Bauantrag · Bundesland Bayern

Bauantrag Bayern

In Bayern gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). Wir erstellen Ihren Bauantrag — geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag in Bayern?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 6: Worum geht es bei Ihrem Vorhaben?

Wir sortieren gleich vor, welches Verfahren überhaupt in Frage kommt.

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Frage 2 von 6: Um welches Gebäude geht es?

Gebäudeklasse und Nutzung entscheiden über Brandschutz und Nachweise.

Frage 3 von 6: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 4 von 6: Liegen Ihnen Baupläne vor?

Fehlende Pläne sind der Normalfall — kein Hindernis.

Frage 5 von 6: Wurde bereits gebaut?

Für die Einordnung als Neuantrag oder Nachtragsverfahren.

Frage 6 von 6: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

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Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Landesbauordnung

Welche Bauordnung gilt in Bayern?

In Bayern gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). Wer einen Bauantrag als Entwurfsverfasser unterschreiben darf, regelt Art. 61 BayBO.

Die Architektenliste führt die Bayerische Architektenkammer.

Quellen: gesetze-bayern.de · lxgesetze.de · byak.de

Verfahren

Welche Genehmigungsverfahren gibt es in Bayern?

Die BayBO kennt neben dem regulären Baugenehmigungsverfahren weitere Wege. Welcher für Ihr Vorhaben gilt, klären wir in der Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung.

Genehmigungsverfahren in Bayern
VerfahrenWas giltRechtsgrundlage
Genehmigungs­freistellungFrist: Ein Monat nach Vorlage bei der Gemeinde; früher, wenn die Gemeinde schriftlich auf ein Verfahren verzichtet. Nach vier Jahren ohne Baubeginn neu vorlegen.. Für alle baulichen Anlagen, die keine Sonderbauten sind, im qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplan; das Vorhaben darf den Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nicht widersprechen, die Erschließung muss gesichert sein. Die Unterlagen gehen an die Gemeinde; die Eigentümer der Nachbargrundstücke sind spätestens bei Einreichung zu benachrichtigen. Die Gemeinde kann binnen der Frist das vereinfachte Genehmigungsverfahren verlangen.Art. 58 BayBO
Vereinfachtes VerfahrenAußer bei Sonderbauten prüft die Bauaufsichtsbehörde nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, die Abstandsflächen nach Art. 6, örtliche Bauvorschriften, beantragte Abweichungen sowie andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit die Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen Vorschriften ersetzt oder einschließt.Art. 59 BayBO
Genehmigungs­fiktionFrist: 3 Monate, Fristbeginn drei Wochen nach Eingang des Bauantrags bzw. der nachgeforderten Unterlagen. Gilt im vereinfachten Verfahren für Gebäude, die ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dienen, und für Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum (Anträge ab 01.05.2021); nicht für Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide.Art. 68 Abs. 2 BayBO i. V. m. Art. 42a BayVwVfG

Quellen: gesetze-bayern.de · lxgesetze.de · lra-aoe.de

Abstandsflächen

Wie groß müssen Abstandsflächen in Bayern sein?

In der Regel 0,4 H, mindestens 3 m (Art. 6 BayBO) — gemessen von der Außenwand.

Dächer bis einschließlich 70° Neigung zu einem Drittel, steilere voll zur Wandhöhe; gilt auch für Dachaufbauten. In Großstädten (Abs. 5a) abweichend: über 45° zu einem Drittel, über 70° voll.

0,2 H in Gewerbe-/Industriegebieten. Gemeinden > 250.000 Einwohner: 1 H (zwei Wände bis 16 m: 0,5 H) bei Prägung durch GK 1–3. Garagen bis 3 m mittlere Wandhöhe, 9 m je Grenze, 15 m gesamt. Balkone/Erker bis 1,5 m vortretend frei; Dämmung bis 0,30 m bei ≥ 2,5 m Grenzabstand.

Abstandsflächen selbst berechnen

Quelle: gesetze-bayern.de

Einreichung

Kann ich den Bauantrag in Bayern digital einreichen?

Ja — über das Portal „Digitaler Bauantrag“.

Landesweites Online-Verfahren über das BayernPortal, nutzbar bei teilnehmenden unteren Bauaufsichtsbehörden (106 Behörden, über 90 % Bevölkerungsabdeckung, Stand 01.01.2025).

Zum Portal

Quellen: digitalerbauantrag.bayern.de · stmb.bayern.de

Städte in Bayern

Bauantrag in Städten in Bayern

Für diese Städte haben wir die örtliche Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die Satzungen zusammengetragen:

Kostenfreies Erstgespräch

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.

20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.