Nachgenehmigung · Schwarzbau

Schwarzbau nachträglich genehmigen

Ein Schwarzbau lässt sich nachträglich genehmigen, wenn er nach heute geltendem Recht genehmigungsfähig ist. Für einen Baustopp oder ein Nutzungsverbot genügt der Behörde schon die fehlende Genehmigung; einen Abriss darf sie nur anordnen, wenn der Bau auch inhaltlich gegen das Baurecht verstößt. Genau das klärt ein Nachtragsantrag mit Bestandsplänen und Nachweisen.

Schritt 2 · Grundlagenermittlung nach der Gebäudevermessung

Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt?

Bevor Sie planen lassen, prüfen wir die Genehmigungsfähigkeit: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze. Sie bekommen eine klare Aussage — geht / geht nicht / geht mit Auflagen — statt einer teuren Überraschung.

  • Schriftliche Einschätzung einer eingetragenen Architektin / eines eingetragenen Architekten
  • Prüfung der örtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde
  • Kostenrahmen für LPH 1–4 inklusive
  • Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet
30 Vermessungstechniker regional
16 Bundesländer
5 Werktage Vorplanung

Frage 1 von 5: Um welches Gebäude geht es?

Gebäudeklasse und Nutzung entscheiden über Brandschutz und Nachweise.

Frage 2 von 5: Wie groß ist die betroffene Fläche?

Die Fläche bestimmt den Umfang der Bauvorlagen.

Frage 3 von 5: Liegen Ihnen Baupläne vor?

Fehlende Pläne sind der Normalfall — kein Hindernis.

Frage 4 von 5: Wurde bereits gebaut?

Für die Einordnung als Neuantrag oder Nachtragsverfahren.

Frage 5 von 5: Wann soll es losgehen?

Damit wir Ihre Anfrage richtig einplanen.

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Keine Weitergabe an Dritte. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Nachweise

Welche Nachweise verlangt das Bauamt?

Diese Nachweise gehören zum Antrag. Welche davon Ihr Vorhaben braucht, klären wir in der Grundlagenermittlung — nach der Gebäudevermessung.

  • Genehmigungsfähigkeit nach heute geltendem Recht
  • Bestandsplan und Neuplan in einem Antrag (rot/gelb-Darstellung)
  • Abstimmung mit der Bauaufsicht vor Einreichung
Verglaster Gartenraum am Einfamilienhaus im Schatten eines großen Baums, abends beleuchtet
Stolpersteine

Woran scheitert der Antrag am häufigsten?

  1. Die Nutzung passt nicht zum Baugebiet, etwa ein Gewerbebetrieb im reinen Wohngebiet — von der Art der Nutzung befreit die Behörde nur selten.
  2. Der Bau steht im Außenbereich und gehört nicht zu den Vorhaben, die § 35 BauGB zulässt oder begünstigt.
  3. Abstandsflächen, Brandschutz oder Standsicherheit sind nicht eingehalten und lassen sich auch mit Umbauten nicht herstellen.
  4. Der Bau überschreitet Baugrenzen oder das Maß der Nutzung so deutlich, dass eine Befreiung die Grundzüge der Planung berühren würde.
Leistungen

Was wir dafür übernehmen

  • Deutschlandkarte mit Einsatzorten und dem Smart von wohnrechner.online, daneben die WohnScanner-App auf dem iPhone Pro

    Gebäudevermessung

    Vor Ort durch unsere Vermessungstechniker oder selbst mit unserer hauseigenen WohnScanner-App — der erste Schritt für alles Weitere.

  • Musterunterlagen: Wohn- und Nutzflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277 mit Grundrissen und Ansichten

    Wohnflächenberechnung

    Nach WoFlV und DIN 277 — belastbar für Bank, Exposé, Kaufvertrag und Bauantrag.

  • Bemaßter Grundriss Erdgeschoss mit Maßketten und Nutzflächen

    Bemaßte Grundrisse

    Maßstabsgerechte Grundrisse vom Ist-Zustand, jedes Geschoss vollständig bemaßt.

  • Gebäudeschnitt mit farbig markierter Aufstockung und Ansicht Nord

    Schnitte und Ansichten

    Gebäudeschnitte und Ansichten aller Seiten — wie sie Bauamt, Bank und Käufer verlangen.

  • Planpaket für den Bauantrag: Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Schriftfeld

    Bauantrag und Baugenehmigung

    Mit Grundlagenermittlung: Lohnt sich ein Bauantrag überhaupt? Danach alle Bauvorlagen, unterschrieben vom bauvorlageberechtigten Planverfasser — Einreichung und Begleitung bis zum Bescheid.

  • Persönlicher Support
    Niklas und Vero vom Support-Team mit HeadsetNiklas & Vero

    Echte Menschen statt Hotline

    Online · Telefon · jetzt verfügbarGerade nicht besetzt · Mo–Fr 9–17 UhrMo–Fr 9–17 Uhr

    Fragen zur Vermessung, zur App oder zum Bauantrag? Sie erreichen unser Team direkt — am Telefon oder online.

    Erreichbar Mo–Fr 9–17 Uhr

Alles aus einem Haus: erstellt und geprüft von unseren fest angestellten, in die Architektenliste eingetragenen Architektinnen und Architekten.

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Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Kann ein Schwarzbau nachträglich genehmigt werden?

Ja, wenn er die Vorschriften erfüllt, die heute gelten. Die Bauaufsicht prüft den Nachtragsantrag wie einen gewöhnlichen Bauantrag: Planungsrecht, Abstandsflächen, Brandschutz, Statik. Was nicht passt, lässt sich oft durch Umbauten, eine Abweichung oder eine Befreiung lösen.

Verjährt ein Schwarzbau?

Nein. Auch nach vielen Jahren kann die Bauaufsicht eine Nutzung untersagen oder den Rückbau eines nicht genehmigungsfähigen Baus anordnen; verjähren kann nur das Bußgeld. Wer lange nichts von der Behörde gehört hat, besitzt deshalb noch keinen legalen Bau.

Wird ein Schwarzbau abgerissen?

Nur, wenn er ohne Genehmigung gebaut und zugleich nicht genehmigungsfähig ist und kein milderes Mittel genügt. Ist der Bau genehmigungsfähig, fehlt einer Abrissverfügung die Grundlage. Deshalb steht am Anfang die Prüfung, ob er sich legalisieren lässt.

Was passiert beim Hausverkauf mit einem Schwarzbau?

Meist fällt er auf, spätestens wenn die Bank des Käufers Pläne oder die Baugenehmigung sehen will. Ungenehmigte Flächen werden dann oft nicht als Wohnfläche anerkannt, der Preis sinkt oder die Finanzierung stockt. Eine Nachgenehmigung vor dem Verkauf macht das Objekt wieder finanzierbar.

Wie hoch ist das Bußgeld für einen Schwarzbau?

Das legt jede Landesbauordnung selbst fest. In 13 Ländern liegt der Höchstbetrag bei 500.000 €, in den übrigen darunter. Die Übersicht je Land steht im Ratgeber zu den Folgen eines Schwarzbaus.

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