Bauantrag Hamburg
Wir erstellen Ihren Bauantrag in Hamburg — geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.
Lohnt sich ein Bauantrag in Hamburg?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Architekt in Hamburg gesucht? Bauantrag in sieben Bezirken
Hamburg hatte Ende 2024 gut 1,86 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner und gliedert sich in sieben Bezirke, von Altona bis Wandsbek. Der Wohnungsbestand reicht von Etagenhäusern der Gründerzeit über Backsteinbauten der 1920er Jahre und den Wiederaufbau nach den Kriegszerstörungen bis zu Großsiedlungen und Einfamilienhausgebieten am Stadtrand. Typische Vorhaben sind Dachgeschossausbau, Anbauten, Nutzungsänderungen und die nachträgliche Genehmigung von Umbauten, die nie beantragt wurden.
Wer Architekten in Hamburg für einen Bauantrag sucht, braucht vor allem eine bauvorlageberechtigte Person. In der Regel unterschreibt eine Architektin oder ein Architekt aus der Architektenliste, nach Landesrecht auch entsprechend eingetragene Bauingenieure. Ebenso wichtig sind vollständige Bestandspläne, denn das zuständige Bezirksamt prüft auf ihrer Grundlage. Bei uns planen fest angestellte, in die Architektenliste eingetragene Architektinnen und Architekten – deutschlandweit und digital. Die Erfassung vor Ort übernehmen Vermessungstechniker, oder Sie scannen Ihre Räume selbst mit der WohnScanner-App.
Bebauungspläne stellen in Hamburg grundsätzlich die Bezirke auf. Das geltende Planrecht ist flächendeckend digital erfasst und im Planportal einsehbar, mit Planzeichnung und Verordnung. In einigen Quartieren gelten zusätzlich Soziale Erhaltungsverordnungen — das gehört vor dem Entwurf geprüft.
Bebauungspläne: Planportal (Stadt- und Landschaftsplanung Online, LGV Hamburg)
Quellen: statistik-nord.de · hamburg.de
Dachgaube, Garage, Anbau, Nachgenehmigung: Was gilt in Hamburg?
Die meisten Anfragen aus Hamburg betreffen den Bestand: mehr Wohnraum unter dem Dach, eine Garage oder ein Carport, ein Anbau — oder ein Umbau, der nie genehmigt wurde. Was die HBauO dafür jeweils verlangt, steht hier kurz; geplant werden die Bauvorlagen von fest angestellten, in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten.
Dachgaube und Dachgeschossausbau
Wird der Dachraum zum Aufenthaltsraum, verlangt die HBauO eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m (§ 47 HBauO). Eine Gaube verändert zudem Ansicht und Abstandsflächen.
Garage und Carport
An der Grundstücksgrenze sind Garagen und Carports nach der HBauO meist nur bis zu bestimmten Längen und Wandhöhen ohne eigene Abstandsfläche zulässig. Sonst gilt 0,4 H, mindestens 2,5 m (§ 6 HBauO).
Anbau und Erweiterung
Ein Anbau braucht Abstandsflächen von 0,4 H, mindestens 2,5 m (§ 6 HBauO), und muss in die zulässige Grund- und Geschossfläche des Bebauungsplans passen.
Nachträgliche Baugenehmigung
Ohne Genehmigung gebaut? Die Bauaufsicht prüft den Nachtrag nach heutigem Recht. Grundlage sind genaue Bestandspläne aus der Gebäudevermessung.
Welche Bauordnung gilt in Hamburg?
In Hamburg gilt die Hamburgische Bauordnung (HBauO). Wer einen Bauantrag als Entwurfsverfasser unterschreiben darf, regelt § 65 HBauO.
Die Architektenliste führt die Hamburgische Architektenkammer.
Quellen: hamburg.de · github.com · akhh.de
Welche Genehmigungsverfahren gibt es in Hamburg?
Die HBauO kennt neben dem regulären Baugenehmigungsverfahren weitere Wege. Welcher für Ihr Vorhaben gilt, klären wir in der Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung.
| Verfahren | Was gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Genehmigungsfreistellung | Frist: Ein Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde; früher, wenn sie schriftlich mitteilt, dass kein Verfahren durchgeführt wird.. Für neue Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie freistehende Wohngebäude der Gebäudeklasse 3, jeweils ohne Tiefgarage, mit Nebenanlagen; außerdem der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken, auch im unbeplanten Innenbereich. Voraussetzung ist ein qualifizierter oder vorhabenbezogener Bebauungsplan, dessen Festsetzungen vollständig eingehalten sind, gesicherte Erschließung und keine Erhaltungsverordnung. Die Bauvorlagen gehen an die Bauaufsichtsbehörde, die ein Genehmigungsverfahren verlangen kann. | § 62 HBauO |
| Vereinfachtes Verfahren | Für Wohngebäude (keine Sonderbauten) prüft die Bauaufsichtsbehörde nur die in § 63 Abs. 2 aufgezählten Vorschriften, u. a. Bauplanungsrecht, Baumschutzverordnung, Abstandsflächen (§ 6) und Barrierefreiheit (§ 50); entschieden wird innerhalb von zwei Monaten. | § 63 HBauO |
| Genehmigungsfiktion | Frist: zwei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Im vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigung als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wurde; der Eintritt wird bestätigt. | § 63 Abs. 3 HBauO |
Quellen: landesrecht-hamburg.de · weise-software.de · github.com
Kann ich den Bauantrag in Hamburg digital einreichen?
Ja — über das Portal „Digitale Baugenehmigung“.
Seit 1. Januar 2026 über den länderübergreifenden Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“; Portal-URL nicht verifiziert.
Quelle: hamburg.de
Wie groß müssen Abstandsflächen in Hamburg sein?
In der Regel 0,4 H, mindestens 2,5 m (§ 6 HBauO) — gemessen von der Außenwand.
Dächer unter 70° Neigung zu einem Drittel, sonst voll zur Wandhöhe; gilt auch für Dachaufbauten.
0,2 H in Gewerbe-/Industriegebieten (an Grenzen zu anderen Gebieten 0,4 H). Garagen bis 3 m Wandhöhe, 9 m je Grenze, 15 m gesamt. Vorbauten bis 1,5 m tief, 2,5 m Grenzabstand; Wärmedämmung bis 0,25 m bei Restabstand 2,25 m.
Abstandsflächen selbst berechnen
Quellen: landesrecht-hamburg.de · weise-software.de
Bauantrag in der Nähe von Hamburg
Auch in den Nachbarstädten haben wir die Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die örtlichen Satzungen zusammengetragen:
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.
