Aufstockung nachträglich genehmigen
Eine Aufstockung ohne Genehmigung lässt sich nachträglich genehmigen, wenn das Haus die neue Höhe tragen kann und auch haben darf. Mit dem zusätzlichen Geschoss wachsen Wandhöhe und Abstandsfläche, das Gebäude kann in eine höhere Gebäudeklasse mit strengerem Brandschutz rutschen, und der Bebauungsplan begrenzt oft Geschosszahl oder Höhe. Die Statik muss belegen, dass der Bestand die Last aufnimmt.
Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Welche Nachweise verlangt das Bauamt?
Diese Nachweise gehören zum Antrag. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir in der Grundlagenermittlung — nach der Gebäudevermessung.
- Standsicherheitsnachweis: Trägt das bestehende Haus das zusätzliche Geschoss?
- Gebäudeklasse nach der neuen Höhe — davon hängen Brandschutz und Rettungswege ab
- Abstandsflächen mit der neuen Wand- und Traufhöhe

Woran scheitert der Antrag am häufigsten?
- Der Bebauungsplan erlaubt weniger Vollgeschosse oder eine geringere Höhe, und eine Befreiung kommt nicht in Betracht.
- Ohne Bebauungsplan überragt das aufgestockte Haus die Nachbarschaft so deutlich, dass es sich nicht mehr einfügt (§ 34 BauGB).
- Die höhere Außenwand braucht eine größere Abstandsfläche, für die auf dem eigenen Grundstück kein Platz ist.
- Mit der neuen Höhe gilt eine höhere Gebäudeklasse; Treppenraum, Wände und Decken erfüllen deren Brandschutzanforderungen nicht.
- Der Bestand trägt die zusätzliche Last nicht, und eine Ertüchtigung von Wänden oder Fundamenten ist nicht nachgewiesen.
Was wir dafür übernehmen

Gebäudevermessung
Vor Ort durch unsere Vermessungstechniker oder selbst mit unserer hauseigenen WohnScanner-App — der erste Schritt für alles Weitere.

Wohnflächenberechnung
Nach WoFlV und DIN 277 — belastbar für Bank, Exposé, Kaufvertrag und Bauantrag.

Bemaßte Grundrisse
Maßstabsgerechte Grundrisse vom Ist-Zustand, jedes Geschoss vollständig bemaßt.

Schnitte und Ansichten
Gebäudeschnitte und Ansichten aller Seiten — wie sie Bauamt, Bank und Käufer verlangen.

Bauantrag und Baugenehmigung
Mit Grundlagenermittlung: Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt? Danach alle Bauvorlagen, unterschrieben vom bauvorlageberechtigten Planverfasser — Einreichung und Begleitung bis zum Bescheid.
- Persönlicher Support
Niklas & VeroEchte Menschen statt Hotline
Online · Telefon · jetzt verfügbarGerade nicht besetzt · Mo–Fr 9–17 UhrMo–Fr 9–17 Uhr
Fragen zur Vermessung, zur App oder zum Bauantrag? Sie erreichen unser Team direkt — am Telefon oder online.
Erreichbar Mo–Fr 9–17 Uhr
Alles aus einem Haus: erstellt und geprüft von unseren fest angestellten, in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten.
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Was gilt in Ihrem Bundesland?
Bauordnungsrecht ist Länderrecht. Die Regeln für Verfahren, Abstandsflächen und Einreichung stehen auf den Seiten der Länder:
- Bauantrag Baden-Württemberg
- Bauantrag Bayern
- Bauantrag Berlin
- Bauantrag Brandenburg
- Bauantrag Bremen
- Bauantrag Hamburg
- Bauantrag Hessen
- Bauantrag Mecklenburg-Vorpommern
- Bauantrag Niedersachsen
- Bauantrag Nordrhein-Westfalen
- Bauantrag Rheinland-Pfalz
- Bauantrag Saarland
- Bauantrag Sachsen
- Bauantrag Sachsen-Anhalt
- Bauantrag Schleswig-Holstein
- Bauantrag Thüringen
Fragen & Antworten
Brauche ich für eine Aufstockung eine Baugenehmigung?
Ja. Ein zusätzliches Geschoss verändert Höhe, Kubatur und Tragwerk des Hauses und ist deshalb genehmigungspflichtig. Je nach Land kommt im Gebiet eines Bebauungsplans statt der Genehmigung eine Genehmigungsfreistellung in Frage — Statik, Brandschutz und Abstandsflächen müssen dann trotzdem stimmen.
Darf ich aufstocken, wenn der Bebauungsplan nur ein Vollgeschoss erlaubt?
Nur mit einer Befreiung oder wenn das neue Geschoss nach der Landesbauordnung kein Vollgeschoss ist, etwa ein Dach- oder Staffelgeschoss unterhalb der dort genannten Grenzen. Für neuen Wohnraum hat der Gesetzgeber die Befreiung erleichtert (§ 31 Abs. 3 BauGB), sie braucht aber die Zustimmung der Gemeinde.
Was ändert sich beim Brandschutz durch eine Aufstockung?
Oft eine ganze Menge. Die Gebäudeklasse richtet sich nach der Höhe des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen sowie nach Zahl und Größe der Nutzungseinheiten. Rückt das Haus in eine höhere Klasse, steigen die Anforderungen an Wände, Decken, Treppenraum und Rettungswege — auch im Bestand darunter.
Kann eine Aufstockung ohne Genehmigung nachträglich genehmigt werden?
Ja, wenn sie heute genehmigungsfähig ist. Dafür braucht es Bestandspläne des ganzen Hauses, eine Statik für Bestand und neues Geschoss, den Nachweis der Abstandsflächen und den Brandschutz nach der neuen Gebäudeklasse. Wir messen den Bestand auf, prüfen die Zulässigkeit und stellen den Nachtragsantrag.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.




