Ist-Zustands-Pläne für Bank und Finanzierung
Ist-Zustands-Pläne zeigen, was heute tatsächlich steht: maßstäbliche Grundrisse aller Geschosse mit Wohnflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277. Banken brauchen sie für Finanzierung und Beleihungswert, Verkäufer und Makler für das Exposé. Wir messen dafür neu auf — per Techniker vor Ort oder WohnScanner-App — statt alte Bauamtspläne abzuzeichnen.
Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Was gehört dazu?
- Maßstäbliche Bestandsgrundrisse aller Geschosse
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277
- Brutto-Rauminhalt und Kubatur
- Auf Wunsch Schnitte und Ansichten des Bestands
Ist-Zustands-Pläne
Neu aufgemessen. Zeigt, was heute tatsächlich steht — erstellt nach den Anforderungen von Banken und Finanzierern.
- Maßstäbliche Bestandsgrundrisse aller Geschosse
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277
- Brutto-Rauminhalt und Kubatur
- Auf Wunsch Schnitte und Ansichten des Bestands
- Finanzierung
- Beleihungswert
- Verkauf & Exposé
- Teilungserklärung
- Versicherung
Stichtag: heute
Alte Pläne aus der Bauakte
Beschafft über Bauakteneinsicht bei Ihrer Gemeinde. Zeigt, was seinerzeit genehmigt wurde — die baurechtliche Grundlage Ihres Gebäudes.
- Genehmigte Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Baubeschreibung und Berechnungen von damals
- Baugenehmigung, Nachträge, Auflagen und Bescheide
- Lageplan mit genehmigter Kubatur
- Bestandsschutz
- Umbau & Anbau
- Nachgenehmigung
- Nutzungsänderung
- Kaufprüfung
Stichtag: Datum der Genehmigung
Die Bauakte zeigt nicht, was gebaut wurde — nur, was genehmigt wurde. Der Ist-Zustands-Plan zeigt nicht, was zulässig ist — nur, was dasteht. Die Differenz zwischen beiden ist genau das, was nachgenehmigt werden muss. Deshalb legen wir bei jedem Nachtragsverfahren beide Unterlagen übereinander — und Sie sehen schwarz auf weiß, worum es geht.
Wie läuft es ab?
In fünf Schritten zum Bescheid
- Erstgespräch
kostenfrei, 20 Minuten - Gebäudevermessung
WohnScanner-App ab 119,– € inkl. MwSt. oder vor Ort ab 299,99 € inkl. MwSt. - Grundlagenermittlung
individuell berechnet · nach der Gebäudevermessung - Entwurf & Genehmigungsplanung
Grundrisse, Schnitte, Ansichten - Einreichung & Behördenbegleitung
bis zum Bescheid, inkl. Rückfragen
Passende Ratgeber
- Bestand
Teilungserklärung verstehen
Teilungserklärung erklärt: Inhalt und Aufbau, Aufteilungsplan, Einsicht beim Grundbuchamt, Änderung — und was bei Umbau und Nutzungsänderung zählt.
- Bestand
Wohnfläche und Baurecht: Keller bis Altbau
Wann ein Raum zur Wohnfläche zählt, was die Bauordnung verlangt und was bei Kaufvertrag, Altbau-Berechnung und Nachgenehmigung gilt — mit Tabellen und Urteilen.
Fragen & Antworten
Warum reichen die alten Pläne aus der Bauakte der Bank nicht?
Weil sie den genehmigten Stand zeigen, nicht den heutigen. Spätere Umbauten, ein ausgebautes Dachgeschoss oder anders gesetzte Wände fehlen darin oft. Für Finanzierung und Beleihungswert zählt, was tatsächlich steht — deshalb messen wir neu auf und berechnen die Flächen aus dem aktuellen Aufmaß.
Nach welcher Norm wird die Wohnfläche berechnet?
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und parallel nach DIN 277. Die WoFlV ist bei Wohnraum der übliche Maßstab, etwa bei Miete und in vielen Kaufverträgen; DIN 277 liefert Grundflächen und Rauminhalte, mit denen Banken und Gutachter rechnen. Beide Werte stehen nachvollziehbar in den Unterlagen.
Kann ich Ist-Zustands-Pläne für einen Bauantrag verwenden?
Als Grundlage ja, als Bauantrag allein nicht. Für die Bauaufsicht entstehen daraus Genehmigungszeichnungen mit Lageplan, Berechnungen und der Unterschrift einer bauvorlageberechtigten Person. Weicht der Bestand von der Genehmigung ab, zeigt der Abgleich mit der Bauakte, was nachgenehmigt werden muss.
Wir haben keine alten Baupläne. Geht das trotzdem?
Ja — das ist der Normalfall. Wir erfassen den Ist-Zustand vor Ort, entweder per LiDAR-Scan mit der WohnScanner®-App oder durch einen Vermessungstechniker. Parallel stellen wir bei Ihrer Gemeinde einen Antrag auf Bauakteneinsicht.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.


