Bauakteneinsicht — die genehmigten Pläne beschaffen
Bei der Bauakteneinsicht beschaffen wir die genehmigten Unterlagen Ihres Hauses aus dem Archiv der Bauaufsicht: Pläne, Baugenehmigung und Nachträge. Sie zeigen, was seinerzeit genehmigt wurde — die Grundlage für Bestandsschutz, Umbau, Verkauf und jede Nachgenehmigung. Mit Ihrer Vollmacht stellen wir den Antrag, sichten die Akte und digitalisieren, was darin liegt.
Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Was gehört dazu?
- Genehmigte Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Baubeschreibung und Berechnungen von damals
- Baugenehmigung, Nachträge, Auflagen und Bescheide
- Lageplan mit genehmigter Kubatur
Ist-Zustands-Pläne
Neu aufgemessen. Zeigt, was heute tatsächlich steht — erstellt nach den Anforderungen von Banken und Finanzierern.
- Maßstäbliche Bestandsgrundrisse aller Geschosse
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277
- Brutto-Rauminhalt und Kubatur
- Auf Wunsch Schnitte und Ansichten des Bestands
- Finanzierung
- Beleihungswert
- Verkauf & Exposé
- Teilungserklärung
- Versicherung
Stichtag: heute
Alte Pläne aus der Bauakte
Beschafft über Bauakteneinsicht bei Ihrer Gemeinde. Zeigt, was seinerzeit genehmigt wurde — die baurechtliche Grundlage Ihres Gebäudes.
- Genehmigte Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Baubeschreibung und Berechnungen von damals
- Baugenehmigung, Nachträge, Auflagen und Bescheide
- Lageplan mit genehmigter Kubatur
- Bestandsschutz
- Umbau & Anbau
- Nachgenehmigung
- Nutzungsänderung
- Kaufprüfung
Stichtag: Datum der Genehmigung
Die Bauakte zeigt nicht, was gebaut wurde — nur, was genehmigt wurde. Der Ist-Zustands-Plan zeigt nicht, was zulässig ist — nur, was dasteht. Die Differenz zwischen beiden ist genau das, was nachgenehmigt werden muss. Deshalb legen wir bei jedem Nachtragsverfahren beide Unterlagen übereinander — und Sie sehen schwarz auf weiß, worum es geht.
Wie läuft es ab?
In fünf Schritten zum Bescheid
- Erstgespräch
kostenfrei, 20 Minuten - Gebäudevermessung
WohnScanner-App ab 119,– € inkl. MwSt. oder vor Ort ab 299,99 € inkl. MwSt. - Grundlagenermittlung
individuell berechnet · nach der Gebäudevermessung - Entwurf & Genehmigungsplanung
Grundrisse, Schnitte, Ansichten - Einreichung & Behördenbegleitung
bis zum Bescheid, inkl. Rückfragen
Passende Ratgeber
- Neu
Dachgeschoss nachträglich genehmigen
Dachausbau und Gaube: wann eine Baugenehmigung nötig ist, wie die Wohnfläche unter Schrägen zählt und wie Sie einen Ausbau nachträglich genehmigen lassen.
- Bestand
Grundbuchauszug bestellen
Grundbuchauszug beantragen: wer ihn bekommt, Kosten ab 10 €, Antrag online oder per Post, Grundbuchblatt und Gemarkung finden, Abteilungen richtig lesen.
Fragen & Antworten
Wer darf die Bauakte einsehen?
Die Eigentümerin oder der Eigentümer und alle, die sie schriftlich bevollmächtigen. Andere Personen brauchen in der Regel ein berechtigtes Interesse, das sie gegenüber der Behörde darlegen müssen. Die Einzelheiten regeln Länder und Kommunen unterschiedlich; wir arbeiten mit Ihrer Vollmacht.
Was steht in der Bauakte?
Die Baugenehmigung mit ihren Auflagen, die genehmigten Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnungen und Lageplan, dazu spätere Nachträge und Bescheide. Bei älteren Häusern ist die Akte oft lückenhaft — dann zeigt das Aufmaß des Ist-Zustands, was fehlt.
Was tun, wenn die Bauakte fehlt oder unvollständig ist?
Das kommt bei älteren Gebäuden häufig vor, etwa nach Verlusten im Archiv. Dann erfassen wir den Bestand neu und klären mit der Bauaufsicht, wie sich die Rechtmäßigkeit belegen lässt. Bestandsschutz hat ein Gebäude, wenn es einmal genehmigt wurde oder zu einem früheren Zeitpunkt genehmigungsfähig gewesen wäre.
Wir haben keine alten Baupläne. Geht das trotzdem?
Ja — das ist der Normalfall. Wir erfassen den Ist-Zustand vor Ort, entweder per LiDAR-Scan mit der WohnScanner®-App oder durch einen Vermessungstechniker. Parallel stellen wir bei Ihrer Gemeinde einen Antrag auf Bauakteneinsicht.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.


