Bauantrag Brandenburg
In Brandenburg gilt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Wir erstellen Ihren Bauantrag — geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.
Lohnt sich ein Bauantrag in Brandenburg?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Welche Bauordnung gilt in Brandenburg?
In Brandenburg gilt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Wer einen Bauantrag als Entwurfsverfasser unterschreiben darf, regelt § 65 BbgBO.
Quellen: anwalt24.de · bbik.de
Welche Genehmigungsverfahren gibt es in Brandenburg?
Die BbgBO kennt neben dem regulären Baugenehmigungsverfahren weitere Wege. Welcher für Ihr Vorhaben gilt, klären wir in der Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung.
| Verfahren | Was gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bauanzeigeverfahren (ab 01.01.2027 Genehmigungsfreistellung) | Frist: Bis 31.12.2026: ein Monat nach Eingang der Bauanzeige, früher nur bei Freigabe durch die Behörde. Ab 01.01.2027: sechs Wochen nach Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde, früher bei entsprechender Mitteilung.. Bis 31.12.2026 auf Wunsch für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 samt Garagen, Nebengebäuden und Nebenanlagen im Bebauungsplangebiet (§ 30 Abs. 1 oder 2 BauGB), ohne Widerspruch zu den Festsetzungen und bei gesicherter Erschließung; die Bauanzeige geht elektronisch an die Bauaufsichtsbehörde. Ab 01.01.2027 gilt eine Genehmigungsfreistellung für alle baulichen Anlagen außer Sonderbauten — auch im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB); die Gemeinde kann binnen eines Monats ein Genehmigungsverfahren verlangen. | § 62 BbgBO |
Quellen: bravors.brandenburg.de · weise-software.de · mil.brandenburg.de
Wie groß müssen Abstandsflächen in Brandenburg sein?
In der Regel 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 BbgBO) — gemessen von der Außenwand.
Keine pauschale Drittel-Regel: Für Dächer, Dachaufbauten und gestaffelte Wände wird die Wandhöhe je Abschnitt gesondert ermittelt; geneigte Dachflächen bilden damit eigene Abstandsflächen.
0,2 H in Gewerbe-/Industriegebieten; GK 1–2 mit max. drei Geschossen pauschal 3 m. Garagen bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m gesamt, Dach ≤ 45°. Balkone bis 2 m, Vorbauten bis 2,5 m vortretend frei. Dämmung/Solar am Bestand bis 0,50 m frei.
Abstandsflächen selbst berechnen
Quellen: bravors.brandenburg.de · weise-software.de
Bauantrag in Städten in Brandenburg
Für diese Städte haben wir die örtliche Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die Satzungen zusammengetragen:
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.
