Anbau und Erweiterung nachträglich genehmigen
Ein Anbau ohne Genehmigung lässt sich nachträglich genehmigen, wenn er nach heutigem Recht zulässig ist. Geprüft werden vor allem Baugrenzen sowie Grund- und Geschossflächenzahl aus dem Bebauungsplan, ohne Plan das Einfügen in die Umgebung, dazu Abstandsflächen, Statik und der Anschluss an den Bestand. Kleinere Überschreitungen lassen sich oft über eine Befreiung lösen.
Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Welche Nachweise verlangt das Bauamt?
Diese Nachweise gehören zum Antrag. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir in der Grundlagenermittlung — nach der Gebäudevermessung.
- Grundflächen- und Geschossflächenzahl (GRZ/GFZ) nach Bebauungsplan oder Umgebung, mit dem Anbau neu berechnet
- Lage innerhalb der Baugrenzen und Abstandsflächen zu den Nachbargrenzen
- Anschluss an den Bestand: Statik, Brandschutz und Wärmeschutz der neuen Außenbauteile

Woran scheitert der Antrag am häufigsten?
- Der Anbau ragt über die Baugrenze hinaus, und eine Befreiung würde die Grundzüge der Planung berühren.
- Mit dem Anbau ist die zulässige Grundflächenzahl überschritten — häufig, weil Garage, Terrasse und Zufahrt schon einen großen Teil des Grundstücks belegen.
- Die Abstandsfläche zum Nachbarn reicht nicht, weil der Anbau zu nah an die Grenze gerückt oder seine Außenwand zu hoch ist.
- Ohne Bebauungsplan fügt sich der Anbau nach Größe, Bauweise oder überbauter Fläche nicht in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB).
- Im Außenbereich ist die Erweiterung im Verhältnis zum bestehenden Wohnhaus nicht mehr angemessen, oder schon das Haus selbst wurde nie legal errichtet.
Was wir dafür übernehmen

Gebäudevermessung
Vor Ort durch unsere Vermessungstechniker oder selbst mit unserer hauseigenen WohnScanner-App — der erste Schritt für alles Weitere.

Wohnflächenberechnung
Nach WoFlV und DIN 277 — belastbar für Bank, Exposé, Kaufvertrag und Bauantrag.

Bemaßte Grundrisse
Maßstabsgerechte Grundrisse vom Ist-Zustand, jedes Geschoss vollständig bemaßt.

Schnitte und Ansichten
Gebäudeschnitte und Ansichten aller Seiten — wie sie Bauamt, Bank und Käufer verlangen.

Bauantrag und Baugenehmigung
Mit Grundlagenermittlung: Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt? Danach alle Bauvorlagen, unterschrieben vom bauvorlageberechtigten Planverfasser — Einreichung und Begleitung bis zum Bescheid.
- Persönlicher Support
Niklas & VeroEchte Menschen statt Hotline
Online · Telefon · jetzt verfügbarGerade nicht besetzt · Mo–Fr 9–17 UhrMo–Fr 9–17 Uhr
Fragen zur Vermessung, zur App oder zum Bauantrag? Sie erreichen unser Team direkt — am Telefon oder online.
Erreichbar Mo–Fr 9–17 Uhr
Alles aus einem Haus: erstellt und geprüft von unseren fest angestellten, in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten.
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Was gilt in Ihrem Bundesland?
Bauordnungsrecht ist Länderrecht. Die Regeln für Verfahren, Abstandsflächen und Einreichung stehen auf den Seiten der Länder:
- Bauantrag Baden-Württemberg
- Bauantrag Bayern
- Bauantrag Berlin
- Bauantrag Brandenburg
- Bauantrag Bremen
- Bauantrag Hamburg
- Bauantrag Hessen
- Bauantrag Mecklenburg-Vorpommern
- Bauantrag Niedersachsen
- Bauantrag Nordrhein-Westfalen
- Bauantrag Rheinland-Pfalz
- Bauantrag Saarland
- Bauantrag Sachsen
- Bauantrag Sachsen-Anhalt
- Bauantrag Schleswig-Holstein
- Bauantrag Thüringen
Fragen & Antworten
Brauche ich für einen Anbau eine Baugenehmigung?
In aller Regel ja. Ein Anbau mit Wohnräumen vergrößert das Gebäude und ist genehmigungspflichtig; manche Länder lassen bei Wohngebäuden geringer Höhe im Gebiet eines Bebauungsplans statt der Genehmigung eine Genehmigungsfreistellung zu. Ohne Verfahren bleiben meist nur kleine Nebenanlagen ohne Aufenthaltsräume, etwa ein Geräteschuppen.
Wie viel darf ich an mein Haus anbauen?
So viel, wie Bebauungsplan und Abstandsflächen hergeben. Die Grundflächenzahl begrenzt die bebaute Grundstücksfläche, die Geschossflächenzahl die gesamte Geschossfläche, die Baugrenze die Lage. Gibt es keinen Plan, zählt, was in der Umgebung schon steht. Wie viel Spielraum bleibt, rechnen wir aus Grundstück und Bestand aus.
Kann ein Anbau ohne Genehmigung nachträglich genehmigt werden?
Ja, wenn er heute genehmigungsfähig ist oder es mit kleinen Änderungen wird. Der Nachtragsantrag zeigt Bestand und Anbau in Plänen, weist GRZ, GFZ und Abstandsflächen nach und enthält die Statik. Ist der Anbau nicht zulässig, kann die Behörde den Rückbau verlangen — deshalb prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit vor dem Antrag.
Was gilt für einen Anbau im Außenbereich?
Ein legal errichtetes Wohnhaus im Außenbereich darf nach § 35 Abs. 4 BauGB angemessen erweitert werden, auf höchstens zwei Wohnungen. Was angemessen ist, misst die Behörde am Bestand und am Wohnbedarf. War schon das Haus ohne Genehmigung gebaut, hilft diese Erleichterung nicht.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.





