Bauantrag Rheinland-Pfalz
Wir erstellen Ihren Bauantrag in Rheinland-Pfalz — geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.
Lohnt sich ein Bauantrag in Rheinland-Pfalz?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Wie groß müssen Abstandsflächen in Rheinland-Pfalz sein?
In der Regel 0,4 H, mindestens 3 m (§ 8 LBauO) — gemessen von der Außenwand.
Dächer über 70° und steile Giebel (Neigungssumme über 140°) voll; Dächer über 45°, breite Gauben und übrige Giebel zu einem Drittel. Giebelteile im Dreieck 8 m × 4 m bleiben unberücksichtigt.
GE/GI 0,25 H; in MK/SO geringere Tiefe zulassbar. Vorbauten bis 1,50 m, 2 m zur Grenze. Garagen/Nebengebäude an der Grenze bis 3,20 m Wandhöhe, 12 m je Grenze, 18 m gesamt. Dämmung/Solar im Bestand bis 0,40 m.
Abstandsflächen selbst berechnen
Quelle: landesrecht.rlp.de
Bauantrag in Städten in Rheinland-Pfalz
Für diese Städte haben wir die örtliche Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die Satzungen zusammengetragen:
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.
