Bauantrag Flensburg
Wir klären die örtlichen Vorgaben in Flensburg, planen nach der LBO und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Stelle ein: Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Flensburg (Bauordnung, Technisches Rathaus I). Geplant und unterschrieben von fest angestellten, bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.
Lohnt sich ein Bauantrag in Flensburg?
Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.
- Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
- Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
- Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
- Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
Architekt in Flensburg für Dachgaube, Anbau oder Nachgenehmigung?
Flensburg zählte nach den Strukturdaten der städtischen Statistikstelle 98.040 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz (Datenbasis 2025). Die Stadt an der Förde, zwei Kilometer von der dänischen Grenze, hat einen vielschichtigen Bestand: die Altstadt mit Handwerker- und Handelshöfen auf schmalen, mittelalterlich geschnittenen Grundstücken, gründerzeitliche Viertel in der Neustadt, in Jürgensby oder am Friesischen Berg und Siedlungen wie die Monokel-Siedlung am Falkenberg. Zwei Drittel der Wohngebäude sind Einfamilienhäuser. Typisch sind daher Dachausbauten mit Gauben, Anbauten und Carports am Einfamilienhaus, Nutzungsänderungen in Altbauten und Nachgenehmigungen für ältere Umbauten.
Wer einen Architekt in Flensburg für den Bauantrag sucht, braucht eine nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein bauvorlageberechtigte Person, die die Bauvorlagen als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser unterschreibt. Wichtig sind außerdem belastbare Bestandspläne, gerade bei alten Häusern an der Förde, deren Umbauten selten vollständig dokumentiert sind. Die Bauordnung im Technischen Rathaus am Pferdewasser berät zu bau- und brandschutzrechtlichen Fragen. Bei uns planen fest angestellte, in die Architektenliste eingetragene Architektinnen und Architekten — für Vorhaben in ganz Deutschland. Die Erfassung vor Ort übernehmen Vermessungstechniker, oder Sie scannen selbst mit der WohnScanner-App.
Ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan gilt, zeigt das Geoportal der Stadt Flensburg mit der Übersicht „Bauleitpläne und Satzungen“. Dort sollten Sie auch prüfen, ob Ihr Haus in einem der 16 Erhaltungsgebiete liegt: In der Altstadt brauchen dann sogar innere Umbauten und sonst genehmigungsfreie Vorhaben eine eigene Genehmigung. Für Altstadt, Neustadt, Duburg und Marienhof regeln Gestaltungssatzungen zudem Dachform und Dachaufbauten — bei einer Gaube der erste Blick. Für Baudenkmale ist die Abteilung Denkmalschutz und Stadtbildpflege zuständig.
Bebauungspläne: Geoportal der Stadt Flensburg — Bauleitpläne und Satzungen gemäß Baugesetzbuch
Quelle: flensburg.de
Dachgaube, Garage, Anbau, Nachgenehmigung: Was gilt in Flensburg?
Die meisten Anfragen aus Flensburg betreffen den Bestand: mehr Wohnraum unter dem Dach, eine Garage oder ein Carport, ein Anbau — oder ein Umbau, der nie genehmigt wurde. Was die LBO dafür jeweils verlangt, steht hier kurz; geplant werden die Bauvorlagen von fest angestellten, in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten.
Dachgaube und Dachgeschossausbau
Wird der Dachraum zum Aufenthaltsraum, verlangt die LBO eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 m (§ 47 LBO). Eine Gaube verändert zudem Ansicht und Abstandsflächen.
Garage und Carport
An der Grundstücksgrenze sind Garagen und Carports nach der LBO meist nur bis zu bestimmten Längen und Wandhöhen ohne eigene Abstandsfläche zulässig. Sonst gilt 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 LBO).
Anbau und Erweiterung
Ein Anbau braucht Abstandsflächen von 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 LBO), und muss in die zulässige Grund- und Geschossfläche des Bebauungsplans passen.
Nachträgliche Baugenehmigung
Ohne Genehmigung gebaut? In Flensburg prüft die Bauaufsicht – Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Flensburg (Bauordnung, Technisches Rathaus I) – den Nachtrag nach heutigem Recht. Grundlage sind genaue Bestandspläne aus der Gebäudevermessung.
Welche Behörde ist in Flensburg für den Bauantrag zuständig?
Bauanträge in Flensburg bearbeitet die untere Bauaufsichtsbehörde — dort heißt sie Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Flensburg (Bauordnung, Technisches Rathaus I).
Als kreisfreie Stadt ist Flensburg selbst Bauaufsicht. Die Bauordnung bearbeitet Bauanträge und Vorbescheide, nimmt Bauanzeigen für genehmigungsfreie Vorhaben nach § 62 LBO entgegen und berät — gemeinsam mit der Feuerwehr — zu bau- und brandschutzrechtlichen Fragen; Sprechzeiten am Pferdewasser 14 und nach Vereinbarung.
Quelle: flensburg.de
Welche örtlichen Vorschriften gelten in Flensburg?
Zur LBO kommen in Flensburg örtliche Regeln hinzu. Wir prüfen sie vor dem Entwurf, damit der Antrag nicht an ihnen scheitert:
- Erhaltungssatzung · Milieuschutz
Flensburg hat 16 Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB, von der Altstadt über Jürgensby, Friesischer Berg und Duburg bis zur Monokel-Siedlung am Falkenberg. In der Altstadt brauchen Abbruch, Änderung, Nutzungsänderung und Neubau eine eigene Genehmigung — ausdrücklich auch innere Umbauten und Vorhaben, die nach Landesbauordnung sonst genehmigungsfrei wären.
Quelle: flensburg.de
- Gestaltungssatzung
Für Altstadt (2000), Marienhof (2001), Auf der Mole (2005), Duburg (2011) und Neustadt (2014) gelten Gestaltungssatzungen nach § 84 LBO. Sie regeln unter anderem Höhenentwicklung, Dachform und Dachaufbauten — wer dort eine Gaube oder einen Dachausbau plant, muss die jeweilige Satzung beachten.
Quelle: flensburg.de
- Stellplatzsatzung
Seit Mai 2017 gilt die Satzung über Zahl und Beschaffenheit von Kfz-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen. Bei Nutzungsänderungen oder zusätzlichen Wohnungen, etwa durch einen Dachausbau, ist der Stellplatznachweis im Bauantrag danach zu führen.
Quelle: flensburg.de
- Denkmalschutz · Behörde
Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Flensburg (Denkmalschutz und Stadtbildpflege)
Quelle: flensburg.de
Was gilt in ganz Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein gilt die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO); wer Bauvorlagen unterschreiben darf, regelt § 65 LBO.
Bauantrag Schleswig-Holstein — Verfahren, Abstandsflächen, Fristen
Quellen: gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de · github.com
Bauantrag in der Nähe von Flensburg
Auch in den Nachbarstädten haben wir die Bauaufsicht, den digitalen Einreichungsweg und die örtlichen Satzungen zusammengetragen:
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben.
20 Minuten am Telefon mit einer Architektin oder einem Architekten aus unserem Team — danach wissen Sie, ob und wie es weitergeht.
