Bauantrag Bayern
In Bayern gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). Wir erstellen Ihren Bauantrag — geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.
Lohnt sich ein Bauantrag in Bayern?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Welche Bauordnung gilt in Bayern?
In Bayern gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). Wer einen Bauantrag als Entwurfsverfasser unterschreiben darf, regelt Art. 61 BayBO.
Die Architektenliste führt die Bayerische Architektenkammer.
Quellen: gesetze-bayern.de · lxgesetze.de · byak.de
Welche Genehmigungsverfahren gibt es in Bayern?
Die BayBO kennt neben dem regulären Baugenehmigungsverfahren weitere Wege. Welcher für Ihr Vorhaben gilt, klären wir in der Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung.
| Verfahren | Was gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Genehmigungsfreistellung | Frist: Ein Monat nach Vorlage bei der Gemeinde; früher, wenn die Gemeinde schriftlich auf ein Verfahren verzichtet. Nach vier Jahren ohne Baubeginn neu vorlegen.. Für alle baulichen Anlagen, die keine Sonderbauten sind, im qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplan; das Vorhaben darf den Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nicht widersprechen, die Erschließung muss gesichert sein. Die Unterlagen gehen an die Gemeinde; die Eigentümer der Nachbargrundstücke sind spätestens bei Einreichung zu benachrichtigen. Die Gemeinde kann binnen der Frist das vereinfachte Genehmigungsverfahren verlangen. | Art. 58 BayBO |
| Vereinfachtes Verfahren | Außer bei Sonderbauten prüft die Bauaufsichtsbehörde nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, die Abstandsflächen nach Art. 6, örtliche Bauvorschriften, beantragte Abweichungen sowie andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit die Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen Vorschriften ersetzt oder einschließt. | Art. 59 BayBO |
| Genehmigungsfiktion | Frist: 3 Monate, Fristbeginn drei Wochen nach Eingang des Bauantrags bzw. der nachgeforderten Unterlagen. Gilt im vereinfachten Verfahren für Gebäude, die ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dienen, und für Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum (Anträge ab 01.05.2021); nicht für Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide. | Art. 68 Abs. 2 BayBO i. V. m. Art. 42a BayVwVfG |
Quellen: gesetze-bayern.de · lxgesetze.de · lra-aoe.de
Wie groß müssen Abstandsflächen in Bayern sein?
In der Regel 0,4 H, mindestens 3 m (Art. 6 BayBO) — gemessen von der Außenwand.
Dächer bis einschließlich 70° Neigung zu einem Drittel, steilere voll zur Wandhöhe; gilt auch für Dachaufbauten. In Großstädten (Abs. 5a) abweichend: über 45° zu einem Drittel, über 70° voll.
0,2 H in Gewerbe-/Industriegebieten. Gemeinden > 250.000 Einwohner: 1 H (zwei Wände bis 16 m: 0,5 H) bei Prägung durch GK 1–3. Garagen bis 3 m mittlere Wandhöhe, 9 m je Grenze, 15 m gesamt. Balkone/Erker bis 1,5 m vortretend frei; Dämmung bis 0,30 m bei ≥ 2,5 m Grenzabstand.
Abstandsflächen selbst berechnen
Quelle: gesetze-bayern.de
Kann ich den Bauantrag in Bayern digital einreichen?
Ja — über das Portal „Digitaler Bauantrag“.
Landesweites Online-Verfahren über das BayernPortal, nutzbar bei teilnehmenden unteren Bauaufsichtsbehörden (106 Behörden, über 90 % Bevölkerungsabdeckung, Stand 01.01.2025).
Quellen: digitalerbauantrag.bayern.de · stmb.bayern.de
Bauantrag in Städten in Bayern
Für diese Städte haben wir die örtliche Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die Satzungen zusammengetragen:
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.
