Erbengemeinschaft aus Geschwistern – eine Herausforderung!
Erbengemeinschaften mit Geschwistern sind sich oft uneinig, die Gründe dafür können zahlreich sein. Je nachdem welchen Zweck sich einer der Erben für seinen Anteil am Nachlass vorstellt, oft ist eine Auszahlung der Geschwister im Gespräch.
In der Erbengemeinschaft haben alle Erben gemeinsam Anteil am Gesamthandeigentum.
Der Gesetzgeber sieht dabei vor, dass Erben mit dem Mehrheitsprinzip über das Gesamthandeigentum entscheiden können. Die Gewichtung der Stimme richtet sich nach der Größe des Anteils.
Wenn ein Teil des Erbes zum Verkauf angeboten werden soll, muss die Erbengemeinschaft einstimmig entscheiden.
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Zusätzlich sieht das Erbrecht die Möglichkeit vor die Auszahlung des Erbteils einklagen zu können. Dieser finale Schritt ist der Antrag auf Teilungsversteigerung. Dazu mehr weiter unten und die passende Vorlage zum einreichen.
Erbengemeinschaft Geschwister – Konflikte
Konflikte entstehen besonders häufig aus folgenden Gründen:
- einer der Erben möchte im Haus wohnen
- ein Erbe drängt auf Auszahlung seines Anteils
- ein Erbe möchte Vermieten
- ein Erbe hat eine mentale Blockade sich mit dem Nachlass zu beschäftigen
Warum ist es so schwer den Konflikt zu lösen?
Durch die unterschiedlichen Hintergründe und Wünsche der Erben entsteht das Potenzial die Situation zu eskalieren. Der Konflikt zwischen den verschiedenen Vorstellungen wie weiter mit dem Nachlass umzugehen ist, kann schnell emotional aufgeladen werden.
Vor allem, wenn die Erbengemeinschaft aus Geschwistern besteht, die in der Vergangenheit bereits Streitigkeiten hatten, kann dieser Streit wieder aufflammen. Spätestens dann kommt es zum offenen Konflikt und es wird schwer einen Kompromiss zu verhandeln – denn jede Seite empfindet den Vorschlag der anderen Seite als Beleidigung oder persönlichen Angriff.
Die Teilungsversteigerung als Druckmittel einzusetzen kann funktionieren. Allerdings kann es ebenfalls hoch Verluste beim Verkauf bedeuten.
Wie geht die Erbengemeinschaft am besten mit konfliktbehafteten Situationen um?
Zuerst ist es wichtig sich im Klaren darüber zu sein, dass unbedingt ein Weg gefunden werden muss, mit dem sich jeder der Miterben anfreunden kann. Niemand darf übergangen werden, denn jeder Erbe muss sich mit der Lösung einverstanden erklären, sofern das nicht durch ein Testament geregelt wurde.
Die Auflösung der Erbengemeinschaft folgt auf die Auseinandersetzung der Erben und den Beschluss über das Vorgehen mit dem Nachlass. Häufig geht es dabei um ein Haus oder eine Eigentumswohnung – letztlich müssen dann alle Erben beim Notar den gemeinsamen Entschluss unterschreiben und somit die Erbengemeinschaft auflösen.
Sollte kein gemeinsamer Weg gefunden werden droht der Verfall der Immobilie oder noch schlimmer: Es kommt zum Antrag auf Teilungsversteigerung, wenn ein Erbe auf sein Erbrecht besteht und die Auszahlung seines Anteils einklagen will. Haus auszahlen Geschwister und Alternativen gibt es. Wie zum Beispiel eine Vermietung und Teilfinanzierung. Ruf uns gerne an!
Teilungsversteigerung Bedeutung Antrag?
Beim Antrag auf Teilungsversteigerung handelt es sich um ein formloses Schreiben an das zuständige Amtsgericht. Im Falle der Immobilie als untrennbarer Gegenstand im Nachlass muss zuerst das Amtsgericht den Antrag prüfen und gibt danach das Verfahren frei. Die öffentliche Versteigerung kann beginnen und zum Beispiel das Haus oder die Eigentumswohnung kann verkauft werden.
