Neubauplanung · Mischnutzung

Wohnen mit Gewerbeanteil planen

Wohnen und Gewerbe in einem Haus sind zulässig, wenn das Baugebiet beide Nutzungen erlaubt und das Gebäude sie sauber trennt. Ob Laden, Praxis oder Büro passen, regelt die Baunutzungsverordnung je Gebietsart. Wer Gewerberäume später in Wohnraum umwandelt — oder umgekehrt —, braucht dafür eine Genehmigung der Nutzungsänderung.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 2: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 2 von 2: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

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Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Nachweise

Welche Nachweise verlangt das Bauamt?

Diese Nachweise gehören zum Antrag. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir in der Grundlagenermittlung — nach der Gebäudevermessung.

  • Gebietsverträglichkeit: Ist das Gewerbe im Baugebiet neben dem Wohnen zulässig?
  • Getrennte Rettungswege für Wohnungen und Gewerbe
  • Schallschutz zwischen Gewerbe und Wohnungen
Eckhaus mit Ladenlokal und Schaufenstern im Erdgeschoss und Wohnungen darüber
Stolpersteine

Woran scheitert der Antrag am häufigsten?

  1. Das Gewerbe passt nicht ins Baugebiet: In einem reinen Wohngebiet sind Läden und Betriebe nur ausnahmsweise zulässig, im Gewerbegebiet Wohnungen nur für Betriebsinhaber und Aufsichtspersonen.
  2. Der Betrieb stört die Wohnnutzung — Lärm, Lieferverkehr oder Öffnungszeiten überschreiten das, was im Gebiet zumutbar ist.
  3. Wohnen und Gewerbe sind brandschutztechnisch nicht getrennt, oder eine Nutzungseinheit hat keinen eigenen, gesicherten zweiten Rettungsweg.
  4. Beim Umbau von Gewerbe zu Wohnraum erfüllen die Räume die Anforderungen an Aufenthaltsräume nicht — Belichtung, Raumhöhe oder Schallschutz reichen nicht.
  5. Für die zusätzliche Nutzung fehlen Stellplätze, die die Satzung der Gemeinde verlangt.
Leistungen

Was wir dafür übernehmen

  • Deutschlandkarte mit Einsatzorten und dem Smart von wohnrechner.online, daneben die WohnScanner-App auf dem iPhone Pro

    Gebäudevermessung

    Vor Ort durch unsere Vermessungstechniker oder selbst mit unserer hauseigenen WohnScanner-App — der erste Schritt für alles Weitere.

  • Musterunterlagen: Wohn- und Nutzflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277 mit Grundrissen und Ansichten

    Wohnflächenberechnung

    Nach WoFlV und DIN 277 — belastbar für Bank, Exposé, Kaufvertrag und Bauantrag.

  • Bemaßter Grundriss Erdgeschoss mit Maßketten und Nutzflächen

    Bemaßte Grundrisse

    Maßstabsgerechte Grundrisse vom Ist-Zustand, jedes Geschoss vollständig bemaßt.

  • Gebäudeschnitt mit farbig markierter Aufstockung und Ansicht Nord

    Schnitte und Ansichten

    Gebäudeschnitte und Ansichten aller Seiten — wie sie Bauamt, Bank und Käufer verlangen.

  • Planpaket für den Bauantrag: Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Schriftfeld

    Bauantrag und Baugenehmigung

    Mit Grundlagenermittlung: Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt? Danach alle Bauvorlagen, unterschrieben vom bauvorlageberechtigten Planverfasser — Einreichung und Begleitung bis zum Bescheid.

  • Persönlicher Support
    Niklas und Vero vom Support-Team mit HeadsetNiklas & Vero

    Echte Menschen statt Hotline

    Online · Telefon · jetzt verfügbarGerade nicht besetzt · Mo–Fr 9–17 UhrMo–Fr 9–17 Uhr

    Fragen zur Vermessung, zur App oder zum Bauantrag? Sie erreichen unser Team direkt — am Telefon oder online.

    Erreichbar Mo–Fr 9–17 Uhr

Alles aus einem Haus: erstellt und geprüft von unseren fest angestellten, in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten.

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Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Kann ich Gewerberäume in Wohnraum umwandeln?

Ja, wenn das Baugebiet Wohnen zulässt und die Räume die Anforderungen an Aufenthaltsräume erfüllen. Der Wechsel ist eine Nutzungsänderung nach § 29 BauGB und braucht eine Genehmigung. Geprüft werden vor allem Belichtung, Raumhöhe, Schallschutz, Brandschutz und Stellplätze. Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit und stellen den Antrag.

Darf ich eine Praxis oder ein Büro in einem Wohnhaus betreiben?

Für freie Berufe meist ja. Nach § 13 BauNVO sind Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger auch in Wohngebieten zulässig, in Misch- und Gewerbegebieten sogar ganze Gebäude. Wird eine Wohnung dafür umgenutzt, kann trotzdem ein Antrag nötig sein — und in Städten mit Zweckentfremdungsverbot eine eigene Genehmigung.

Welche Baugebiete erlauben Wohnen und Gewerbe nebeneinander?

Vor allem Mischgebiete, urbane Gebiete, Dorfgebiete und besondere Wohngebiete. Im allgemeinen Wohngebiet sind Läden und nicht störende Handwerksbetriebe zulässig, die dem Gebiet dienen. Was im Einzelfall gilt, steht im Bebauungsplan; ohne Plan zählt die Eigenart der Umgebung.

Welche Unterlagen braucht eine Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen?

Bestandspläne mit dem künftigen Zustand, eine Baubeschreibung der neuen Nutzung und je nach Land Nachweise zu Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz und Stellplätzen. Fehlen aktuelle Pläne, entstehen sie aus unserem Aufmaß.

Kostenfreies Erstgespräch

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.

20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.