Für Makler — belastbare Flächen und Unterlagen für Bank und Exposé
Im Makleralltag sind sie häufig: ein ausgebautes Dachgeschoss, das nie als Wohnraum genehmigt wurde, oder ein Anbau, den keine Akte kennt. Wir klären solche Punkte vor der Vermarktung — mit Aufmaß, Wohnflächenberechnung, Bauakteneinsicht und, wo nötig, der Nachgenehmigung.
Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Was gehört dazu?
- Ist-Zustands-Pläne nach den Anforderungen von Banken und Finanzierern
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277 — banktauglich dokumentiert
- Bauakteneinsicht und Beschaffung der genehmigten Pläne
- Bauantrag und Nachgenehmigung aus derselben Hand
Warum bremst ein ungenehmigter Ausbau den Verkauf?
Was nicht genehmigt ist, macht auch dem Käufer Probleme: Die Bank rechnet solche Flächen oft nicht zur Wohnfläche, der Wert sinkt. Zeigen die Unterlagen Lücken, fordern viele Käuferbanken Baubeschreibung, Baugenehmigung oder die Bauakte an — das verzögert die Finanzierung oder stoppt den ganzen Verkauf. Als Makler sind Sie für Käufer und Banken die erste Adresse für Fragen zum Objekt. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher: Wir klären die Genehmigungslage, bevor das Exposé online geht.
Nachher: NACHGENEHMIGT — 130,32 m² Ihr Mehrwert: +113.256 € (430.056 €). tatsächliche Wohnfläche. Beleihbar, verkaufbar, im Exposé belastbar
Regler ziehen · Beispielfall Wintergarten als Wohnraum · Beispielrechnung 3.300 €/m²
Ist-Zustands-Pläne
Neu aufgemessen. Zeigt, was heute tatsächlich steht — erstellt nach den Anforderungen von Banken und Finanzierern.
- Maßstäbliche Bestandsgrundrisse aller Geschosse
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277
- Brutto-Rauminhalt und Kubatur
- Auf Wunsch Schnitte und Ansichten des Bestands
- Finanzierung
- Beleihungswert
- Verkauf & Exposé
- Teilungserklärung
- Versicherung
Stichtag: heute
Alte Pläne aus der Bauakte
Beschafft über Bauakteneinsicht bei Ihrer Gemeinde. Zeigt, was seinerzeit genehmigt wurde — die baurechtliche Grundlage Ihres Gebäudes.
- Genehmigte Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Baubeschreibung und Berechnungen von damals
- Baugenehmigung, Nachträge, Auflagen und Bescheide
- Lageplan mit genehmigter Kubatur
- Bestandsschutz
- Umbau & Anbau
- Nachgenehmigung
- Nutzungsänderung
- Kaufprüfung
Stichtag: Datum der Genehmigung
Die Bauakte zeigt nicht, was gebaut wurde — nur, was genehmigt wurde. Der Ist-Zustands-Plan zeigt nicht, was zulässig ist — nur, was dasteht. Die Differenz zwischen beiden ist genau das, was nachgenehmigt werden muss. Deshalb legen wir bei jedem Nachtragsverfahren beide Unterlagen übereinander — und Sie sehen schwarz auf weiß, worum es geht.
Wie läuft es ab?
In fünf Schritten zum Bescheid
- Erstgespräch
kostenfrei, 20 Minuten - Gebäudevermessung
WohnScanner-App ab 119,– € inkl. MwSt. oder vor Ort ab 299,99 € inkl. MwSt. - Grundlagenermittlung
individuell berechnet · nach der Gebäudevermessung - Entwurf & Genehmigungsplanung
Grundrisse, Schnitte, Ansichten - Einreichung & Behördenbegleitung
bis zum Bescheid, inkl. Rückfragen
Wer ist Ihr fester Ansprechpartner?
Ein festes Team für alle Ihre Objekte — erreichbar direkt am Telefon, ohne Hotline und ohne Ticketsystem.
- Persönlicher Support
Niklas & VeroEchte Menschen statt Hotline
Online · Telefon · jetzt verfügbarGerade nicht besetzt · Mo–Fr 9–17 UhrMo–Fr 9–17 Uhr
Fragen zur Vermessung, zur App oder zum Bauantrag? Sie erreichen unser Team direkt — am Telefon oder online.
Erreichbar Mo–Fr 9–17 Uhr
Weiterlesen
- Bestand
Teilungserklärung verstehen
Teilungserklärung verstehen: Sondereigentum, Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung — und was bei Dachausbau, Umbau und Nutzungsänderung baurechtlich zählt.
- Bestand
Wohnfläche und Baurecht: Keller bis Altbau
Wann ein Raum zur Wohnfläche zählt, was die Bauordnung verlangt und was bei Kaufvertrag, Altbau-Berechnung und Nachgenehmigung gilt — mit Tabellen und Urteilen.
Fragen & Antworten
Arbeiten Sie auch mit Maklern und Banken zusammen?
Ja. Aus dem Netzwerk von wohnrechner.online und WohnScanner.de arbeiten wir seit Jahren mit Maklerbüros, Verbänden und Finanzierern zusammen. Für Maklerbüros gibt es einen festen Ansprechpartner — mehr dazu unter Für Makler.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.