Der Erbengemeinschaft kommt damit der Erlös aus der Versteigerung zu, welcher danach anteilig aufgeteilt werden kann.
Am Ende dieses Artikels stellen wir Dir das PDF Antrag auf Teilungsversteigerung zum Download bereit – sei Dir aber im Klaren darüber, dass durch eine Versteigerung der Marktwert der Immobilie nur sehr schwer erzielt werden kann.
Die Teilungsversteigerung ist die schlechteste Lösung
Die Teilungsversteigerung ist unbedingt zu vermeiden, denn die Immobilie wird meist deutlich unter dem Marktwert versteigert! Sogar wenn ein Miterbe damit seinen Willen durchsetzen kann und die Auszahlung seines Anteils erzwingt, fällt der Erlös aus einer Versteigerung meist niedriger aus, als der Erlös der durch einen üblichen Verkauf erzielt werden kann.
Zusätzlich wird der eigentliche Konflikt damit nicht gelöst. Die Einklagung des Erbrechts durch die Teilungsversteigerung ist so gesehen ein doppelter Verlust.Nur wenn jeder Erbe berücksichtigt wird, kann der Konflikt gelöst werden.
Daher muss die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft mit dem Einbeziehen der Interessen aller Erben beginnen, auch wenn es schwierig ist im Streitfall genügend Mitgefühl und Verständnis für die Gegenseite aufzubringen. Über das Thema “Haus auszahlen Geschwister” sollte fair gesprochen werden. Es findet sich oft ein guter Kompromiss.
Ein Mediator hilft eine Lösung zu finden
Es lohnt sich in jedem Fall einen Mediator zu finden, der die verschiedenen Interessen versteht und zwischen den Erben verhandeln kann. Dieser Mediator muss kein Experte sein – es ist allerdings von Vorteil einen professionellen Berater zu beauftragen. So wird sichergestellt, dass niemand bevorzugt wird.
Die Aufgabe des Mediators ist es unparteiisch ein gemeinsames Vorgehen zu verhandeln.
Mögliche Mediatoren sind etwa Immobilienberater, Nachlassverwalter, Anwälte und Mediatoren für außergerichtliche Einigungen. Je nachdem an welcher Stelle sich die Erben uneinig sind, können Berater und Vermittler Lösungen entwickeln, welche für die Gemeinschaft zufriedenstellend sind.
Der Immobilienberater als Vermittler mit Branchenkenntnis!
Der Immobilienberater bringt die höchste Kenntnis über den Markt und die Vorgänge des Immobiliengeschäfts mit. Daher sollte bei Verkauf, Vermietung, Teilung oder Umbau unbedingt ein Berater hinzugezogen werden.
Der Immobilienberater hat die Aufgabe den höchsten Wert für die Erbengemeinschaft zu erzielen.
Durch die Beratung des Experten kann der genaue Marktwert der Immobilie ermittelt werden. Wenn Klarheit über den Wert der Immobilie geschaffen wurde, können weitere Optionen abgewogen werden. Es ergeben sich dadurch andere Perspektiven und es kann besser über das Vorgehen gesprochen werden.
Zusätzlich kann der Immobilienberater auch in seiner Funktion als Vermittler tätig werden und die Abwicklung entweder teilweise oder komplett übernehmen.
Um zerstrittene Geschwister in der Erbengemeinschaft an den Tisch zu bringen, braucht es einen Diplomaten mit Verhandlungsgeschick. Wir empfehlen Dir dafür unseren Experten. Als feinfühliger Profi für Immobilien und Erbengemeinschaften ist er unsere Nummer #1.
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Flur und Flurstück, Blattnummer und weitere Informationen kannst du deinem Grundbuch entnehmen. Wo das Grundbuch zu finden ist und wie du es bestellen kannst erfährst du hier. Wenn es sich um eine Wohnung handelt, findest Du die Wohnungsnummer in der Teilungserklärung.
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