 1,5 m, Dachdämmung bis 0,3 m.
0,2 H in Kern-, Dorf-, urbanen u. ä. Gebieten; 0,125 H in Gewerbe-/Industriegebieten. Mindestmaß 2 m bei Wänden bis 5 m Breite. Garagen bis 3 m Wandhöhe, 25 m² Wandfläche, 9 m je Grenze/15 m gesamt. Vorbauten bis 5 m breit/1,5 m tief; Wärmedämmung bis 0,30 m frei.
Abstandsflächen selbst berechnen
Quellen: landesrecht-bw.de · akbw.de · landtag-bw.de
Bauantrag in Städten in Baden-Württemberg
Für diese Städte haben wir die örtliche Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die Satzungen zusammengetragen:
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.
