Bauantrag Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Wir erstellen Ihren Bauantrag — geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.
Lohnt sich ein Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Welche Bauordnung gilt in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Wer einen Bauantrag als Entwurfsverfasser unterschreiben darf, regelt § 65 LBauO M-V.
Die Architektenliste führt die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern.
Quellen: landesrecht-mv.de · gesetze.co · architektenkammer-mv.de
Welche Genehmigungsverfahren gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?
Die LBauO M-V kennt neben dem regulären Baugenehmigungsverfahren weitere Wege. Welcher für Ihr Vorhaben gilt, klären wir in der Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung.
| Verfahren | Was gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Genehmigungsfreistellung | Frist: Ein Monat nach Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde; früher, wenn sie mitteilt, dass kein Verfahren durchgeführt wird.. Für Gebäude, deren Brandschutznachweis nicht bauaufsichtlich geprüft wird — im Wesentlichen Gebäudeklassen 1 bis 4 ohne Sonderbauten —, sonstige bauliche Anlagen und Nebenanlagen sowie den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken auch im Innenbereich. Voraussetzung ist ein qualifizierter oder vorhabenbezogener Bebauungsplan, dessen Festsetzungen eingehalten oder für den nötige Befreiungen vorher erteilt sind, und gesicherte Erschließung. Die Unterlagen gehen an die untere Bauaufsichtsbehörde, die die Gemeinde beteiligt; beide können ein vereinfachtes Verfahren verlangen. | § 62 LBauO M-V |
| Vereinfachtes Verfahren | Die Bauaufsichtsbehörde prüft die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, die Abstandsflächen (§ 6), beantragte Abweichungen und ersetzte Entscheidungen. | § 63 LBauO M-V |
| Genehmigungsfiktion | Frist: drei Monate, verlängerbar um bis zu einen Monat. Im vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigung als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird; Verzicht in Textform möglich. | § 63 Abs. 2 LBauO M-V |
Quellen: landesrecht-mv.de · weise-software.de · github.com
Wie groß müssen Abstandsflächen in Mecklenburg-Vorpommern sein?
In der Regel 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 LBauO M-V) — gemessen von der Außenwand.
Dächer unter 70° Neigung zu einem Drittel, sonst voll zur Wandhöhe; für die festen Meterwerte nach Gebäudeklasse spielt die Dachhöhe keine Rolle.
Seit Novelle 2026 feste Tiefen: GK 1–3 3 m, GK 4 4 m, GK 5 5 m; 0,4 H nur noch „im Übrigen", Gewerbe/Industrie 0,2 H (mind. 3 m). Garagen bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m gesamt. Dämmung/Solar am Bestand bis 0,25 m bei 2,5 m Grenzabstand.
Abstandsflächen selbst berechnen
Quellen: landesrecht-mv.de · weise-software.de · dokumentation.landtag-mv.de
Bauantrag in Städten in Mecklenburg-Vorpommern
Für diese Städte haben wir die örtliche Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die Satzungen zusammengetragen:
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.
